Vollmacht für Vollstreckungsbescheid notwendig?

  • Hallo,

    ich bin mir nicht sicher ob ich hier im richtigen Bereich bin, aber ich habe keinen passenderen gefunden.

    Folgende Situation:

    Eine Mietverwaltung verwaltet meine Eigentumswohnung. Aufgrund von ungezahlten Mieten einer ehemaligen Mieterin habe ich noch eine offene Forderung von ca. 650 Euro gegen sie. Das Inkasssounternehmen wurde von der Mietverwaltung selbstständig beauftragt. (Ich habe diesbezüglich niemals eine Vollmacht oder Ähnliches unterschrieben). Bei der späteren Nebenkostenabrechnung kommt heraus, dass die ehemalige Mieterin mir nochmal ca. 150 Euro mehr schuldet. Der Betrag wurde ebenfalls nochmal separat an das Inkassounternehmen weitergegeben.

    Jetzt habe ich vor kurzem von meiner Mietverwaltung die zwei Rechnungen von dem Inkassodienst erhalten.
    Auf Nachfrage bei dem Inkassounternehmen ist selbst bei den Vollstreckungsbescheiden jeweils als Gläubiger der Name meiner Mietverwaltung eingetragen. Mein Name taucht also nirgendwo auf.

    Jetzt frage ich mich ob das so rechtmäßig ist. Im Mietverwaltungsvertrag ist zwar auch aufgeführt, dass der Verwalter im Falle eines Zahlungsverzuges die Forderung einziehen darf. Aber ist hierzu nicht trotzdem eine Vollmacht erforderlich?
    Im Falle einer Kündigung der Mietverwaltung, sind ja bei dem Inkassodienst gar nicht meine Kontaktdaten angegeben.
    Außerdem frage ich mich ob es notwendig war zwei getrennte Forderungen an das Inkassounternehmen abzutreten, anstatt auf die Nebenkostenabrechnung zu warten und beides als ein Vorgang einzuziehen.
    Kann ich dagegen vorgehen?


    LG

    Mannheim1