Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
- Mietvertrag besteht seit 08/2013 ("Schneeräumdienst /Gartenpflege muss selbst übernommen werden"),
allerdings ist eine Öffnungsklausel für neue, weitere Betriebskosten im Mietvertrag enthalten.
- Mitte 2014: Ankündigung neue Firma Hausreinigung, Schneeräumdienst, Gartenpflege ab 01/2015 mit dem Hinweis, dass das Wirtschaftlichkeitsgebot gewahrt ist.
Für Hausreinigung, Winterdienst und Gartenpflege fallen für das ganze Jahr 2015 3000 Euro (1000 Euro pro Mietpartei) an, das sind ca. 40 % aller abgerechneten Nebenkosten.
In 2014 waren das noch 1450 Euro (480 Euro pro Mietpartei).
Die Firma ist in der Woche ca. 30 Minuten im Einsatz, max. 2h30 Minuten im Monat.
Für Hausreinigung liegt eine Steigerung von ca. 60 % vor, für Winterdienst von ca. 370 %.
Kann man doch noch von Wirtschaftlichkeit im Sinne des Mietrechts reden?
Ist das ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis im Sinne des Mietrechts?
Ist die extreme Kostensteigerung im Vergleich zum Vorjahr einfach so hinzunehmen?
PS. Die Vermieterin ist ca. 90 Jahre und scheint im allgemeinen zu denken, dass sie tun und lassen kann was sie will, sie hat schlicht und einfach den Überblick verloren.
Bsp: Sie rechnet zudem Müll für 3 Personen ab (wir sind zu 2t.); Berechnet Gerätemiete für die Heizung (Modernisierung); Denkt, Schimmel oder total abgenutztes Parkett rechtfertigt Mieterhöhungen; usw.
Ich bedanke mich schon jetzt für Kommentare zu meinen 3 og. Fragen.
Viele Grüße aus Bayern.