Häufige Besuche - Nebenkosten berechtigt oder nicht?

  • Hallo,

    eine Frau hat ein Zimmer ihrer Wohnung an meinen Partner vermietet, der Asylbewerber ist. Somit zahlt das Landratsamt für seine Miete. Das Zimmer ist inklusive der Möbilierung. Er hat das Recht alle anderen Räume mitzubenutzen, also auch Küche, Bad, Waschraum und den Garten. U. a. wegen Schwangerschaft, Geburt und damit er sein Kind sehen kann, bin ich sehr oft bei ihm, da er umgekehrt nur in Schulferien und am Wochenende zu mir kann. Die längste Zeit, bei der ich am Stück bei ihm war, waren einmal 2 Monate. Dieses Jahr war die längste Zeit 2 Wochen. Ich wurde immer von ihm eingeladen, da die Frau meinen Besuch genehmigt hat. Meistens essen wir inklusive dieser Frau gemeinsam, oft bin ich diejenige die kocht, mein Partner dagegen selten. Anfallende Reinigungsarbeiten teilen wir uns auf. Ich, mein Partner und unser Kind benutzen sein Zimmer zum Schlafen zum Unterstellen von Dingen, entsprechend seinem Mietvertrag. Im gleichen Haus ist eine weitere Wohnung, die diese Frau ebenfalls vermietet hat. Der Warmwasserzähler rechnet das ganze Haus ab, Strom ist getrennt. Sie hat mir nun diese Rechnung hier (Anhang) gesendet und besteht darauf, dass ich alles zu zahlen habe. Ich habe sie schon öfter darauf verwiesen, dass mein Partner mich auf seine Verantwortung eingeladen hat und sie sich mit Rechnungen etc. an ihn wenden soll. Nun verlangt sie zusätzlich, dass ich bei jedem Besuch 6 € zu zahlen habe und droht mir mit einem Anwalt, wenn ich nichts zahle. Ich sehe aber nicht ein, warum ich ihre Versicherungen, Heizungsreparaturkosten, ihre Kostenerhöhungen bei Müll etc., mittragen soll, anstatt das, was ich verbraucht habe, nämlich Wasser/Heizung/Strom. Das zudem noch ohne Mietvertrag. Auf der Tabelle stehen 768,81 € - 250 €. Damit ist gemeint, dass ich ihr durchaus schon einmal freiwillig etwas für meinen Verbrauch gezahlt habe. Daher erbitte ich hier in diesem Forum Gedanken und Lösungsvorschläge dazu.

    Gruß, Laura

  • Hallo Laura,

    mein "Lösungsvorschlag" ist der, dass hier die Vermieterin an ihren Mieter nur Ansprüche aufgrund eines bestehenden Mietvertrags stellen kann, falls Betriebskostenübernahme wirksam vereinbart wurde.

  • Zitat

    Daher erbitte ich hier in diesem Forum Gedanken und Lösungsvorschläge dazu.

    Dann einigt Euch, dass die vereinbarten Vorauszahlungen/Pauschalen mit deinem Freund nach oben angepasst werden, wenn Du fast ein Dauerbesuch bist.

    Zitat

    Nun verlangt sie zusätzlich, dass ich bei jedem Besuch 6 € zu zahlen habe

    Der Fall ist schwierig...grundsätzlich kann der Vermieter Besuch nicht verbieten, wenn in der Person kein wichtiger Grund vorliegt. Folglich kann auch keine Gebühr verlangt werden.
    Aber: Es wurde hier nur ein separates Zimmer vermietet und die Mitbenutzung anderer Räume gestattet. Da der Vermieter nun Besitzer dieser anderen Räumlichkeiten ist, kann dieser auch die Nutzung von Küche, Bad, etc. durch Dich untersagen.

    Als Abschließender Hinweis: Da dein Freund ein möbliertes Zimmer innerhalb der vom Vermieter bewohnten Wohnung angemietet hat, kann die Vermieterin das Mietverhältnis grundlos nach § 573c (3) BGB kündigen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hallo Berny,

    danke dir für deine Antwort! Momentan denke ich, dass wohl das Landratsamt in diesem Fall der Ansprechpartner ist, denn dieses trägt die Mietkosten.

    Gruß, Laura