Guten Tag liebe Gemeinde,
ich würde gerne Rat einholen für folgenden Sachverhalt:
Ein Mietvertrag wurde mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten geschlossen für ein Mietobjekt (4-Zimmer-Whg), das mit 4 Mietern als Wohngemeinschaft bewohnt wird. Alle Mieter wurden in diesem Vertrag als jeweilige Hauptmieter eingetragen, die Hausverwaltung wollte zusätzlich eine Bürgschaft der Eltern jedes Beteiligten.
Die Bürgen haben den Vertrag ebenfalls unterschrieben. Eine Kaution wurde gemeinsam und anteilig auf einem Kautionskonto hinterlegt.
Nun sind die 24 Monate vorbei und ein Mieter möchte zusammen mit seinem Bürgen aus diesem Vertrag ausscheiden, sendet dazu eine schriftliche Kündigung mit seiner Unterschrift und der Unterschrift seines Bürgen an die Hausverwaltung. In dem Schreiben wurde die gesetzliche Kündigungsfrist angegeben, da der Mieter es nicht eilig mit dem Auszug hat. Kurz darauf kommt eine schriftliche Antwort, die Hausverwaltung lehnt die Kündigung ab da nicht alle Mieter und Bürgen die Kündigung mitunterzeichnet haben.
Zudem ist die Kommunikation seitens der Hausverwaltung sehr behindernd, da man nicht auf Anrufe oder E-Mails reagiert, eine schriftliche Antwort kam erst nach tagelangem 'Telefonterror' seitens des Mieters.
Ist dies rechtens? Wie ist es möglich aus einem solchen Vertrag herauszukommen gesetzt dem Fall ein anderer Mieter verwehrt seine Zustimmung? Wie bekommt der Mieter seine Teilkaution aus dem Vertrag? Würde ein Einschreiben mit Rückschein ausreichen, um die Kündigung vor Gericht zu belegen sofern die Hausverwaltung absichtlich nicht auf die Schreiben reagiert? Bzw. was gäbe es noch für Möglichkeiten?
Ich danke für alle konstruktiven Beiträge und die Hilfe im Voraus!!
MFG Aesc