Ich habe herausgefunden, dass der Mieter der EG-Wohnung (ich OG) einen Außen-Wasseranschluss hat, der über meine Wasseruhr (ist im Keller installiert) läuft. Er bewässert seinen Garten damit. An einem Nachmittag z.B. hatte er 463 Liter verbraucht als ich nicht da war. Mein Rechtsanwältin vom Mieterbund hat den Vermieter angeschrieben und es so formuliert "...geht meine Mandantin davon aus, dass es einen weiteren Verbraucher an ihrer Wasseruhr gibt."
Zwei Tage, nachdem das Schreiben den Vermieter erreicht hat, hat der Mieter der EG-Wohnung den Wasseranschluss abgeklemmt und Grün-Abfall auf die Stelle geworfen. Ich habe Fotos und einen Zeugen. Der Vermieter geht darauf nicht ein und will die NK-Abrechnung nochmal prüfen. Meine NK-Nachzahlung 2015 hat er mir wieder zurück gezahlt.
Meine Fragen:
- In einem solchen Fall kann ich doch auch noch die 2014er NK-Abrechnung anfechten, oder?
- Kann ich Anzeige wegen Betrugs erstatten? Müsste ich dann Anzeige gegen Unbekannt erstatten (um genau zu ermitteln, wer jetzt derjenige ist, der einen finanziellen Vorteil davon hat) oder nur gegen einen (Vermieter oder EG-Mieter) oder ginge auch gegen beide?
Meine Rechtsanwältin ist in dieser Sache leider und für mich unbegreiflicherweise sehr zurückhaltend; sie will abwarten und das kann bis Jahresende dauern und wer weiß, ob die "Herrschaften" bis dahin nicht die kpl. Wasserleitung entfernen und dann wäre mein wichtigster Beweis weg.
Vielen Dank.
Behrga