Eindeutig Betrug bei Wasserabrechnung, jetzt mit Vertuschungsabsicht

  • Ich habe herausgefunden, dass der Mieter der EG-Wohnung (ich OG) einen Außen-Wasseranschluss hat, der über meine Wasseruhr (ist im Keller installiert) läuft. Er bewässert seinen Garten damit. An einem Nachmittag z.B. hatte er 463 Liter verbraucht als ich nicht da war. Mein Rechtsanwältin vom Mieterbund hat den Vermieter angeschrieben und es so formuliert "...geht meine Mandantin davon aus, dass es einen weiteren Verbraucher an ihrer Wasseruhr gibt."


    Zwei Tage, nachdem das Schreiben den Vermieter erreicht hat, hat der Mieter der EG-Wohnung den Wasseranschluss abgeklemmt und Grün-Abfall auf die Stelle geworfen. Ich habe Fotos und einen Zeugen. Der Vermieter geht darauf nicht ein und will die NK-Abrechnung nochmal prüfen. Meine NK-Nachzahlung 2015 hat er mir wieder zurück gezahlt.


    Meine Fragen:
    - In einem solchen Fall kann ich doch auch noch die 2014er NK-Abrechnung anfechten, oder?
    - Kann ich Anzeige wegen Betrugs erstatten? Müsste ich dann Anzeige gegen Unbekannt erstatten (um genau zu ermitteln, wer jetzt derjenige ist, der einen finanziellen Vorteil davon hat) oder nur gegen einen (Vermieter oder EG-Mieter) oder ginge auch gegen beide?


    Meine Rechtsanwältin ist in dieser Sache leider und für mich unbegreiflicherweise sehr zurückhaltend; sie will abwarten und das kann bis Jahresende dauern und wer weiß, ob die "Herrschaften" bis dahin nicht die kpl. Wasserleitung entfernen und dann wäre mein wichtigster Beweis weg.


    Vielen Dank.
    Behrga

  • Zitat

    - In einem solchen Fall kann ich doch auch noch die 2014er NK-Abrechnung anfechten, oder?


    Das muss im Einzelfall entschieden werden. Grundsätzlich wäre zu prüfen, ob die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen ist.


    Zitat

    Kann ich Anzeige wegen Betrugs erstatten?


    Wenn Du hier zweifelsfrei einen Vorsatz (!) nachweisen kannst, steht dem nichts im Wege.
    Kann es nicht auch sein, dass der Vermieter, bzw. der Mieter hier gar nichts davon wusste?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Am 22.5. hat der Vermieter das Schreiben meiner Rechtsanwältin erhalten, am 24.5. abends als ich von der Arbeit nach Hause kam, war der Außenanschluss (der boden-nah, also schon recht versteckt war) abmontiert.


    Ich nenne das "zweifelsfrei"! Es kann ja sein, dass der Vermieter das nicht wusste und den Mieter gefragt hat, ob er Wasser von dieser Wasseruhr nutzt und der Mieter wiederum den Anschluss flott beseitigt hat. Das weiß ich natürlich nicht. Somit ist für mich offen, wer hier welche Rolle spielt.

  • Hallo Behrga,
    eine Anzeige wegen Verdacht des Betrugs (§ 263 StGB) würde ich gegen Unbekannt erstatten, denn dann ermittelt die Staatsanwaltschaft (für Dich) den Täter.

  • Vielen Dank. Das spreche ich mit meiner Anwältin ab. Wenn ich nämlich jetzt die 2014er Abrechnung anfechte, wird er mir sagen, dass es nicht geht und ich werde ihm sagen müssen, dass ich weiß, dass hier Betrug vorliegt. Dann wäre der Vermieter und/oder Mieter vorgewarnt und ich bin mir sicher, sie beseitigen jegliche Spur.


    Ich werde jetzt sowieso kündigen.

  • Behrga,


    kannst uns gerne über den Fortgang berichten. Alle Spuren sollteste sichern, Aufnahmedatum, Notizen Protokolle, Zeugenaussagen.

  • Am 22.5. hat der Vermieter das Schreiben meiner Rechtsanwältin erhalten, am 24.5. abends als ich von der Arbeit nach Hause kam, war der Außenanschluss (der boden-nah, also schon recht versteckt war) abmontiert.


    Ich nenne das "zweifelsfrei"! Es kann ja sein, dass der Vermieter das nicht wusste und den Mieter gefragt hat, ob er Wasser von dieser Wasseruhr nutzt und der Mieter wiederum den Anschluss flott beseitigt hat. Das weiß ich natürlich nicht. Somit ist für mich offen, wer hier welche Rolle spielt.



    Hallo Sherlock,


    ... zweifelsfrei Betrug???? So ein Blödsinn.


    Gehe ruhig zur Polizei und zeige die beiden an, weil sie dein Wasser benutzt haben. Ich bin mir nicht sicher, ob die das überhaupt aufnehmen.


    Du hast doch sogar Geld zurückbekommen. Klingelt es bei dir nicht irgendwie, wenn sogar deine Anwältin keinen Bock auf den Mist hat?


    Gruß
    H H