Hallo zusammen,
ich habe ein Problem. Als ich im Januar 2015 in meine Wohnung eingezogen bin waren wegen Feuchtigkeit Trocknungsgeräte in zwei Zimmern. Daraufhin habe ich die Miete um 20% gemindert, wie meine Vormieter auch.
Monatelang kam keine Reaktion, dann irgendwann ein Brief mit "Danke, haben wir gelesen, müssen wir prüfen, melden uns". Dann wurden die Geräte irgendwann abgeholt. Daraufhin wieder Monate nichts. Dann kam irgendwann unankündigt ein Bauarbeiter der eine angrenze Wand an die Fassade abgetrennt hat, also einen größeren Schlitz reingehämmert hat. Diese Wand ist Teil meiner Terrasse. Warum das passiert ist wurde mir auch nicht mitgeteilt, geschweige denn, dass der Bauarbeiter angekündigt worden wäre.
Der Vermieter lässt sich durch eine Verwaltung vertreten, wo eine ziemliche Fluktuation herrschte. Heißt, erst jetzt kam wohl mal jemand dazu den Fall aufzuarbeiten und sagte mir jetzt, dass ich die Mietminderung für 2016 nachzahlen muss, da die Trocknungsgeräte ja entfernt wurden und der Schlitz in die Wand geschlagen wurde. Also Bestand der Mangel der Feuchtigkeit ja nicht mehr und wenn müsste ich das nachträglich beweisen. Sie würden mir jetzt die Mietminderung für 2015 bei der Vermieterin beantragen, aber 2016 müsste ich wohl nachzahlen.
Jetzt frage ich mich ob das rechtens ist, denn mir hat niemand jemals gesagt was da vor sich geht oder ist mit mir in Kontakt getreten, um der Mietminderung zu widersprechen. Jetzt aufeinmal heißt es, ich hätte mir ja denken können, dass die Abholung der Trocknungsgeräte und der Schlitz in der Wand Maßnahmen zur Beseitigung der Feuchtigkeit waren und dass ich die Mietminderung dann ja ungerechtfertigt gemacht hätte.
Ist das so? Wie sind da meine Chancen? Zumal ich das Gefühl habe, dass deren Fluktuation und Schusselingkeit (die sogar zugegeben wurde) jetzt auf meinen Schultern ausgetragen wird. Hätte mir jemand im Janur 2016 mal gesagt, dass die Minderung aufgrund diesem und jenen nicht mehr gerechtfertigt ist, wäre das ja was anders. Aber so sehe ich das nicht ein und frage mich wie gesagt, ob das überhaupt rechtens ist. Schließ0lich dachte ich die ganze Zeit, dass ich die Miete zurecht mindere (tritt hier § 286 IV BGB ein?).
Über jegliche Hilfe wäre ich unendlich dankebar!
Viele Grüße
Jacqueline