Nebekostenabrechnung enthält Posten für abgelaufene Zeiträume

  • Liebe Grüße an die Forenmitglieder!:p

    Mein Frage bezieht sich auf meine aktuelle Nebenkostenabrechnung für 2008. In dieser ist die Grundsteuer für 2007 "nachberechnet" worden. Ich habe mir die Nebenkostenabrechnung für 2007 angeschaut und dort fehlt sie gänzlich. Darf der Vermieter die Grundsteuer für 2007 noch in 2008 nachberechnen oder hat er in diesem Fall Pech (und ich Glück:)) gehabt?

    Liebe Grüße

    Claudia

  • Deine Situation ist fraglich. Es gibt kein grundsätzlichen "Ja" oder "Nein". Wenn die Sache vor Gericht gehen würde, hängt es vom Gericht ab, inwieweit dem Vermieter Recht zugesprochen wird. In jedem Fall wird es für den Vermieter schwierig, da Mieter eh meist besser gestellt sind. Es handelt sich allerdings, schätze ich mal, um einen Irrtum, daher kann nicht von vorne herein gesagt werden, wie die Sache ausgehen würde. Vielleicht kannst du dich ja irgendwie mit dem Vermieter einigen, es muss ja nicht unbedingt alles vor dem Gericht geklärt werden;)

  • Hallo PKP,
    ich habe zu deiner Antwort mal eine Frage. Wie kommt es, dass eventuell nicht berechnete Posten ein Jahr später noch in die neue Nebenkostenabrechnung aufgenommen werden können? Normalerweise ist es doch so, dass der Vermieter ein Jahr Zeit hat, die Nebenkostenabrechnung zu erstellen. In dieser Frist müsste es doch möglich sein, alle anfallenden Kosten aufzählen zu können und diese dann binnen einem Jahr abzurechnen. Laut Mietergesetz heißt es ja, dass wenn die Nebenkostenabrechnung nicht innerhalb eines Jahres eingegangen ist, ist diese für nichtig zubetrachten. Das müsste doch auch für nicht berechnetet Nachträge gelten, oder sehe ich das falsch?
    Bye!