Zugluft in Dachgeschoßwohnung

  • Ich bin im Sommer in die Dachgeschoßwohnung gezogen (Baujahr Mitte der 50er Jahre). Es ist eine Wohnung über zwei Ebenen. Wohnküche, Bad, Kinderzimmer und ein Flur waren früher eine 1-Zimmer-Wohnung. Diese wurde durch einen kleinen angrenzenden Flur, einem Durchgangszimmer mit Treppenaufgang ins obere Dachzimmer erweitert. Früher gehörten diese Räume zum unbewohnten Dachboden. Schrägen und Decke im Durchgangszimmer und Dachzimmer sind mit Holzlatten vertäfelt (dahinter ein Rigips!). Nun zieht es erheblich zwischen Holzlatten, die nicht richtig ineinander fassen und besonders in dem Bereich wo die Holzlatten an die gerade Wand (Mauer)stoßen. Habe meinem Vermieter die Mängel geschrieben und er stellt mich nun als Verursacher der Zugluft hin, weil ich die Türklappe zum Dachzimmer bei Einzug entfernt habe. Ich kann mir kaum vorstellen, dass das der Grund für die Zugluft ist. Zudem würde ich gerne wissen, ob es ein Gesetz gibt, in dem drin steht, dass so eine Klappe bleiben muss? Ich finde sie sehr umständlich und es ist für mich sehr schwer, diese beim Auf- und Abgehen der Treppe jedes Mal zu Öffen und zu Schließen. Im oberen Zimmer habe ich Wohn- und Schlafzimmer. Das Durchgangszimmer ist mein Arbeitszimmer. Gemessene Temperatur bei aufgedrehter Heizung waren vorgestern 16,2 Grad. Außerdem ist die Wohnungstür verzogen, so dass seitlich ebenfalls kalte Luft in die Wohnung zieht. Ich bin echt verzweifelt, weil ich mein ganzes Erspartes in diese Wohnung gesteckt habe und ich auch kein Geld habe, wieder auszuziehen. Ich bin ab Januar vorerst für 6 Monate ALG II-Empfängerin, aber selbst wenn ich dann Arbeit finde, werde ich kein Geld für einen Umzug haben.

    Hoffe auf zahlreiche Antworten mit Ratschlägen!

    Anita

  • Zudem würde ich gerne wissen, ob es ein Gesetz gibt, in dem drin steht, dass so eine Klappe bleiben muss?
    Hoffe auf zahlreiche Antworten mit Ratschlägen!
    Anita


    Wenn diese Klappe die Zugluft verhindert, dann muss sie halt bleiben. So lautet das Gesetz, das ich gerade in Kraft gesetzt habe.

  • Das ist mein Ernst.

    Sie schreiben: Ich kann mir kaum vorstellen, dass das der Grund für die Zugluft ist

    und Ihr Vermieter ist völlig anderer Meinung. Um eine Lösung zu finden müssten beide Parteien vor Ort ihren Standpunkt darlegen.

    Und dann fragen Sie ganz ernsthaft nach einem Gesetz gegen das Entfernen von Bodenklappen, meine Antwort: Es gibt so etwas, oder ähnliches nicht. Außer ich setze solch ein Gesetz in Kraft.

    Wenn aber die Kälte in den Zimmern tatsächlich daher kommt, dass Sie für Durchzug sorgen, dann entfällt das Druckmittel Mietminderung, mit dem der Vermieter zum Handeln gezwungen werden könnte. Stellen Sie den alten Zustand wieder her und beweisen Sie Ihrem Vermieter, dass Sie Recht haben.

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