Wegen undichtem Dachfenster - Mietminderung möglich?

  • Hallo Zusammen,

    ein Problem, welches bestimmt schon mal in diesem Forum besprochen wurde, ich so (spezifisch) aber leider nicht wiederfinden konnte (präventiv: Bitte um Entschuldigung^^)

    Kurze Problembeschreibung:

    Bei uns in der Küche tropft es durch die Decke, bzw. das (eigentlich erst letzten Sommer installierte, neue) Dachfenster. Ich hatte den Vermieter bereites im Oktober letzten Jahres darauf aufmerksam gemacht, dass in unregelmäßigen Abständen Wasser an verschiedenen Stellen des Dachfensters tropft. Erst nach mehrmaliger Wiederholung gab es überhaupt eine Reaktion. Der Vermieter kam dann auch Anfang des Jahres selbst vorbei, um das Problem in Augenschein zu nehmen. Leider ist seit dem natürlich NICHTS weiter passiert.

    Weiter:

    Nervig ist natürlich, dass v. a. bei starkem Regen wie in letzter Zeit, es immer mal wieder in unser Küche regnet und wir uns wie in der letzten Bruchbude fühlen. Zum anderen ärgert mich aber natürlich, dass absolut NICHTS seitens des Vermieters unternommen wurde und es kann auch nicht meine Aufgabe sein, dem immer und immer wieder hinterher zu rennen, ich habe schließlich auch andere Sachen zu tun.

    Wie immer ist es so -es passiert wohl erst etwas, wenn es um das Monetäre geht.

    Frage(n):

    Habe ich bereits angesichts der derzeitigen Lage bzw. des Unterlassens des Vermieters Anspruch auf Mietminderung?

    Wenn ja: Wie würde ich diese geltend machen können? Gibt es dazu hier irgend ein brauchbares Tutorial?

    Welche Optionen hätte ich noch? Dachdecker beauftragen und dies von der Miete abziehen? Mit welchem Vorlauf könnte man das Bewerkstelligen?

    Direkte Schäden (an meinem Eigentum) sind nicht entstanden.

    Danke im Voraus für jedweden Tipp!


    Edit: Entschuldigung, ich sehe gerade, dass dieses Thema u. U. besser im Forum "Instandhaltung - Reparaturen" aufgehoben gewesen wäre! Sofern möglich würde ich um eine Verschiebung bitten! :) Danke!

    Einmal editiert, zuletzt von hard2believe (18. Juni 2016 um 15:04)

  • Zitat

    Welche Optionen hätte ich noch? Dachdecker beauftragen und ies von der Miete abziehen?

    Setze dem Vermieter eine Frist mit Androhung einer Mietminderung, sollte bis....der Mangel nicht behoben sein.
    Wer den Dachdecker bestellt bezahlt den vorerst schon mal. Zudem ist Schadensbehebung grundsätzlich Sache des Vermieters, es sei denn er würde sich weigern den Schaden zu beheben. Erst dann hast Du die Möglichkeit selbst einen Handwerker zu beauftragen und die Kosten/Rechnung mit der Miete zu verrechnen. Meine Meinung.

  • Welche Optionen hätte ich noch? Dachdecker beauftragen und dies von der Miete abziehen? Mit welchem Vorlauf könnte man das Bewerkstelligen?


    Näää, lass' das man lieber, zumindest vorerst.
    Ich würde dem VM ein Einwurfeinschreiben schicken und den Schaden schildern, auch, seit wann er ihm bereits bekannt ist, und ihn auffordern den ordnungsgemässen Zustand der Mietsache gem. § 535 BGB zeitnah wiederherzustellen, um weitere Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden.
    ... und uns über den Fortgang der Anglegenheit berichten.

  • Näää, lass' das man lieber, zumindest vorerst.
    Ich würde dem VM ein Einwurfeinschreiben schicken und den Schaden schildern, auch, seit wann er ihm bereits bekannt ist, und ihn auffordern den ordnungsgemässen Zustand der Mietsache gem. § 535 BGB zeitnah wiederherzustellen, um weitere Schäden am Gebäude und Mietminderungen zu vermeiden.
    ... und uns über den Fortgang der Anglegenheit berichten.


    Hallo und Danke für die Antworten.
    Die Variante von Benny klingt in meinen Ohren auch maßvoll und vernünftig. Nur noch eine Nachfrage, da ich hier keinen Erfahrungswert habe: Wie lang wäre a) eine angemessene Fristsetzung und b) wie hoch eine angemessene Reduzierung der Miete in so einem Fall? (1 Monat / 20% z. B.?).

    Gruß

    hard2believe

  • Hallo und Danke für die Antworten.
    Die Variante von Benny klingt in meinen Ohren auch maßvoll und vernünftig. Nur noch eine Nachfrage, da ich hier keinen Erfahrungswert habe: Wie lang wäre a) eine angemessene Fristsetzung und b) wie hoch eine angemessene Reduzierung der Miete in so einem Fall? (1 Monat / 20% z. B.?).
    Gruß
    hard2believe


    Ich würde JA sagen.