Hallo alle miteinander,
ich muss mich recht schnell entscheiden, ob ich als Mieter Schönheitsreparaturen durchführen sollte oder nicht.
Dazu würde ich gerne eure Meinung hören.
Ich befinde mich in folgender Situation:
Das Apartment, welches ich als Mieter bewohne, ist Teil eines privaten Wohnheims für jedermann.
Das Gebäude ist nagelneu, d.h. es wurde gerade mal vor etwa 2 1/2 Jahren erbaut. Seit dieser Zeit bewohne ich
auch das darin befindliche Apartment - es handelt sich also um einen Erstbezug.
Nun ziehe ich kommende Woche aus und wurde vom Vermieter gebeten, die Wände zu streichen.
Mein Apartment befindet sich in einem sehr gepflegten Zustand, d.h. es ist alles sauber und es finden sich so gut wie keine Abnutzungserscheinungen. Bzgl. der Wände bedeutet dies, dass sie im wesentlichen noch so aussehen wie vorher, bis auf kleinere, wenige Flecken oder Streifen, die sehr unauffällig und blass sind. D.h. man muss schon genau hinschauen, um diese festzustellen.
Bzgl. der Schönheitsreparaturen ist vertraglich folgendes festgehalten:
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1. Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die Schönheitsreparaturen innerhalb der Mieträume gemäß den nachfolgenden Bestimmungen auf seine Kosten durchzuführen. Dazu gehören: Das fachgerechte Streichen der Wände und Decken sowie das fachgerechte Reinigen des Bodenbelags.
2. Die Schönheitsreparaturen hat der Mieter nach Zweck, Art und Benutzung der Mieträume dann auszuführen, wenn dies nach dem Grad der Abnutzung oder der Beschädigung erforderlichen ist. Dies ist in der Regel nach folgenden Zeitabständen (Regelfristen) der Fall:
Küche, Bad, WC: 5 Jahre / Wohn- und Schlafräume: 8 Jahre / Nebenräume: 10 Jahre
3. ....
4. Die Schönheitsreparaturen sollten, sofern dies im Einzelfall vom Abnutzungszustand der Wohnung erforderlich ist, auch zum Ende des Mietverhältnisses ausgeführt werden.
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Im Anschluss stehen dort noch Quotenklauseln, die allerdings seit Anfang 2015 vom BGH für unwirksam erklärt wurden und somit irrelevant sind.
Die Verantwortung wird hier also schon mal wirksam durch "weiche" Fristen auf den Mieter übertragen.
Mir ist jetzt allerdings nicht klar, ob ich auf Grund der oben beschriebenen minimalen Abnutzungserscheinungen der Wände nach etwa 2 1/2 Jahren selbst für das Streichen selbiger aufkommen muss.
Noch eine weitere wichtige Information:
Die Betreiber des Apartment-Komplexes haben einen professionellen Maler an der Hand, der von den Bewohnern beauftragt werden kann, das Apartment (etwa 23m²) zu streichen. Dies geschieht, soweit ich das absehen kann, ohne Rechnung und somit für einen relativ kleinen Betrag (ca. 100-130€).
Nun bin ich mir nicht sicher, ob es sich lohnt, rechtliche Schritte wegen so einem kleinen Betrag einzuleiten. Wenn am Ende vor Gericht doch entschieden würde, dass ich für das Streichen aufkommen muss, so fallen die Kosten vermutlich wesentlich höher für mich (Anwalts- und Gerichtskosten etc.) aus.
Auf der anderen Seite haben die Wände, wie gesagt, kaum Abnutzungserscheinungen und die Wohnung ist sonst auch in einem sehr guten Zustand.
Ich wäre euch für eine schnelle Antwort sehr verbunden, da es zeitlich bei mir etwas brennt! Vielen Dank!