WG: Vermieter will während der Weihnachtszeit Zugang für Renovierung in Zimmern

  • Hallo liebe Community,

    ich brauche Hilfe und wäre sehr dankbar, wenn mir jemand einige rechtliche Informationen geben könnte. Es geht um Folgendes:

    Ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit 7 Parteien, bei denen jeder einzelne als Hauptmieter für das eigene Zimmer unter Vertrag ist.
    Die Räume sind durch den Vermieter teilmöbiliert zur Verfügung gestellt. Natürlich hat trotzdem jeder von uns auch eigene Möbel mitgebracht.

    Letzte Woche erhielten wir ein Schreiben vom Vermieter, in dem er uns eröffnete, dass er in der Zeit vom 27.12 - 5.1. Renovierungsarbeiten durchführen lassen möchte.
    Wir sollen dafür alle unsere Möbel in die Mitte der Räume stellen, wenn wir dies nicht schaffen, nimmt er uns das gerne ab, wird es uns aber in Rechnung stellen.
    Er bittet uns desweiteren Wertgegenstände aus den Räumlichkeiten zu entfernen.

    Unsere Probleme:
    1. Wir haben kein Problem damit, dass Gemeinschafträume betreten werden sollen. Fühlen uns aber alle massiv in unserer Privatsphäre dadurch gestört, dass während unserer Abwesenheit unsere Privatzimmer betreten werden sollen.
    Wir sind größtenteils Studenten und haben nicht die Möglichkeit alle Wert - und oder Privatgegenstände mit der Bahn zu transportieren.

    Ist der Vermieter dazu Berechtigt, sich (und seine Handwerker) während unserer Abwesenheit Zugang zu diesen Räumen zu verschaffen?

    2. Ist die Frist (2 Wochen vor den Renovierungsarbeiten) in der wir Informiert wurden überhaupt ausreichend?

    3. Ist es wirklich üblich, dass Renovierungsarbeiten während des Mietverhältnisses durchgeführt werden?
    Wir verstehen, dass es für ihn einfacher ist, alle Räume gleichzeitig zu renovieren.
    Durch die einzelnen Verträge pro Zimmer findet natürlich nie ein gleichzeitger Mieterwechsel in allen Räumen statt, deshalb möchte er jetzt alles renovieren lassen während wir über Weihnachten zu Hause sind (wovon er übrigens einfach so ausgegangen ist - auch etwas irritierend. Denn selbstverständlich ist das ja nicht....)

    Können wir irgendwie dagegen vorgehen:confused:? Bitte helft uns...

    Mit freundlichen Grüßen
    das Etwas

  • Teilen Sie ihm schriftlich (Einschreiben o.ä.) mit, dass Sie mit der Vorgehensweise nicht einverstanden sind und nennen ihm auch den obigen § zum Hausfriedensbruch.

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