Hallo in die Runde
Gestern hatten mein Partner und ich unsere Wohnungsübergabe an den Vermieter. Diese lief (wie zu erwarten war) ziemlich zornig ab und es gab einige Mängel seitens des Vermieters zu beanstanden. Diese hat er natürlich alle im Übergabeprotokoll aufgeführt (welches ich mal als Anhang hier reinstelle). Jetzt ist mir aufgefallen, dass er als Frist zur Beseitigung der Mängel keinen konkreten Zeitraum bzw. kein konkretes Datum angegeben hat. Ist die Frist dann unendlich?
Wir möchten nun natürlich auch gegen einige Mängel Einspruch einlegen - ist dies nach unseren Unterschriften noch möglich?
Vielen Dank schon mal für die Mühe
Viele Grüße