Übergabeprotokoll

  • Hallo in die Runde :)

    Gestern hatten mein Partner und ich unsere Wohnungsübergabe an den Vermieter. Diese lief (wie zu erwarten war) ziemlich zornig ab und es gab einige Mängel seitens des Vermieters zu beanstanden. Diese hat er natürlich alle im Übergabeprotokoll aufgeführt (welches ich mal als Anhang hier reinstelle). Jetzt ist mir aufgefallen, dass er als Frist zur Beseitigung der Mängel keinen konkreten Zeitraum bzw. kein konkretes Datum angegeben hat. Ist die Frist dann unendlich? :rolleyes:
    Wir möchten nun natürlich auch gegen einige Mängel Einspruch einlegen - ist dies nach unseren Unterschriften noch möglich?

    Vielen Dank schon mal für die Mühe :)
    Viele Grüße

  • Klar kannst du gegen Mängel auch nach einem Protokoll einspruch einlegen, fragt sich nur wie sinnvoll das ist. Es ist ein Abnahmeprotokoll, das heißt im grunde der Istzustand wird beiderseitig begutachtet, nicht mehr und nicht weniger. Mängel/ Beschädigungen usw. die euch zuzurechnen sind, sollten logischer weise erledigt werden, ob mit oder ohne Protokoll.
    Was ich entziffern konnte erscheint mir jedenfalls als durchaus üblich.

  • Man merkt, dass Sie selbst Vermieter sind - liege ich da richtig?
    Ich würde trotzdem gerne wissen, wie es sich mit der Fristsetzung verhält - muss dem Mieter nicht ein konkretes Datum zur Beseitigung genannt werden? Ich möchte auch nicht wissen, was "üblich" ist, sondern was rechtlich richtig ist ;)

  • Vereinfacht gesagt, die Frist zur Beseitigung von Mängeln/Beschädigungen die du zu vertreten hast, ist mit der fristgerechten Rückgabe der Wohnung, im Prinzip abgelaufen. Stichwort ist dann hier wohl "angemessene" Nachfrist. Wobei das wohl üblicher weise ca. 14 Tage sind.

  • So lange ihr noch den Schlüssel habt und auch noch Miete bezahlt könnt ich an der Mängelbeseitigung arbeiten. Wenn ihr der Meinung seid, dass die vermerkten Mängel unzutreffend sind, dann sagt/schreibt das dem Vermieter. Sich darauf verlassen zu wollen, dass keine Frist angegeben ist, wird nicht klappen. In diesem Fall wird der VM die Arbeiten in Auftrag geben und mit der Kaution verrechnen.

    Die einzig relevante Frist beträgt 6 Monate nach Mietende. Während dieser Zeit kann der VM noch verdeckte Mängel anmelden. Das trifft in eurem Fall aber nicht zu, weil die vorhandenen Mängel im Protokoll genannt sind und von euch mit Unterschrift bestätigt wurden.

  • Man merkt, dass Sie selbst Vermieter sind - liege ich da richtig?
    Ich würde trotzdem gerne wissen, wie es sich mit der Fristsetzung verhält - muss dem Mieter nicht ein konkretes Datum zur Beseitigung genannt werden? Ich möchte auch nicht wissen, was "üblich" ist, sondern was rechtlich richtig ist ;)

    Hallo,

    mal das Hirn einschalten, ja wann denn???

    Kann es sein, dass dies mit der Rückgabe der Mietsache nach Mietende zu tun haben könnte, schon oder, was gemerkt!

    Gruß
    BHShuber

  • Hallo,

    mal das Hirn einschalten, ja wann denn???

    Kann es sein, dass dies mit der Rückgabe der Mietsache nach Mietende zu tun haben könnte, schon oder, was gemerkt!

    Gruß
    BHShuber

    Beleidigungen finde ich hier wirklich unangebracht und unsachlich - dein Beitrag war für mich mehr als unnötig.

    Mainschwimmer: Vielen Dank für deine Antwort. Die Schlüssel mussten wir abgeben, aber wir bezahlen diesen Monat noch komplett Miete (also bis zum 31.07.). Unser VM hat uns nach der Übernahme noch per Mail 3 Schäden genannt, die ihm erst nach der Begehung aufgefallen sind - sind diese nun noch relevant bzw. kann er diese noch mit ins Protokoll nehmen? Unsere Unterschriften hat er ja bereits, wie du schon geschrieben hast.


  • Mainschwimmer: Vielen Dank für deine Antwort. Die Schlüssel mussten wir abgeben, aber wir bezahlen diesen Monat noch komplett Miete (also bis zum 31.07.). Unser VM hat uns nach der Übernahme noch per Mail 3 Schäden genannt, die ihm erst nach der Begehung aufgefallen sind - sind diese nun noch relevant bzw. kann er diese noch mit ins Protokoll nehmen? Unsere Unterschriften hat er ja bereits, wie du schon geschrieben hast.


    Ich denke praktisch wird das schwer werden, wenn es nicht wirklich verdeckte Mängel sind. Am Ende des Tages ist so ein Protokoll aber nichts was rechtlich irgendwie vorgschrieben wäre, man könnte es auch sein lassen. Am Ende ist liegt es wohl daran was der Richter entscheidet.
    Trotzdem würde ich persönlich wohl keine offensichtlichen Mängel einfordern, die ich nicht in einem Protokoll benannt habe, wenn es denn schon eins gibt.

  • Ich denke praktisch wird das schwer werden, wenn es nicht wirklich verdeckte Mängel sind. Am Ende des Tages ist so ein Protokoll aber nichts was rechtlich irgendwie vorgschrieben wäre, man könnte es auch sein lassen. Am Ende ist liegt es wohl daran was der Richter entscheidet.
    Trotzdem würde ich persönlich wohl keine offensichtlichen Mängel einfordern, die ich nicht in einem Protokoll benannt habe, wenn es denn schon eins gibt.

    Danke für deine Antwort. Unser Anwalt hat uns nun auch geraten, dass wir die Mängel, die nicht im Protokoll stehen bzw. die der VM im Nachgang gerne ins Protokoll aufnehmen würde, mit einem Widerruf anfechten sollen.