Schmutzige Kündigung

  • Hallo,
    ich beziehe inwzischen aktuell Hartz4. Am Anfang des Mietverhältnisses stand ich erst kurzfristig in einem Arbeitsverhältniss, so dass damals vereinbart wurde das mein Stiefvater die Wohnung mieten muss und vereinbart wurde das ich zur Untermiete dort wohne.

    Nun kam dieses schreiben, was ich hier angefügt habe. Ich habe damals aufgrund finanzieller Sorgen gedacht ich könnte mit AirBNB mein Konto auffüllen, dies ging damals am ersten Tag schief, dies war sehr blauäugig und dumm.

    Nun bin ich umgezogen und wollte heute einen Termin zur Wohnungsabnahme machen, hätte eigentlich gedacht das dies nur Formsache ist. Pustekuchen.

    Mir wurd jetzt am Telefon gesagt das ich die Wohnung doch gar nicht gekündigt hätte und dies lediglich eine Abmahnung gewesen ist. Wenn man das Schreiben liest, so bin ich mir sicher das dass so gewollt ist, das ich denke oder davon ausgehe das es eine Kündigung ist. Wenn die Vermieterrin recht hat und ich die Wohnung noch 3 Monate zahlen müsste, so wäre das mein finanzieller Ruin. Hat jemand eine Idee? kündigung1.jpgkündigung2.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von TinaK (12. Juli 2016 um 11:16)

  • Zitat

    Schmutzige Kündigung

    Weder eine schmutzige, noch saubere, gar keine Kündigung.

    Zitat

    Wenn die Vermieterrin recht hat und ich die Wohnung noch 3 Monate zahlen müsste, so wäre das mein finanzieller Ruin.

    Sogar noch 3,5 Monate, denn die Vermieterin hat Recht.

    Es steht eindeutig Abmahnung über dem Schreiben, nicht Kündigung. Auf Seite 2 wird lediglich eine Kündigung angedroht.

    Idee?

    Ganz schnell form- und fristgerecht zum 31.10.2016 kündigen, der Vermieterin mitteilen das die Wohnung ab sofort zur Neuvermietung zur Verfügung steht und hoffen.

  • In meinem Mietvertrag stand drin, hab den aktuell nicht bei mir sondern bei meinen Eltern, das ich mindestens 3 Jahre dort wohnen muss bis zum 31.7.16

  • In meinem Mietvertrag stand drin, hab den aktuell nicht bei mir sondern bei meinen Eltern, das ich mindestens 3 Jahre dort wohnen muss bis zum 31.7.16

    Dann würde das bedeuten, das du ab dem 31.07 bzw. ab 01.08 kündigen kannst und dann 3Monate Kündigungsfrist hast.
    Schlußfolgerung, du kannst nun fristgerecht kündigen, wenn du möchtest.
    Du hast wohl keinen Zeitmietvertrag, sondern einen Kündigungsverzicht unterschrieben, denke ich.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (12. Juli 2016 um 12:40)

  • ja aber auf der zweiten Seite steht ja "wir wollen das Mietverhältniss" auf keinen Fall verlängern. Habe um 15 Uhr einen Termin beim Anwalt.


    Das würde ich als unverbindlichen Hinweis interpretieren, das du gerne kündigen darfst. Eine Kündigung ist das jedenfalls definitiv nicht. Das Wort "kündigung" taucht ja nicht mal auf. Davon abgesehen, es gilt was im Vertrag steht, und nicht in einem, evtl. auch zweideutigen, Schreiben.
    Ich denke, mann hätte sich natürlich vorher über dies oder das einigen können, sicher auch über eine Änderung des Vertrages im Einvernehmen, nur im nachhinen ist das eben schwer.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 (12. Juli 2016 um 12:57)

  • Hallo TinaK,

    ich sehe das aehnlich wie Du, das Schreiben ist ziemlich irrefuehrend. Ob das nun tatsaechlich eine Kuendigung ist oder vielleicht ein Angebot zur Vertragsaufloesung oder doch nur eine ungluecklich formulierte Abmahnung ist zumindest nicht eindeutig.

    In Deiner Situation schreit das eigentlich nach einem Anwalt. Geh zu deinem zustaendigen Amtsgericht und beantrage einen Beratungshilfeschein. Der kostet dich 10 Euro, mit dem kannst Du dann zu einem Anwalt gehen und dessen Meinung einholen. Eventuell schreibt Dir der auch gleich Deinen Vermieter an und nimmt ihm den Wind aus den Segeln.

    cu
    Guenni

  • Hallo,

    zum Glück bist du Hartz-4 Empfängerin. Dann kann man sich völlig daneben benehmen, in Schreiben hineininterpretieren was einem gerade passt und kann dann hinterher auf Kosten der Steuerzahler noch zum Anwalt laufen.

    Die ganzen anderen Blöden, die dein Leben finanzieren müssten für ihren eigenen Anwalt bezahlen.

    Gruß
    H H


    Seltsam? Aber so steht es geschrieben...

  • Lesen bildet bekanntermaßen, da steht das mein Stiefvater der Mieter ist. Ergo bekomm ich den Anwalt logischerweise nicht bezahlt und er muss ihn komplett selbst finanzieren. Schade das so Vorurteile herrschen.

  • Hallo Tina,

    in diesem Fall hat das leider so gar nichts mit Vorurteilen zu tun.
    Der Mieter der Wohnung hat eine Abmahnung bekommen. Klar und deutlich aus dem Schreiben zu erkennen. DU hast diese fälschlicherweise als Kündigung interpretiert und wolltest zum Anwalt gehen. Auf Kosten der Steuerkasse.

    Gruß
    Neospin

  • Hallo TinaK,

    1. Vertragspartner (als Mieter) ist dein Stiefvater. Ergo kann auch nur er -und nicht du- kündigen.
    2. Der letzte Abschnitt der 2. Seite des Schreibens lässt meiner Meinung nach eher darauf schließen, dass DEIN STIEFVATER einen befristeten Mietvertrag abgeschlossen hat (und keinen mit Kündigungsverzicht für eine bestimmte Zeit). Hierzu wäre es allerdings hilfreich, den Mietvertrag hier mal anonymisiert reinzustellen, um den genauen Wortlaut bezüglich der Mietzeit/-beginn/-ende erkennen zu können.
    3. Das Schreiben ist ganz eindeutig eine ABMAHNUNG und KEINE Kündigung.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • Hallo Tina,

    in diesem Fall hat das leider so gar nichts mit Vorurteilen zu tun.
    Der Mieter der Wohnung hat eine Abmahnung bekommen. Klar und deutlich aus dem Schreiben zu erkennen. DU hast diese fälschlicherweise als Kündigung interpretiert und wolltest zum Anwalt gehen. Auf Kosten der Steuerkasse.

    Gruß
    Neospin

    Danke für deine Antwort, aber das hast du falsch verstanden oder ich hab mich schlecht ausgedrückt. Er war mit mir beim Anwalt. Er hat ihn bezahlt. Kein Staat kein nichts und da es jetzt so oft angesprochen wurde, hab heute den neuen Arbeitsvertrag für den 1.8 unterschrieben.