neuer Mietvertrag

  • Hallo Zusammen,
    Ich plane den Umzug in neue Mietwohnung; zwei Paragraphen "beißen" sich etwas bzw. sind mir nicht verständlich:
    §2 "Mietzeit"
    .."das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit begründet und kann von jeder Partei unter Einhaltung der gesetzl. Küfrist f.d. jeweil. Mietdauer gem. §§573 c,1 BGB gekündigt werden.."


    Soweit verstanden..soweit gut...aber nun


    §24 "sonst. Vereinbarungen"
    Zur weiteren Ausgestaltung ihrer vertragl. Beziehungen treffen die Parteien im übrigen folgende Vereinbarungen:
    Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 3 Jahren auf ordentl. KÜ gem. §557 a. Staffelmeite Abs. 3 BGB.


    Ist jetzt §2 bindend und ich kann jederzeit kündigen oder muss ich nach §24 3 Jahre "absitzen" in der neuen Mietwohnung????


    Wie ist die Rechtslage?
    Vielen Dank im Voraus


  • Ist jetzt §2 bindend und ich kann jederzeit kündigen oder muss ich nach §24 3 Jahre "absitzen" in der neuen Mietwohnung????


    Dies ist ein Vertrag mit Kündigungsausschluss für 3 Jahre. Ein durchaus üblicher Vertrag, den man nur unterschreiben sollte, wenn man sich 100% sicher ist, denn da kommste vorzeitig nicht mehr raus.

  • Weil der Vermieter auch auf § 24 verzichten könnte, dann bleibt § 2 für sich allein gültig. Und auch jeder Mietvertrag mit Kündigungsverzicht endet mal, dann ist § 2 wieder aktuell.