Kündgung Eigenbedarf- Ersatzwohnung

  • Hallo liebes Mietrecht - Forum,

    ich habe derzeit folgendes Problem.
    Ich besitze ein Mehrparteinhaus, indem ich derzeit selbst in der ersten Etage dieses Hauses wohne.
    Mit den Mietern aus der Dachgeschosswohnung wurde ein Auflösevertrag geschlossen, sodass diese die obige Wohnung zum 1.10 verlassen müssen.
    Einer der beiden Mieter in der Dachgeschosswohnung zieht zum 31.7 aus, sodass der andere Mieter meine derzeitige Wohnung (mündlich) als Ersatzwohnung angeboten bekommen hat.
    Nun gibt es eine neue Möglichkeit, da im Erdgeschoss eine weitere Wohnung (gleiche Quadratmeterzahl wie meine aber zwei anstatt drei Räumen) zum 1.10 frei wird.
    Meine Frage ist nun: Kann ich als Vermieter den Mieter aus der Dachgeschosswohnung die Wohnung im Erdgeschoss zuweisen und das Angebot meiner Wohnung zurückziehen?
    Oder ist dies rechtlich nicht möglich, da ich meine Wohnung bereits mündlich angeboten habe?
    Es wurde lediglich schriftlich vom Mieter (Dachgeschoss) unterzeichnet, dass er mit dem Auflösevertrag zum 1.10 einverstanden ist.
    Aufgrund von Renovierungsarbeiten in meiner Wohnung, wäre es somit sinnvoller für mich als Vermieter meine Wohnung zurückzuziehen und lediglich die Erdgeschosswohnung dem Mieter anzubieten. Diese wäre ab dem 1.10 bezugsfertig und müsste nicht noch zusätzlich renoviert werden.

    Ich würde mich sehr über eine Rückmeldung freuen !!!

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