Hallo zusammen, über einen Rat wäre ich sehr dankbar.
Meine Mutter und Großmutter wohnen jeweils bei derselben Wohnungsgesellschaft, die die Häuser neu übernommen hat. Ein Teil der Wohnungen sind zu Eigentum umgewandelt worden, meine Familie lebt zur Miete. Das Verhältnis Eigentümer/Mieter ist ca 50/50 und vor allem die Eigentümer beteiligen sich kaum an der Treppenhausreinigung, was zu wiederholten Beschwerden bei der vermietenden Wohnungsgesellschaft führte.
Das Reinigen des Treppenhauses liegt beim Mieter, das ist eindeutig im Mietvertrag geregelt.
Nun wurden Plakate ausgehängt, daß jeder abstimmen kann, ob stattdessen eine Reinigungsfirma beauftragt wird, die Mehrheit soll entscheiden.
Meine Familie ist dagegen, wird aber in der Minderheit sein. Sie wollen aber beide die Kosten nicht tragen und weiter selber putzen. Ich habe daraufhin einen Brief an die Gesellschaft aufgesetzt, in dem ich der Gesellschaft mitgeteilt habe, daß eine solche Frage nicht per Mehrheitsentscheid geregelt werden kann, da sie bereits abschließend im Mietvertrag geregelt ist. Es stehe der Gesellschaft nicht zu, diesen einseitig zu ändern und wir würden uns notfalls einen Anwalt suchen.
Die Antwort der Gesellschaft war nun gestern, man könne das sehr wohl. § 3 des Mietvertrags sehe die Umlegung neuer Betriebskosten vor. Eine Reinigungskraft sei eine solche Umlage. Man werde auf der nächsten Versammlung abstimmen und uns informieren, ob die Reinigungsfirma beauftragt werde.
Die Frage ist nun: Kann so etwas wirklich unter "neue Betriebskosten" fallen? M.E. scheitert es schon an der Definition "Betriebskosten".
Ich habe dazu im Internet gefunden: Betriebskosten sind die in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 II. BV in der jeweils geltenden Fassung bezeichneten Kosten. Betriebskosten sind danach die nachstehenden Kosten, die dem Vermieter für das Gebäude oder die Wirtschaftseinheit laufend entstehen, es sei denn, dass sie üblicherweise vom Mieter außerhalb der Miete unmittelbar getragen werden.
Die Treppenausreinigung wird ja außerhalb der Miete unmittelbar getragen. Zudem kann §3 ja kaum dazu gedacht sein, bestehende explizite Regelungen auszuhebeln.
Es wäre schön, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte. Herzlichen Dank im voraus