Unberechtigte Mietforderung?

  • Hallo Zusammen,
    es geht um ein beendetes Mietverhältnis zum 31.3. Die Schlüsselübergabe erfolgte nicht am letzten Miettag, sondern am 1.4. allerdings in Absprache mit der Vermieterin. Sie wollte den Schlüssel jedoch um 16:00 Uhr haben und aufgrund der letzten Renovierungstätigkeiten konnte er erst um 18:00 Uhr übergeben werden.
    Mit der Vermieterin besteht leider kein sehr gutes Verhältnis, so daß sie nun um jeden Cent feilscht.
    Sie weigert sich nun die Mietkaution zurück zu zahlen und begründet dies damit, daß Sie folgende Kosten geltend mache:
    1.) wegen der Verspätung angeblich zweimalige Fahrtkosten und Arbeitszeit zur Schlüsselübergabe und Übergabe der Mietsache, wobei der Schlüssel bei ihr zu Hause eingeworfen worden ist.
    2.) Volle Monatsmiete für April wegen verspäteter Schlüsselübergabe
    3.) Reparatur der Wohnungseingangstür, sie von aussen an zwei Stellen abgestossen gewesen sein soll.

    Meine Frage ist nun, ob die ehemalige Vermieterin im Recht ist diese Kosten geltend zu machen und falls nein auf welcher Rechtsgrundlage sie dies nicht darf, damit ich sozusagen Widerspruch dagegen einlegen kann.

    Ich wäre Euch sehr dankbar für jede fachliche Information.

    Gruß Ina

  • Zitat

    1.) wegen der Verspätung angeblich zweimalige Fahrtkosten und Arbeitszeit zur Schlüsselübergabe und Übergabe der Mietsache, wobei der Schlüssel bei ihr zu Hause eingeworfen worden ist.

    Eine Wohnungsabnahme gehört zu den Verwaltungstätigkeiten, welche mit den Mietzahlungen abgegolten sind. Wie kurzfristig wurde denn der Termin von 16.00 Uhr auf 18.00 Uhr verschoben?

    Zitat

    2.) Volle Monatsmiete für April wegen verspäteter Schlüsselübergabe

    Unsinn! Selbst wenn hier ein Nutzungsausfall berechnet werden könnte, dann vermutlich nur taggenau, d.h. für den 01.04. Das wäre aber nur möglich, wenn Du die Wohnung mehrere Tage zu spät zurückgegeben hast.
    Einen Schadenersatz wegen der "verspäteten" Rückgabe kann sie nur geltend machen, wenn Sie einen Schaden nachweisen kann. Gibt es einen Nachmieter, der deswegen zu spät in die Wohnung gekommen ist?

    Zitat

    3.) Reparatur der Wohnungseingangstür, sie von aussen an zwei Stellen abgestossen gewesen sein soll.

    Wenn hier ein Schaden entstanden ist, musst Du für diesen natürlich aufkommen.

    Zitat

    falls nein auf welcher Rechtsgrundlage sie dies nicht darf, damit ich sozusagen Widerspruch dagegen einlegen kann.

    Ich würde den Spieß umdrehen und die Vermieterin fragen, auf welcher Rechtsgrundlage sie diese Forderungen geltend macht. Da dürfte sie vermutlich ins Schwimmen kommen.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Vielen Dank für Deine schnelle Rückmeldung

    Zitat

    Eine Wohnungsabnahme gehört zu den Verwaltungstätigkeiten, welche mit den Mietzahlungen abgegolten sind. Wie kurzfristig wurde denn der Termin von 16.00 Uhr auf 18.00 Uhr verschoben?

    Sie war um 16:00 Uhr zur Abnahme da, bemängelte noch ein paar Punkte, die bis 18:00 Uhr behoben wurden, dann wurde der Schlüssel bei ihr zu Hause eingeworfen.

    Zitat

    Unsinn! Selbst wenn hier ein Nutzungsausfall berechnet werden könnte, dann vermutlich nur taggenau, d.h. für den 01.04. Das wäre aber nur möglich, wenn Du die Wohnung mehrere Tage zu spät zurückgegeben hast.
    Einen Schadenersatz wegen der "verspäteten" Rückgabe kann sie nur geltend machen, wenn Sie einen Schaden nachweisen kann. Gibt es einen Nachmieter, der deswegen zu spät in die Wohnung gekommen ist?

    Einen Nachmieter gibt es bis jetzt noch nicht.


    Zitat

    Wenn hier ein Schaden entstanden ist, musst Du für diesen natürlich aufkommen.


    Meiner Ansicht nach war dort kein Schaden, aber falls es so wäre, wer wäre dann in der Beweispflicht, daß dieser zuvor nicht da war? Ist man für die Aussenseite der Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus verantwortlich?

    Einmal editiert, zuletzt von Ina (26. Juli 2016 um 10:35)

  • Zitat

    Sie war um 16:00 Uhr zur Abnahme da, bemängelte noch ein paar Punkte, die bis 18:00 Uhr behoben wurden, dann wurde der Schlüssel bei ihr zu Hause eingeworfen.

    Also entfällt die zweifache Anfahrt offensichtlich sowieso.

    Zitat

    Einen Nachmieter gibt es bis jetzt noch nicht.

    dann kann sie hier auch keinen Schadenersatz geltend machen.

    Zitat


    Meiner Ansicht nach war dort kein Schaden, aber falls es so wäre, wer wäre dann in der Beweispflicht, daß dieser zuvor nicht da war? Ist man für die Aussenseite der Wohnungstür in einem Mehrfamilienhaus verantwortlich?

    Das Beweismittel wäre das Übergabeprotokoll zu Mietbeginn.
    Wenn Du bei einem Auszug das Türblatt beschädigt hast, kannst Du dafür auch verantwortlich gemacht werden.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.