Hallo Zusammen,
es geht um ein beendetes Mietverhältnis zum 31.3. Die Schlüsselübergabe erfolgte nicht am letzten Miettag, sondern am 1.4. allerdings in Absprache mit der Vermieterin. Sie wollte den Schlüssel jedoch um 16:00 Uhr haben und aufgrund der letzten Renovierungstätigkeiten konnte er erst um 18:00 Uhr übergeben werden.
Mit der Vermieterin besteht leider kein sehr gutes Verhältnis, so daß sie nun um jeden Cent feilscht.
Sie weigert sich nun die Mietkaution zurück zu zahlen und begründet dies damit, daß Sie folgende Kosten geltend mache:
1.) wegen der Verspätung angeblich zweimalige Fahrtkosten und Arbeitszeit zur Schlüsselübergabe und Übergabe der Mietsache, wobei der Schlüssel bei ihr zu Hause eingeworfen worden ist.
2.) Volle Monatsmiete für April wegen verspäteter Schlüsselübergabe
3.) Reparatur der Wohnungseingangstür, sie von aussen an zwei Stellen abgestossen gewesen sein soll.
Meine Frage ist nun, ob die ehemalige Vermieterin im Recht ist diese Kosten geltend zu machen und falls nein auf welcher Rechtsgrundlage sie dies nicht darf, damit ich sozusagen Widerspruch dagegen einlegen kann.
Ich wäre Euch sehr dankbar für jede fachliche Information.
Gruß Ina