Frage zur Kündigung nach Heizkostenabrechnung

  • Schönen Guten Tag und Frohe Weihnachten ^^

    Ich hab eine Frage zur Kündigung unseres Mietvertrages. Wir haben vor einer Woche eine heftige Heizkostennachzahlung von 1200€ erhalten und folglich eine Nebenkosten Erhöhung von 150€/monatlich. Da wir hier zu 3. in einer Wg leben und nicht soviel zahlen können/wollen, wollen wir jetzt so schnell wie möglich ausziehen/kündigen. Abschicken werden wir die Kündigung am Montag per Einschreiben mit Rückschein.
    Nun ist es ja so, dass mit der 3 monatigen Kündigungsfrist, wir erst zum 1.4.2011 ausziehen können, wenn wir Ende Dezember kündigen oder? Ich hab mich nun gefragt, ob die 150€ Nebenkostenerhöhung durch die erhöhten Heizkosten eventuell einen rechtlichen Grund liefern, dass wir schon um 1.3. ausziehen könnten, also quasi nach 2 statt 3 vollen Monaten.

    Klar könnte man mit der Hausverwaltung versuchen das zu besprechen, allerdings glaube ich nicht, dass das erfolgsversprechend ist und wirklich verhandlungsgeschick in solchen Sachen hat keiner von uns ~~

    Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen,

    freundliche Grüße Leise

    Edit: Sorry, hab grad gesehn, dass ich im falschen Forenteil gepostet hab. Könnte das ein Mod vllt. verschieben?

    Einmal editiert, zuletzt von Leise (25. Dezember 2010 um 17:15)

  • Mietrecht: die mietrechtliche Bedeutung des Zuganges

    Kündigungsfristen und Formalien im Mietrecht

  • Hallo Leise,

    gestatte mir bitte noch einige ergänzende Bemerkungen:

    1. Mainschwimmer's Anmerkungen kannn ich bestätigen.
    2. Ihr könnt auch vor dem 31.03. ausziehen, - nur Miete zahlen müsst Ihr bis zum 31.03. ...:eek:
    3. Man kann eigentlich jeden Vertrag ohne präzise Terminangabe kündigen, nämlich "zum nächstmöglichen Termin". - Der ergibt sich automatisch entweder aus vertraglich getroffenen Vereinbarungen oder gesetzlichen Bestimmungen.
    4. Hast Du die Betriebskostenabrechnung mal genau nachkontrolliert? Das stiess mir nämlich (auch) auf, als ich Deinen Satz las: "Wir haben vor einer Woche eine heftige Heizkostennachzahlung von 1200€ erhalten und folglich eine Nebenkosten Erhöhung von 150€/monatlich."

  • Also die Abrechnung selber nachgeprüft hab ich nicht bzw. ich hab sie mir näher angeschaut, bin allerdings in solchen Dingen nicht sehr erfahren und weiß nicht worauf ich da achten sollte - der Vater meines Mitbewohners hat die allerdings gesehn und meinte wohl, dass das so schon stimmen kann.
    Da wir <noch> nicht im Mieterbund sind, wüsste ich jetzt auch nicht wo ich die nachprüfen lassen sollte, zumal da ja dann nochmal Kosten auf einen zukommen. Und der Mieterbund hat sicherlich auch nicht so schnell nen Termin frei.

    Ansonsten schon klar, dass man auch früher ausziehen kann, aber ich persönlich hab nicht das Geld 2 Mieten auf einmal zu zahlen - auch wenns "nur" nen Monat ist ^^

    Das mit dem Rückschein ist natürlich ein wertvoller Hinweis! Dann machen wir das nur per Einschreiben, nicht dass wir noch nen Monat länger zu so hoher Miete wohnen müssen.

  • Hallo Leise,

    "die Abrechnung selber nachgeprüft hab ich nicht bzw. ich hab sie mir näher angeschaut, bin allerdings in solchen Dingen nicht sehr erfahren und weiß nicht worauf ich da achten sollte - der Vater meines Mitbewohners hat die allerdings gesehn und meinte wohl, dass das so schon stimmen kann."
    Wenn Ihr 1200€, also für jeden Monat 100€, nachzahlen müsst und jetzt die mtl. Vorauszahlungen um 150€ erhöht werden, müssen sie ja bereits in der Vergangenheit deutlich zu niedrig gewesen sein.

    "Das mit dem Rückschein ist natürlich ein wertvoller Hinweis! Dann machen wir das nur per Einschreiben,"
    Genauer: per "Einwurfeinschreiben".
    Dies wird (sinnvollerweise unterstrichen) über die Empfängeranschrift geschrieben, auf dem Umschlag und auf dem Schrieb selbst.
    Porto 2€15. Dein Posteinlieferungsbeleg enthält eine Sendungs-Nr. Diese kannste im Internet verfolgen unter Deutsche Post | Sendungen verfolgen

  • Hey Berny,

    ne, wieso? Ich mein, die monatl. Heizkosten Erhöhung soll doch dem gelten, dass man in einem Jahr nicht schon wieder 1200€ nachzahlen muss. Die 150€ warn aufgerundet, vllt. warns auch nur 130 aber in dem Bereich. Das mal 12 für jeden Monat würde dann ja hinkommen.

    Einwurfeinschreiben ist notiert, danke für den Hinweis.