Zwischenmiete für 2 Monate- keine Genehmigung

  • Hallo liebe Mitglieder,


    ich möchte meine Wohnung teilweise - d. h. zwei Zimmer innerhalb einer 3-Zimmerwohnung- für zwei Monate, nämlich den September und Oktober untervermieten. Ich hatte meine Vermieterin am 20.Juli um Erlaubnis zur Zwischenmiete gebeten.
    Der Grund für die zeitweilige Untervermietung ist meine Kündigung. Ich hatte am 20. Juli zum 1. August gekündigt, da es eine dreimonatige Frist gibt, bin ich also noch bis Ende Oktober Hauptmieterin. Die Vermieterin hat sich aber bis heute geweigert, mir eine schriftliche Genehmigung zu erteilen. Im Mietvertrag steht aber, dass die Untervermietung "an Dritte entgeltlich" nur durch eine schriftliche Genehmigung erteilt werden kann.

    Da ich für meine neue Wohnung bereits zahle kann ich es mir finanziell einfach nicht leisten zwei Wohnungen gleichzeitig zu bezahlen.


  • Da ich für meine neue Wohnung bereits zahle kann ich es mir finanziell einfach nicht leisten zwei Wohnungen gleichzeitig zu bezahlen.

    Hallo Rehfus,

    Das ist m.E. dein ganz persönliches Pech...
    Zumal wer mietet schon eine Wohnung für 2,5 Monate und zieht dann schon wieder um


    VG Syker

  • Eine Zwischenmieterin gibt es schon. Im Vorfeld gab es auch kein eindeutiges "Nein" von Vermieterseite. Mir wurde lediglich geschrieben, dass ich zuerst den Namen der Zwischenmieterin nennen muss, um eine schriftliche Genehmigung zu erhalten. Das habe ich auch umgehend gemacht. Das Resultat war dann, dass die Vermieterin hinter meinen Rücken die künftige Zwischenmieterin angerufen hat und ihr gesagt hat, dass das nicht geht.

  • Eine Zwischenmieterin gibt es schon. Im Vorfeld gab es auch kein eindeutiges "Nein" von Vermieterseite. Mir wurde lediglich geschrieben, dass ich zuerst den Namen der Zwischenmieterin nennen muss, um eine schriftliche Genehmigung zu erhalten. Das habe ich auch umgehend gemacht. Das Resultat war dann, dass die Vermieterin hinter meinen Rücken die künftige Zwischenmieterin angerufen hat und ihr gesagt hat, dass das nicht geht.

    Hallo Rehfus,

    wieviel zeit ist seit dem vergangen?
    also so 2-3 Wochen Bedenkzeit würde ich für normal halten.

    Hast du nur diese einen Zwischenmieter genannt?
    Dann solltest du vielleicht noch nach 2-3 Alternativen suchen,
    wobei ich mir da nicht so viel Hoffnung machen würde...

    Im Prinzip ist das wie oben schon geschrieben dein PP,
    über die Kündigungsmöglichkeiten warst du ja informiert,
    und doppelte Miete zu zahlen ist doch bei jedem Umzug Standard.

    VG Syker

  • Hallo Rehfus,

    wieviel zeit ist seit dem vergangen?
    also so 2-3 Wochen Bedenkzeit würde ich für normal halten.

    Hast du nur diese einen Zwischenmieter genannt?
    Dann solltest du vielleicht noch nach 2-3 Alternativen suchen,
    wobei ich mir da nicht so viel Hoffnung machen würde...

    Im Prinzip ist das wie oben schon geschrieben dein PP,
    über die Kündigungsmöglichkeiten warst du ja informiert,
    und doppelte Miete zu zahlen ist doch bei jedem Umzug Standard.

    VG Syker

    Hallo Syker,

    ich habe die Vermieterin telefonisch vor den 20. Juli in Kenntnis gesetzt. Am 20. Juli habe ich sie per email nochmal offiziell informiert. Da die Wohnung nach meinem Auszug erstmal saniert wird, gibt es auch keinen direkten Nachmieter. Die Wohnung bleibt für die letzten 2 Monate teilmöbliert und die Zwischenmieterin braucht exakt für diese 2 Monate - September und Oktober - eine Wohnung.

  • Gibt es keine Möglichkeit den vermieter zu erreichen? Das is ja wirklich eine Frechheit. Wenigstens ein "NEIN" wäre ja dann auch schön, damit man weiß wie man sich verhalten soll.
    Ich empfehle Portale wie Airbnb... versuche deine Wohnung doch noch kurzweiliger zu vermieten. Da kommt dann auch Geld rein. Ich glaube für sowas braucht man auch keine Genehmigung.

  • Hallo,

    falls 6 Wochen auch ausreichen würden: Sie könnete doch einfach dein "Besuch" sein und zahlt dir intern einen Obulus. Du bist zum ganz normalen, fristgerechten Kündgungsdatum ja der (Haupt)Mieter.

    Nur so eine Idee...

    Gruß,
    anonym2

  • Ich empfehle Portale wie Airbnb

    falls 6 Wochen auch ausreichen würden: Sie könnete doch einfach dein "Besuch" sein und zahlt dir intern einen Obulus.

    Hallo zusammen,

    Oh Oh was für fragwürdige Empfehlungen hier

    Airbnb ist die gewerbliche Gebrauchsüberlassung an dritte,
    das dürfte fast immer ein gravierender Verstoß gegen den MV sein.

    Und das mit dem Besuch funktioniert nur wenn der Besuch wirklich Besuch ist,
    und nicht schon ab dem ersten Tag ein Bewohner.

    VG Syker


  • Ich hatte am 20. Juli zum 1. August gekündigt, da es eine dreimonatige Frist gibt, bin ich also noch bis Ende Oktober Hauptmieterin.


    Sie haben die Kündigungsfrist nicht eingehalten, damit ist diese Kündigung gegenstandslos geworden. Sie müssten also neu mit 3-Monatsfrist kündigen.

    Zitat

    Da ich für meine neue Wohnung bereits zahle kann ich es mir finanziell einfach nicht leisten zwei Wohnungen gleichzeitig zu bezahlen.


    Das müssen auch hunderttausende Anderer tun. Ist zwar unschön, aber die Regelungen sind nun mal so.

  • Hallo Rehfus,

    egal ob das nun im Mietvertrag steht oder nicht, der Vermieter muss einer Untervermietung eines Teils der Wohnung nur bei berechtigtem Interesse des Mieters zustimmen. Kuendigung zaehlt grundsaetzlich nicht als berechtigtes Interesse. Wenn der Vermieter nicht zustimmt, hast Du also rechtlich gesehen keine Moeglichkeit zur Untervermietung.

    Du kannst natuerlich dem Ratschlag einiger Vorposter folgen und die Wohnung ohne Genehmigung vermieten. Du musst Dir allerdings darueber im Klaren sein, dass Du damit fuer jegliche Kosten, die dem Vermieter aus der Untervermietung entstehen voll haftest. Und zwar nicht nur bis zu Deinem Vetragsende, sondern auch darueber hinaus, wenn z.B. die Untermieter doch nicht nach 2 Monaten raus sind.

    Ebenso haftest Du gegenueber dem Mieter, wenn der sich beispielsweise nicht anmelden kann, weil das Einwohnermeldeamt eine Vermieterbescheinigung von Deinem Vermieter haben will.

    Will also gut ueberlegt sein.

    cu
    Guenni

  • Sie haben die Kündigungsfrist nicht eingehalten, damit ist diese Kündigung gegenstandslos geworden. Sie müssten also neu mit 3-Monatsfrist kündigen.

    .

    Hallo,

    du schreibst das so, als wüsstest du wovon du redest, ist aber Blödsinn. Ein falsche Frist in einer Kündigung macht die Kündigung nicht unwirksam, sie wird dann lediglich verspätet, mit Ablauf der richtigen Frist, wirksam.

    Gruß
    H H