2 Fragen zu den Nebenkosten

  • Hallo,


    ich hätte da 2 Fragen bezüglich der Nebenkosten. Vorab zur Erklärung: Ich bin seit sehr langer Zeit Arbeitsunfähig geschrieben (Kranksheitsbedingt), wodurch ich leider H4 beziehe. Das stellt für meinen Vermieter keinerlei Probleme dar (was ja an sich kein Problem ist). Die Miete an sich ist - durch die Nebenkosten - allerdings zu Hoch für eine Person, und da kommen wir auch direkt zu meiner ersten Frage:


    Von Mai 2011 bis April 2015 hat mein damaliger Lebensgefährte mit mir zusammen gelebt, welcher aus der "WG" im April letzten Jahres auszog, als seine Mutter ins Krankenhaus kam und er das Bundesland wechselte. Mein Vermieter hat die Nebenkosten nicht gesenkt oder ähnliches, obwohl ja eine Mietpartei ausgezogen ist, stattdessen hat er die NK wenige Monate sogar um 11€ erhöht!
    Mit anderen Worten, ich soll jetzt alleine mehr Nebenkosten zahlen als vorher mit meinem Ex-Freund zusammen. Kommt mir persönlich etwas sonderbar vor... ist das so richtig, wie mein Vermieter das handhabte?


    Frage Nummer 2 kann man vermutlich bereits erahnen:
    Letztes Jahr hatte ich bereits ein dickes Guthaben in den Nebenkosten und dieses mal habe ich wieder ein Guthaben!
    Da die Nebenkosten zu Hoch ausfallen, werden diese von meinem Geld monatlich abgezogen. Dieser Betrag steht mir also von meinem Vermieter wieder zu, welcher sich jedoch weigert, mir das Geld auszuzahlen.
    Zitat: "Sie sind nur Mieter, das Geld bekommen wir vom Amt gezahlt, also werden wir Ihnen kein Geld auszahlen, auch wenn sie der Mieter sind. Geldsachen sind Angelegenheit des Amtes."
    Allerdings weiß diese Wohnungsbaugenossenschaft, dass das Amt meint immer sehr lange braucht, um das zu Bearbeiten. Auf der einen Seite wird mir extrem Druck gemacht, dass das Konto unausgeglichen ist, auf der anderen Seite werde ich als Mieter aber vollkommen ignoriert.
    Darf der Vermieter mir als Mieter die Nebenkosten einfach so unterschlagen? Ausgestellt wurde die Nebenkostenabrechnung im Mai, bislang ist einfach 0 Bearbeitung erfolgt.
    Auch habe ich gehört, dass der Vermieter bei nicht Auszahlung Verzugszinsen zahlen muss.
    Wäre es eine Überlegung wert, ihm damit zu drohen?
    (Anmerkung: Das Verhältnis zwischen uns ist ohnehin schon zerrüttelt und ich werde - sobald ich eine andere Wohnung habe - fristlos Kündigen)


    Liebe Grüße
    Kaori

  • Zu Frage 1: Was ist denn überhaupt im Mietvertrag zu den Betriebskosten vereinbart. Welche dieser Kosten werden nach Personen, welche nach Wohnungsgröße abgerechnet? Das kann man anhand der letzten Abrechnung mit Sicherheit erkennen. Eine Erhöhung der Betriebslostenvorauszahlung kann nur vorgenommen werden, wenn die letzte Abrechnung eine Nachzahlung ergeben hat.


    Zu Frage 2: Bei einem "dicken Guthaben" bei den Betriebskosten kann und wird der Vermieter keine Vorauszahlung erhöhen, eine Wohnungsbaugenossenschaft wird wissen, was erlaubt ist.

    Zitat

    Auch habe ich gehört, dass der Vermieter bei nicht Auszahlung Verzugszinsen zahlen muss.


    Wo gehört, in der Bäckerblume gelesen? Warum sollte er dir Verzugszinsen zahlen, wenn das Guthaben ans Amt geht? Also, womit willst du drohen?


    Da die Miete vom Amt (Jobcenter?) gezahlt wird, gehören die Guthaben auch diesem Amt, ist doch wohl logisch, oder?

    Zitat

    und ich werde - sobald ich eine andere Wohnung habe - fristlos Kündigen)


    Noch so ein Eigentor. Um eine Wohnung fristlos kündigen zu können, muss schon allerhand vorgefallen sein. Das, was du oben geschrieben hast, reicht als Grund nie und nimmer aus.

  • Hm, vernünftig ausdrücken ist nicht ihre Stärke, oder? Freundlicher Umgang ohne Gespött anzuwenden auch nicht, und lesen scheinbar auch nicht...


    Es wird nach Quadratmetern berechnet und gab trotz einem Guthaben von über 700€ eine Erhöhung.
    Zudem habe ich bereits geschrieben, dass ich einen Anteil des Geldes auf eigene Kosten zahle,m welche mir zurückerstattet werden (Eigenanteil).


    Leider weiß die Wohnungsbaugenossenschaft NICHT was erlaubt ist, sonst würden diese keine Keller aufbrechen und das Hab und Gut der Mieter ohne Warnung entsorgen lassen, oder Vortäuschen das es keinerlei Schimmelprobleme bei Vormietern gab. Aber DAS hat nichts mit den Nebenkosten zutun, weshalb ich das (und ich könnte noch einiges mehr auflisten) hier nicht erwähnt habe.
    Also würde ich sagen - Eigentor geschossen, um ihre Worte zu verwenden.


    Wenn Sie andere nur blöd anmachen wollen, gehen Sie besser auf die Straße, da kann derjenige sich besser zur Wehr setzen, wenn Sie so ankommen. Denken Sie dran, Niveau ist keine Handcreme.

  • Ai, noch jemand der nicht lesen kann. Die Nebenkosten zahle ich Einteilig mit meinem Geld, sprich, entsprechende Anteile werden an mich ausgezahlt. Wieso blöde Kommentar ablassen wenn man nicht mal Lesen und Verstehen kann?

  • Weißte was? Stell deine Fragen in einem Sozialhilfe oder Hartz4 Forum. Deine Probleme haben nämlich mit Mietrecht nichts zu tun. Warum sollte im vergangenen Jahr der Vermieter die Betriebskosten senken, wenn nach m² abgerechnet wird, ist die Wohnung kleiner geworden?

    Zitat

    Wenn Sie andere nur blöd anmachen wollen, gehen Sie besser auf die Straße,


    Die letzte deiner Bemerkungen im Eingangsbeitrag zeigt doch, in welche Richtung du gehen willst, fristlose Kündigung ohne überhaupt einen Grund zu haben, ist schon heftig. Und dieser Teil gehörte einzig zum Mietrecht, alles andere bitte mit Sozialrechtkundigen besprechen

  • Ai, noch jemand der nicht lesen kann. Die Nebenkosten zahle ich Einteilig mit meinem Geld, sprich, entsprechende Anteile werden an mich ausgezahlt. Wieso blöde Kommentar ablassen wenn man nicht mal Lesen und Verstehen kann?


    Hallo Kaori,


    du lebst seit über einem Jahr alleine in einer Wohnung, die für dich zu groß ist, bemühst dich nicht um eine neue Wohnung oder um einen Mitbewohner. Zudem bist du mit deinem Vermieter total verkracht. Leider legst du das nicht untypische Gehabe eines Harzt-4 Empfängers an den Tag. Auf Kosten anderer Leben und bei jeder Kleinigkeit gleich auskeilen.


    Aber, grundsätzlich hast du recht. Wenn du einen Eigenanteil für die Nebenkosten bezahlst, dann steht dir theoretisch auch ein Teil der Rückzahlung zu. Allerdings musst du diese vom Amt holen, da du vom Vermieter nicht erwarten kannst, dass er sich zwischen dich und das Amt steckt.


    Sieh es aber positiv. Auf die Art und Weise erfährst du wenigstens teilweise, wie es sich anfühlt, wenn man für seinen Lebensunterhalt selbst etwas zahlen muss. Und jetzt stelle dir vor, du müsstest alle deine Kosten selbst bezahlen und würdest nichts vom Amt widerkriegen. So geht es nämlich den meisten Nutzern dieses Forums.


    Gruß
    H H

  • Wieso er die senken sollte? Eigentlich klar, weil er mir jedes Jahr (auch bereits als wir noch zu 2 hier wohnten) immer eine Nachzahlung zahlen musste, aber sich IMMER weigerte diese auszuzahlen (im übrigen auch, als ich noch Berufstätig war), folglich liegt das Fehlverhalten am Vermieter... Das Amt sagt nämlich, er solls auszahlen und ich soll einen entsprechenden Kontoauszug einreichen, wie es sich gehört.


    Und wie bereits gesagt, Gründe gibt es - leider - mehr als genug. Es handelt sich dabie NICHT nur um die jährlichen Probleme in Bezug auf die Nebenkostenabrechnung.



    Ja, ich wohne seit über einem Jahr in einer Wohnung, welche zu groß ist. Der Grund ist simpel - ich suche eine Wohnung in einer anderen Stadt (der, in der mein ehemaliger Lebensgefährte ebenfalls lebt), zudem ist es in dieser Stadt nicht gerade einfach, eine angemessene Wohnung zu finden. Leider, sehr geehrter Herr H.H., hegen Sie einfach nur Vorurteile, Sie kennen mich nicht oder ähnliches, wissen nichts über mich (noch sonst jemand hier), aber es kamen direkt mehrere Kommentare, welche von jedem normalen Menschen in die Kategorie "Unterste Schublade" gestuft werden würden.
    Normalerweise wünsche ich niemandem etwas schlechtes, aber vielleicht sollte Ihnen das selbe geschehen wie mir, dass sie bereits relativ jung so schwer krank sind, dass sie mehrere Male die Woche ins Krankenhaus müssen, oftmals stationär, zwischenzeitlich sobald es gesundheitlich einigermaßen funktioniert wenigstens kleine Tätigkeiten ausführen, damit SIE mal wissen, wie das Leben sein kann. Ihr Gehabe ist wirklich das letzte und ihre Sprüche unangebracht. Ich habe die ganze Zeit gearbeitet und wäre froh wenn ich es wieder könnte, ich habe meine Tätigkeit geliebt (ja, stellen sie sich vor, ich habe meinen Wunschberuf ausführen können!), sie scheinen einfach so verbittert zu sein, dass sie im Internet andere versuchen müssen zu demütigen, nur um sich selbst besser vorzukommen. Es ist einfach traurig.


    Aber was erwartet man eigentlich, wenn man in einem solchen Forum nach Ratschlägen fragt?
    Die meisten sind scheinbar nur hier, um auf "dicke Hose" zu machen und das eigene Ego zu pushen (wie man ja auch anhand der Beiträge dieser Personen zu anderen Fragen liest!)

  • Mhh, dieses leidige Thema dürfte wahrscheinlich daran liegen, das du mit deinem Vermieter eh schon verkracht bist, kann das sein? Wahrscheinlich wäre es erst mal sinnvoll dieses Thema deinem Sachbearbeiter im Amt vorzutragen, und ihn zu bitten, das er dazu was an den Vermieter schreibt, damit das Amt eben Summe X und du Summe Y zurückbekommst. In gleichem Atemzug kann man ja mal auf eine Anpassung des Abschlages drängen.
    Mit der Fristlosen Kündigung lasse das mal besser sein, das wird gefühlt wohl in die Hose gehen, evtl. ahnt der Vermieter das aber auch schon und behält deshalb ein was er kann?
    Die Sache mit der "dicken Hose" hat leider eher mit Erfahrung und nicht mit bösem Willen zu tun.

    2 Mal editiert, zuletzt von AJ1900 ()

  • Ai, noch jemand der ...


    Du "darfst" ruhig auf erfahrene User, sie ihre ehrliche Meinungen sagen um Dir weiterzuhelfen, schimpfen. Mit Deinen Problemen wirst Du letztendlich selbst klarkommen müssen.
    PS: Denk' mal darüber nach, WER mit WEM ein Vertragsverhältnis hat.

  • Lies einfach mal 560 BGB.
    Wenn die Abbrechungen ein Guthaben ausweisen, darfst du selber dem Vermieter mitteilen, dass du die Vorauszahlungen entsprechend um 1/12 senkst.
    (4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.


    Lieber VM,


    gemäß unserem MV § x zahle ich BKV in Höhe von x(700) € monatlich. Davon zahlt 90% das Jobcenter und 10% ich.
    Laut der von Ihnen erstellten Abrechnung entstand für das Wirtschaftsjahr 2015 ein Guthaben zu meinen Gunsten i.H.v. y€.
    Meinen Anteil überweisen Sie bitte bis zum .. auf mein Konto bei der B- Bank.


    Anhand des Abrechnungsergebnis verlange ich gem. 560 BGB (4) die Anpassung der BKV um 1/12 von 700€ also 58,33 monatl.
    Mein Eigenanteil reduziert sich damit zum nächsten ersten um 10% von a minus 5,83€ auf B.


    Mit freundlichen Grüßen
    Mieter