Nebenkosten Wasser – muss ich die Bewässerung des Gartens vom Erdgeschossbewohner

  • Nebenkosten Wasser –1. muss ich die Bewässerung des Gartens vom Erdgeschossbewohner zahlen? 2. Nebenfrage: was gehört zum Garten des Erdgeschossmieters

    Seit 2014 wohne ich in einem 3-Parteien-Haus. Das Erdgeschoss ist bewohnt von einem Paar, Mitte ich, DG eine Person. Das Haus hat keinen Wasserzähler, das Wasser wird pro Kopf umgelegt, also 33,xx% pro Kopf.

    Im Garten war bei meinem Einzug ein alter Wäschetrockenplatz, der sollte durch eine Wäschespinne ersetzt werden. Der Erdgeschossmieter, der letztes Jahr damit einverstanden war, verweigert das dieses Jahr mit Hinweis darauf, dass er den Garten mitgemietet habe; er hat hier auch ein Gemüsebeet angelegt.
    DG und ich haben lediglich Balkonnutzung in unseren Mietverträgen.

    Unabhängig von der Wäschespinne möchten die DG-Mieterin und ich nicht das Wasser für einen Garten zahlen, für den wir Betretungsverbot haben. Geht das mit der Vereinbarung 33,xx% Wasserkosten?

    Dann: Uns wurde gesagt, dass der EG-Mieter den gesamten Garten pflege (das soll Bedingung für die Wohnung gewesen sein). Jetzt behauptet er, der Garten vor dem Haus sei Allgemeingut; Beweis: Es gehen 5 Stufen in „seinen“ Garten hinten.

    Ich weiß, ich sollte mit dem Vermieter sprechen. Da der aber keine Lust hat, sich irgendwo einzumischen, brauch ich vorher Info.
    EG-Mieter legt weder den Mietvertrag vor noch will er die Abrechnung für die Wasserkosten vorlegen. Statt dessen bestimmt er, dass wir die zahlen müssen.

  • Zitat

    EG-Mieter legt weder den Mietvertrag vor noch will er die Abrechnung für die Wasserkosten vorlegen.

    Sein Mietvertrag geht, außer ihm und den Vermieter, keinen was an.

    Ist besagter Mieter Vertragspartner des Wasserversorgers?

    Gibt es eigentlich jährliche Abrechnungen über Betriebskosten?

    Was genau ist dazu im Mietvertrag vereinbart?

    Zitat

    was gehört zum Garten des Erdgeschossmieters

    Das was er mit dem Vermieter vertraglich vereinbart hat.

    Zitat

    Geht das mit der Vereinbarung 33,xx% Wasserkosten?

    Wenn eine Abrechnung nach Verbrauch nicht möglich ist und das vertraglich so vereinbart, geht das.

    Zitat

    Im Garten war bei meinem Einzug ein alter Wäschetrockenplatz, der sollte durch eine Wäschespinne ersetzt werden. Der Erdgeschossmieter, der letztes Jahr damit einverstanden war, verweigert das dieses Jahr mit Hinweis darauf, dass er den Garten mitgemietet habe; er hat hier auch ein Gemüsebeet angelegt.
    DG und ich haben lediglich Balkonnutzung in unseren Mietverträgen.

    Dann müßt Ihr die Wäsche halt auf dem Balkon trocknen. Keine Gartennutzung vertraglich vereinbart, dann dürft Ihr den Garten auch nicht nutzen.


  • Ich weiß, ich sollte mit dem Vermieter sprechen......... brauch ich vorher Info.


    Wenn du das Gartenwasser nicht mitbezahlen willst, dann mach den Vorschlag (verlange!), dass an dem Wasserhahn für den Garten ein Zwischenzähler angebracht wird. Den gibt es in jedem Baumarkt für ein paar Euro. Dass der Erdgeschossmieter den ganzen Garten pflegen soll lass dir dann auch vom Vermieter schriftlich bestätigen. Was dir irgendwann mal von irgendjemandem gesagt wurde ist so wichtig wie die Wetterkarte vom 18.09.2004.

  • Hallo, weissmann,
    Das Haus hat keinen Wasserzähler? Das dürfte ein Irrtum sein, wie sonst weiß der VM wieviel Wasser insgesamt verbraucht wird? Wahrscheinlich wird das Wasser vom Wasserversorger direkt geliefert und der Versorger muß auch einen Wasserzähler zur Verfügung stellen.
    Fraglich ist ob es die Möglichkeit für Zwischenzähler gibt. In diesem Fall ist nur die Wasserberechnung so möglich wie im MV vereinbart, nämlich je Wohnung 1/3 Teil.

  • weissmann:

    "Ich weiß, ich sollte mit dem Vermieter sprechen."
    - Richtig.

    "EG-Mieter legt weder den Mietvertrag vor noch will er die Abrechnung für die Wasserkosten vorlegen."
    - Muss er auch nicht.

    "Statt dessen bestimmt er, dass wir die zahlen müssen."
    - Mit Sicherheit nicht. Ihr habt das zu zahlen, was vereinbart wurde, nämlich 1/3, hilfsweise nach prozentualen Mietflächenanteilen.


  • - Mit Sicherheit nicht. Ihr habt das zu zahlen, was vereinbart wurde, nämlich 1/3, hilfsweise nach prozentualen Mietflächenanteilen.


    Aber auch genau so wenig das Wasser, das der Erdgeschossmieter im Garten verbraucht. Genau so ist es, dass über den Hausstromzähler nicht das Hobby (Werzeugmaschinen, Aquarien, etc.) eines Mitmieters abgerechnet werden kann.

  • Aber auch genau so wenig das Wasser, das der Erdgeschossmieter im Garten verbraucht. Genau so ist es, dass über den Hausstromzähler nicht das Hobby (Werzeugmaschinen, Aquarien, etc.) eines Mitmieters abgerechnet werden kann.


    Daher mein Vorschlag: VM ansprechen, evtl. ergänzende Vereinbarung/en treffen.

  • Aber auch genau so wenig das Wasser, das der Erdgeschossmieter im Garten verbraucht.

    Hallo zusammen,


    Natürlich wird so abgerechnet wie vertraglich vereinbart.
    Es ist auch völlig egal was ein M mit dem Wasser macht.
    Des weiteren ist ja noch nicht mal geklärt ob der Garten nicht z.B. über einen Brunnen oder Zisterne bewässert wird.

    Alternativ könnte der TE seinen Anteil an den Kosten für die Bewässerung des Gartens aktiv reduzieren,
    indem der TE z.B. 3x Täglich ein Vollbad nimmt...


    VG Syker


  • Das letzte Beispiel dieser Person aus Niedersachsen würde im übertragenen Sinn nichts anderes bedeuten, dass man als Mitmieter 24 Std. das Treppenhauslicht brennen lässt, wenn z.B. der Parterremieter mit dem Hausstrom sein Hobby (Aquarienanlage) betreibt. Dadurch wird dann der Anteil an den Kosten des Hausstroms aktiv reduziert. Dümmer gehts wohl nicht, oder?

  • Das letzte Beispiel dieser Person aus Niedersachsen würde im übertragenen Sinn nichts anderes bedeuten, dass man als Mitmieter 24 Std. das Treppenhauslicht brennen lässt, wenn z.B. der Parterremieter mit dem Hausstrom sein Hobby (Aquarienanlage) betreibt. Dadurch wird dann der Anteil an den Kosten des Hausstroms aktiv reduziert. Dümmer gehts wohl nicht, oder?

    Wenn man Zynismus, Sarkasmus und Ironie nicht versteht, dann nein. Wenn man aber den Unterschied zwischen absolut und relativ kennt, versteht man auch in Hessen, dass die Aussage absolut korrekt ist.