Nebenkostenabrechnung Verteilerschlüssel ungerecht & falsche qm angabe (Dachgeschoss)

  • Hey,

    Meine Freundin und ich sind vor einem Jahr in unsere erste Gemeinsame Wohnung gezogen, wir sind noch ziemlich jung und haben vorher bei unseren Eltern gewohnt. Da wir Studenten sind und es mit diesem Status sehr schwer ist eine schöne und bezahlbare Wohnung zu bekommen waren wir ziemlich froh als wir nach einem halben Jahr suche endlich die Perfekte Wohnung für uns gefunden haben.

    Es ist eine Dachgeschosswohnung und als wir eingezogen sind hat der Vermieter aufgrund des steigenden Mietpreises pro qm die Miete um 40€ erhöht,(an der Wohnung wurde allerdings nicht gemacht, der Zustand hatte sich eher Verschlechtert) er hat uns noch vorgerechnet wie er auf den Mietpreis kommt (bei 60qm und 6,5...€) und so bezahlen wir 400€ kalt und 500€ warm.

    Die Vormieter haben 360€ kalt und 500€ warm bezahlt und angeblich eine Rückzahlung um die 400€ bekommen was die Nebenkosten angeht. Der Vermieter meinte 100€ reichen hin und die DG Wohnung sei auch so gut gedämmt weshalb wir wirklich wenig Heizkosten haben.

    Wir waren natürlich froh die Wohnung bekommen zu haben und hatten zu dem Zeitpunkt auch noch keine Ahnung von einem Verteilerschlüssel und Nebenkosten.

    Nun haben wir vor einigen Tagen die Nebenkostenabrechnung bekommen und sollen etwa 450€ nachzahlen.
    Da wir das erste Jahr alleine Wohnen und ich solch eine Überraschung vermeiden wollte habe ich immer unseren Verbrauch was Strom Wasser und Heizung angeht strengstens überwacht und extrem auf einen sparsamen Verbrauch geachtet und uns informiert wie man sein Heizverhalten optimiert

    Mit Erfolg, wir haben was die Heizung angeht nur 1000 Einheiten Verbraucht, die Vormieter haben 1300 Einheiten Verbraucht. Wir haben leider keine Wasseruhren weshalb der Verbrauch dort nach Personen abgerechnet wird, ist zwar auch nicht gerade fair, da jeder einen indviduellen Verbrauch hat aber ok damit können wir leben.

    Jetzt hat das Gesamte Haus (7 Wohnungen) aber einen Gesamtverbrauch von 33000 Einheiten (Heizung) und wir haben davon gerade mal 1000 Einheiten. Der Verteilerschlüssel liegt bei 50/50 weshalb ich jetzt schön für die Nachbarn Heizkosten mitzahlen kann.

    Bei den Grundkosten wird nach qm abgerechnet und das sind 320€.
    Bei den Verbrauchskosten kommen wir mit 1000 Einheiten auf gerade mal 95€.

    Ich war gestern bei einer sehr netten Nachbarin (ältere Dame im Haus) um die Nebenkostenabrechnung zu vergleichen (auch mit Vorjahren). Sie hat 14qm mehr Wohnfläche und hat einen Verbrauch von 7500 Einheiten :O.
    Sie meinte selber das sie ja eine alte Dame ist und es schön warm mag. Sie ist ja auch die meiste Zeit zuhause im Gegensatz zu uns. Aber warum soll ich dafür jetzt mit bezahlen, das ist doch nicht fair.

    Aber warum soll ich, der sein Verbrauch sehr stark optimiert und auch mit ein paar Grad weniger gut auskommt die Heizkosten der anderen mit bezahlen, die eben nicht so auf ihren Verbrauch achten. Zumal wir ja im Dachgeschoss Wohnen und somit wenn dann die anderen von unserem Heizverhalten profitieren aber im keinen Fall wir von den anderen.

    Warum ist das so unfair geregelt, es sollte doch jeder zu einem umweltbewussten und sparsamen Heizverhalten aufgefordert werden, aber mit einem Verteilerschlüssel von 50/50 ist dies unmöglich, da sich jeder an den anderen misst.

    Warum sollte ich diesen Winter auf meinen Verbrauch achten wenn ich weiß, dass umso sparsamer ich bin, umso mehr bezahl ich für die anderen mit. Ich könnte ja locker doppelt so viel Heizen und würde gerade mal 100€ mehr zahlen also statt jetzt 420€ 520€.

    Nun gibt es ja die Möglichkeit den Verteilerschlüssel auf 70/30 zu ändern, was meiner Ansicht nach schon um einiges fairer ist, auch wenn ich selbst bei diesem Schlüssel noch benachteiligt wär, wenn die anderen Nachbarn weiter so einen Verbrauch haben. In wie fern hab ich da Chancen wenn ich mit dem Vermieter rede, das er das im nächsten Abrechnungszeitraum abändert. Oder gibt es da sogar Gesetzliche vorschriften wenn einzelne Nachbarn stark benachteiligt werden.

    Und nun noch eine andere Sache, wie eingangs erwähnt gab der Vermieter 60qm Wohnfläche an, so steht es auch in der Nebenkostenabrechnung, im Mietvertrag hat er natürlich nichts angegeben, und dass zu 100% mit Absicht, da er weiß das die Wohnung wegen den Dachschrägen viel kleiner ist und ich nun wahrscheinlich keine Aussicht auf Mietminderung habe, da er nichts angegeben hat, aber sind da die angaben auf der Nebenkostenabrechnung nicht auch rechtsverbindlich? Da ich jetzt erst schwarz auf weiß hab(Nebenkostenabrechnung), dass er die Wohnung mit 60qm berechnet habe ich einmal genau nachgemessen und komme durch die Wohnflächenverordnung bei Dachschrägen auf 43qm statt 60qm! Das ist ein extremer Unterschied und demzufolge muss er doch auch die Nebenkostenabrechnung neu erstellen? Er berechnet mir ja 17qm mehr, was schon ein Haufen Geld ausmachen dürfte.

    Hab ich auch Chancen die Miete zu Mindern obwohl keine qm Angabe im Mietvertrag zu finden ist?
    Wenigstens die Mieterhöhung von 40€ sollte doch drin sein oder?
    Ich möchte eigentlich keinen Streit mit meinem Vermieter, wie soll ich meine Forderungen am besten darlegen und dennoch einen Streit verhindern.

  • 1. Wenn dieses Haus nicht die besonderen Voraussetzungen nach der Heizkostenverordnung vom 01.01.2009 erfüllt, dann muss mit der Aufteilung 70/30 abgerechnet werden. https://www.ista.com/#c499
    2. Wegen der kleineren Wohnfläche solltet ihr euch unbedingt zur Durchsetzung eurer Rechte Partner ins Boot holen. Der bequemste Weg wäre ein Anwalt für Mietrecht, das wäre aber auch der teuerste. Werdet Mitglied im örtlichen Mieterverein, da müsst ihr zwar 3 Monate warten, bis die für euch tätig werden, aber der Jahresbeitrag liegt bei rund 80,- Euro im überschaubaren Rahmen.

  • Hallo, potatoman

    Einen Verteilerschlüssel bezüglich der NK kann ein VM nicht grade mal so ändern. Es müssen alle anderen Mieter mit der Änderung einverstanden sein.

    Solte Deine Wohnfläche tatsächlich mehr als 10% über den Angaben liegen wäre dies ein gravierender Fehler zu Deinem Nachteil, wogegen Du Dich wehren kannst. Du solltest Dir allerdings sicher sein, dass Deine Abmessung korrekt ist. Das wäre natürlich die Voraussetzung um weitere Schritte -evtl.gerichtliche- anzugehen.

  • Vielen Dank für deine Antwort!

    1. Wie überprüfe ich die besonderen Voraussetzungen? Da muss ich ja den Vermieter Fragen oder nicht?
    Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, sehe ich das richtig?

    "In Gebäuden, die nicht die Anforderungen
    der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 erfüllen
    und die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen
    die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt
    sind, sind 70 % der Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage nach dem erfassten Wärmeverbrauch auf die Nutzer
    zu verteilen"

    Eine andere Möglichkeit den Verteilerschlüssel zu ändern gibt es nicht? Kann ich nur über die Heizkostenverordnung mit Erfolg rechnen?


    2. Ok, also meinst du nicht erst Versuchen mit dem Vermieter zu reden sondern gleich zum Mieterverein ohne dem Vermieter vorher etwas mitzuteilen? Oder erst wenn er sich da vollkommen querstellt und uns nicht entgegenkommt?
    Bestehen denn überhaupt eine Chancen zur Mietminderung wenn keine qm im Mietvertrag angegeben wurden sondern eben nur mündlich und durch die Nebenkostenabrechnung?

  • Es ist eine Dachgeschosswohnung und als wir eingezogen sind hat der Vermieter aufgrund des steigenden Mietpreises pro qm die Miete um 40€ erhöht,(an der Wohnung wurde allerdings nicht gemacht, der Zustand hatte sich eher Verschlechtert) er hat uns noch vorgerechnet wie er auf den Mietpreis kommt (bei 60qm und 6,5...€) und so bezahlen wir 400€ kalt und 500€ warm.

    Die Vormieter haben 360€ kalt und 500€ warm bezahlt und angeblich eine Rückzahlung um die 400€ bekommen was die Nebenkosten angeht. Der Vermieter meinte 100€ reichen hin und die DG Wohnung sei auch so gut gedämmt weshalb wir wirklich wenig Heizkosten haben.

    Hallo Potatoman,

    Das was du als Mieterhöhung bezeichnest ist keine,
    und die Miete des exM ist völlig irrelevant.


    Nun haben wir vor einigen Tagen die Nebenkostenabrechnung bekommen und sollen etwa 450€ nachzahlen.
    Da wir das erste Jahr alleine Wohnen und ich solch eine Überraschung vermeiden wollte habe ich immer unseren Verbrauch was Strom Wasser und Heizung angeht strengstens überwacht und extrem auf einen sparsamen Verbrauch geachtet und uns informiert wie man sein Heizverhalten optimiert

    Mit Erfolg, wir haben was die Heizung angeht nur 1000 Einheiten Verbraucht, die Vormieter haben 1300 Einheiten Verbraucht. Wir haben leider keine Wasseruhren weshalb der Verbrauch dort nach Personen abgerechnet wird, ist zwar auch nicht gerade fair, da jeder einen indviduellen Verbrauch hat aber ok damit können wir leben.

    Wie du selber merkst sind diese Einheiten relativ und danach keinerlei auf die realen Kosten zu schließen.
    Das ist leider so und lässt sich nur dadurch umgehen in eine Wohnung zu ziehen die s.g. einzel Thermen hat,
    und du direkt mit dem Versorger abrechnest.



    Jetzt hat das Gesamte Haus (7 Wohnungen) aber einen Gesamtverbrauch von 33000 Einheiten (Heizung) und wir haben davon gerade mal 1000 Einheiten. Der Verteilerschlüssel liegt bei 50/50 weshalb ich jetzt schön für die Nachbarn Heizkosten mitzahlen kann.

    Das ist in der HeizkostenV so geregelt.
    Normalerweise hat man aber 70/30 Verbrauch/Grundkosten,
    das könntest du mal prüfen ob 50/50 bei dir überhaupt noch zulässig ist.



    Bei den Grundkosten wird nach qm abgerechnet und das sind 320€.
    Bei den Verbrauchskosten kommen wir mit 1000 Einheiten auf gerade mal 95€.

    415,- € JahresHeizkosten sind schon sehr günstig,
    oder bezieht sich das nicht auf ein ganzes Jahr mit 12 Monaten?



    Ich war gestern bei einer sehr netten Nachbarin (ältere Dame im Haus) um die Nebenkostenabrechnung zu vergleichen (auch mit Vorjahren). Sie hat 14qm mehr Wohnfläche und hat einen Verbrauch von 7500 Einheiten :O.
    Sie meinte selber das sie ja eine alte Dame ist und es schön warm mag. Sie ist ja auch die meiste Zeit zuhause im Gegensatz zu uns. Aber warum soll ich dafür jetzt mit bezahlen, das ist doch nicht fair.

    Selbst wenn du gar keine "Einheiten" verbraucht hättest,
    stand dir die Heizung samt Wartung Schornsteinfeger uneingeschränkt zur Verfügung.
    Du hättest Wärme bekommen wenn du gewollt hättest.



    Zumal wir ja im Dachgeschoss Wohnen und somit wenn dann die anderen von unserem Heizverhalten profitieren aber im keinen Fall wir von den anderen.

    In Physik wohl nicht aufgepasst?
    oder eine DG-WHG im Keller gemietet?


    Warum sollte ich diesen Winter auf meinen Verbrauch achten wenn ich weiß, dass umso sparsamer ich bin, umso mehr bezahl ich für die anderen mit. Ich könnte ja locker doppelt so viel Heizen und würde gerade mal 100€ mehr zahlen also statt jetzt 420€ 520€.

    Vorsicht die Einheiten sind zur Verteilung und nur relativ zu den Kosten...



    Nun gibt es ja die Möglichkeit den Verteilerschlüssel auf 70/30 zu ändern, was meiner Ansicht nach schon um einiges fairer ist, auch wenn ich selbst bei diesem Schlüssel noch benachteiligt wär, wenn die anderen Nachbarn weiter so einen Verbrauch haben. In wie fern hab ich da Chancen wenn ich mit dem Vermieter rede, das er das im nächsten Abrechnungszeitraum abändert. Oder gibt es da sogar Gesetzliche vorschriften wenn einzelne Nachbarn stark benachteiligt werden.

    I.d.R ist 70/30 vorgeschrieben,
    wie oben schon geschrieben mal prüfen ob 50/50 noch zulässig ist.


    Und nun noch eine andere Sache, wie eingangs erwähnt gab der Vermieter 60qm Wohnfläche an, so steht es auch in der Nebenkostenabrechnung, im Mietvertrag hat er natürlich nichts angegeben, und dass zu 100% mit Absicht, da er weiß das die Wohnung wegen den Dachschrägen viel kleiner ist und ich nun wahrscheinlich keine Aussicht auf Mietminderung habe, da er nichts angegeben hat, aber sind da die angaben auf der Nebenkostenabrechnung nicht auch rechtsverbindlich?

    Die in der BK-Abrechnung angegebenen m² haben mit deiner Kaltmiete nichts am Hut.
    Du hast lt. MV eine WHG x zum Preis y€ gemietet und nicht x m² zum Preis y€/m².
    Das ist so wie wenn du ein Handy für 400€ kaufst und stellst fest es hat nur einen 5Zoll Bildschirm
    statt 5,2 Zoll für 350€



    Da ich jetzt erst schwarz auf weiß hab(Nebenkostenabrechnung), dass er die Wohnung mit 60qm berechnet habe ich einmal genau nachgemessen und komme durch die Wohnflächenverordnung bei Dachschrägen auf 43qm statt 60qm! Das ist ein extremer Unterschied und demzufolge muss er doch auch die Nebenkostenabrechnung neu erstellen? Er berechnet mir ja 17qm mehr, was schon ein Haufen Geld ausmachen dürfte.

    Das ist natürlich eine große Abweichung,
    aber wenn nichts im MV steht kannst du nichts machen.
    Evtl. kannst du aber der BK-Abrechnung widersprechen und hier auf die Anwendung der richtigen Fläche bestehen.


    Hab ich auch Chancen die Miete zu Mindern obwohl keine qm Angabe im Mietvertrag zu finden ist?

    Nein



    Wenigstens die Mieterhöhung von 40€ sollte doch drin sein oder?

    Nein das ist keine Mieterhöhung



    Ich möchte eigentlich keinen Streit mit meinem Vermieter, wie soll ich meine Forderungen am besten darlegen und dennoch einen Streit verhindern.

    Das wird schwerlich möglich sein ohne Streit zu bekommen,
    ich würde daher empfehlen sich an den Gedanken zu gewöhnen eine andere Wohnung zu suchen.
    Nach der ersten Euphorie kann es leider vorkommen das die Traumwohnung einem dann doch nicht mehr gefällt.


    VG Syker


  • Einen Verteilerschlüssel bezüglich der NK kann ein VM nicht grade mal so ändern. Es müssen alle anderen Mieter mit der Änderung einverstanden sein.

    Na Super, da werde ich wohl kaum jemanden mit ins Boot bekommen wenn die Verbrauchskosten bei den anderen Mietern höher ausfallen wie die Grundkosten.


    Solte Deine Wohnfläche tatsächlich mehr als 10% über den Angaben liegen wäre dies ein gravierender Fehler zu Deinem Nachteil, wogegen Du Dich wehren kannst. Du solltest Dir allerdings sicher sein, dass Deine Abmessung korrekt ist. Das wäre natürlich die Voraussetzung um weitere Schritte -evtl.gerichtliche- anzugehen.

    Die 10% Hürde wird auf jeden Fall erheblich überschritten nur bei den Dachfenstern bin ich mir nicht sicher, ob die Fläche darunter auch nur zu 50% angerechnet wird wenn diese zwischen 1 und 2m Höhe liegen.? Alles andere ist sogar grob überschlagen, also mehr wie 45qm sind es auf keinen Fall!


  • Eine andere Möglichkeit den Verteilerschlüssel zu ändern gibt es nicht? Kann ich nur über die Heizkostenverordnung mit Erfolg rechnen?


    Die Heizkostenverordnung ist das Maß aller Dinge, quasi ein Gesetz. In diesem Gesetz ist festgelegt, ob 50/50 oder 30/70 abgerechnet werden. Und prüfen, ob die Kriterien für die eine oder andere Berechnung erfüllt sind, kannst du nur vor Ort. Deshalb auch mein Rat mit der Mitgliedschaft beim Mieterverein.

  • Hallo Syker,

    Wie du selber merkst sind diese Einheiten relativ und danach keinerlei auf die realen Kosten zu schließen.
    Das ist leider so und lässt sich nur dadurch umgehen in eine Wohnung zu ziehen die s.g. einzel Thermen hat,
    und du direkt mit dem Versorger abrechnest.

    Naja der Betrag je Einheit bleibt ja weitestgehend gleich wenn die Heizungsbetriebskosten und die Gaspreise gleich bleiben, ändert sich also auch nur durch diese. Von daher ist das schon eine verlässliche Größe an der man sich Orientieren kann.



    415,- € JahresHeizkosten sind schon sehr günstig,
    oder bezieht sich das nicht auf ein ganzes Jahr mit 12 Monaten?


    Nein auf 10 Monate, ab August letzten Jahres.



    Selbst wenn du gar keine "Einheiten" verbraucht hättest,
    stand dir die Heizung samt Wartung Schornsteinfeger uneingeschränkt zur Verfügung.
    Du hättest Wärme bekommen wenn du gewollt hättest.

    Das ist mir klar, dafür gibt es Ja den Verteilerschlüssel, in den Grundkosten sind allerdings nicht nur die Heizungsbetriebskosten sondern auch die Brennstoffkosten und somit der Verbrauch aller Mietparteien. Und wenn diese eben mehr Verbrauch auf die Wohnfläche bezogen haben als ich bezahle ich zu einem Gewissen teil für diese Parteien die Heizkosten mit.



    In Physik wohl nicht aufgepasst?
    oder eine DG-WHG im Keller gemietet?

    Haha, ne danke ;)
    Was habe ich bitte von Warmer Luft die nach oben steigt, wenn die wärmeübertragende Umfassungsfläche hier Oben viel Größer ist als bei den Wohnungen unter mir? Zudem habe ich Dachziegeldeckung und keine besser gedämmten massiven Wände wie die unter mir. Durch meine Wohnung verlaufen auch keine Heizungsrohre die andere Wohnungen mit heizen, hier drüber kommt nichts als kalte Luft, keine weitere Wohnung welche vor der kälte schützt. Da brauch ich nicht in Physik aufpassen um zu wissen, dass der Wärmeverlust größer ist als die aufsteigende Luft. Vor der Dachgeschosswohnung kommt natürlich das Erdgeschoss welches vermutlich einen höheren Verbrauch haben wird, aber die 4 Parteien dazwischen sollten ja wohl am Meisten vom Heizverhalten der anderen profitieren.



    I.d.R ist 70/30 vorgeschrieben,
    wie oben schon geschrieben mal prüfen ob 50/50 noch zulässig ist.

    Wie kann ich das denn genau überprüfen?



    Die in der BK-Abrechnung angegebenen m² haben mit deiner Kaltmiete nichts am Hut.
    Du hast lt. MV eine WHG x zum Preis y€ gemietet und nicht x m² zum Preis y€/m².
    Das ist so wie wenn du ein Handy für 400€ kaufst und stellst fest es hat nur einen 5Zoll Bildschirm
    statt 5,2 Zoll für 350€


    Ok, das war auch mein erster Gedanke, dann brauch ich mir da schon mal keine Hoffnung machen.


    Das ist natürlich eine große Abweichung,
    aber wenn nichts im MV steht kannst du nichts machen.
    Evtl. kannst du aber der BK-Abrechnung widersprechen und hier auf die Anwendung der richtigen Fläche bestehen.


    Also dass ich da widersprechen kann möchte ich aber Stark hoffen, warum sollte ich für Fläche Nebenkosten bezahlen wenn diese gar nicht vorhanden ist.



    Das wird schwerlich möglich sein ohne Streit zu bekommen,
    ich würde daher empfehlen sich an den Gedanken zu gewöhnen eine andere Wohnung zu suchen.
    Nach der ersten Euphorie kann es leider vorkommen das die Traumwohnung einem dann doch nicht mehr gefällt.

    Ich hoffe nicht das es zu einem Streit kommt, von einer Mietminderung werde ich eh absehen, da es ja keine Konkreten qm angaben gibt.
    Kommt leider nicht in frage. Wir haben an der Wohnung so viel gemacht und so viel Geld investiert. Und aus diesem Grund ist es auch weiterhin unsere Traumwohnung ;)

    VG

  • Die Heizkostenverordnung ist das Maß aller Dinge, quasi ein Gesetz. In diesem Gesetz ist festgelegt, ob 50/50 oder 30/70 abgerechnet werden. Und prüfen, ob die Kriterien für die eine oder andere Berechnung erfüllt sind, kannst du nur vor Ort. Deshalb auch mein Rat mit der Mitgliedschaft beim Mieterverein.

    Nur zur Vervollständigung: Ich rechne seit vielen Jahren zu 60/40 ab, ist durchaus korrekt.

  • potatoman,

    u.a. zuviel gezahlte NK durch falsche Flächenangabe können rückwirkend zurückgefordert werden.
    Das würde heißen, wenn du heute von der falschen Wohnfläche Kenntnis bekommst, kannst Du innerhalb 3 Jahre die zuviel gezahlten NK zurückfordern. Meine Meinung.

  • Naja der Betrag je Einheit bleibt ja weitestgehend gleich wenn die Heizungsbetriebskosten und die Gaspreise gleich bleiben, ändert sich also auch nur durch diese. Von daher ist das schon eine verlässliche Größe an der man sich Orientieren kann.

    Bei HKV bleibt der Betrag auch gleichen Brennstoffkosten leider nicht gleich



    Nein auf 10 Monate, ab August letzten Jahres.

    OK dann fehlen 2 Monate im Sommer,
    bleibt trotzdem günstig (Vor allem für DG)


    Das ist mir klar, dafür gibt es Ja den Verteilerschlüssel, in den Grundkosten sind allerdings nicht nur die Heizungsbetriebskosten sondern auch die Brennstoffkosten und somit der Verbrauch aller Mietparteien. Und wenn diese eben mehr Verbrauch auf die Wohnfläche bezogen haben als ich bezahle ich zu einem Gewissen teil für diese Parteien die Heizkosten mit.

    Und genau das schreibt die HeizkostenV so vor.
    Um nochmal auf meine Aussage von oben zurück zukommen,
    die Wärme steht ja auch schon bereit es wird also auch Brennstoff für die Bereithaltung verbraucht.


    Haha, ne danke ;)
    Was habe ich bitte von Warmer Luft die nach oben steigt, wenn die wärmeübertragende Umfassungsfläche hier Oben viel Größer ist als bei den Wohnungen unter mir? Zudem habe ich Dachziegeldeckung und keine besser gedämmten massiven Wände wie die unter mir. Durch meine Wohnung verlaufen auch keine Heizungsrohre die andere Wohnungen mit heizen, hier drüber kommt nichts als kalte Luft, keine weitere Wohnung welche vor der kälte schützt. Da brauch ich nicht in Physik aufpassen um zu wissen, dass der Wärmeverlust größer ist als die aufsteigende Luft. Vor der Dachgeschosswohnung kommt natürlich das Erdgeschoss welches vermutlich einen höheren Verbrauch haben wird, aber die 4 Parteien dazwischen sollten ja wohl am Meisten vom Heizverhalten der anderen profitieren.

    Klar sind Mittelwohnungen oft noch etwas besser dran,
    vor allem wenn auch Wohnungen links und rechts direkt angrenzen.


    Wie kann ich das denn genau überprüfen?

    Leider kann ich dir dazu nichts sagen...


    VG Syker


  • hast Du bei Deinen Berechnungen die Vorgaben der Wohnflächenverordnung korrekt berücksichtigt?

    Ja, bis 1m höhe wird zu 0% angerechnet und ab 1m - 2m zu 50%. Das habe ich alles soweit korrekt und mehrfach vermessen. Habe auch mit einem Programm einen Grundriss erstellt wo die Wohnung korrekt (meist sogar leicht Übrschlagen, also zugunsten des Vermieters) bemaßt ist. Dann habe ich mir ein Pendel gebaut was 2m und 1m lang war und an den Dachschrägen gehalten und dann von unten die Entfernung zur Wand gemessen. An den Stellen habe ich dann auf meiner Zeichnung eine Linie gezogen und die qm für die einzelnen Flächen einzeln berechnen lassen und dann halt anteilig alles addiert.

    Nur bei den Großen Dachfenstern bin ich mir nicht ganz sicher, die befinden sich genau zwischen 1 und 2m also müsste ja die Fläche darunter auch zu 50% angerechnet werden oder sehe ich das Falsch? Kann zu Dachfenstern irgendwie nichts genaues finden in der Wohnflächenverordnung.
    Mann kann ja nicht Fläche berechnen die ich haben könnte wenn ich das Fenster aufmache oder :confused:
    aber selbst wenn ich das Fenster Parallel zum Boden geöffnet habe liegt es noch unter 2 m höhe.

  • Nur bei den Großen Dachfenstern bin ich mir nicht ganz sicher, die befinden sich genau zwischen 1 und 2m also müsste ja die Fläche darunter auch zu 50% angerechnet werden oder sehe ich das Falsch?
    aber selbst wenn ich das Fenster Parallel zum Boden geöffnet habe liegt es noch unter 2 m höhe.


    Wenn das senkrechte Fenster sind mit Gauben zw. 1 u. 2m, dann eben diese Flächen zu 50%

  • Wenn das senkrechte Fenster sind mit Gauben zw. 1 u. 2m, dann eben diese Flächen zu 50%


    Nein es sind keine Gauben da. Wird da trd. zu 50% berechnet, weil theoretisch könnte ich ja die Fenster sperrweit öffnen und hätte dann eben darunter Wohnfläche mit einer Höhe von über 2m. Kann mir eigentlich nicht vorstellen das man das dann anders anrechnet nur ich hatte vor einigen Tagen gelesen, dass es bei Dachfenstern nicht ganz eindeutig sei. Kann ja nicht sein, dass ich meine Fenster offen haben muss um mehr Wohnfläche zu nutzen oder :eek:

  • Nein es sind keine Gauben da. Wird da trd. zu 50% berechnet, weil theoretisch könnte ich ja die Fenster sperrweit öffnen und hätte dann eben darunter Wohnfläche mit einer Höhe von über 2m. Kann mir eigentlich nicht vorstellen das man das dann anders anrechnet nur ich hatte vor einigen Tagen gelesen, dass es bei Dachfenstern nicht ganz eindeutig sei. Kann ja nicht sein, dass ich meine Fenster offen haben muss um mehr Wohnfläche zu nutzen oder :eek:


    Im Zweifelsfalle hilft Google mit der Wohnflächenverordnung weiter.

  • Woher die Diskussion um 70/30 sei Pflicht? §7 HKVO schreibt doch nur vor min 50/50 max 70/30 ?

    Ansonsten mach mal deine BKA selber neu mit 43 qm ( da wo nach Wfl. abgerechnet wird) und guck dir den Jahressparwert an.

  • Woher die Diskussion um 70/30 sei Pflicht? §7 HKVO schreibt doch nur vor min 50/50 max 70/30 ?

    Aber 70/30 ist doch nur Pflicht wenn die 3 genannten Bedingungen erfüllt sind:confused:
    Kann mir denn keiner Sagen wie ich das als Mieter nachprüfen kann?
    Ich finde dazu im Internet absolut nichts.


    Ansonsten mach mal deine BKA selber neu mit 43 qm ( da wo nach Wfl. abgerechnet wird) und guck dir den Jahressparwert an.

    Hab ich schon gemacht, es sind im diesem Jahr knapp 200€ die ich sparen würde!

  • Aber 70/30 ist doch nur Pflicht wenn die 3 genannten Bedingungen erfüllt sind:confused:
    Kann mir denn keiner Sagen wie ich das als Mieter nachprüfen kann?


    Kannste nur vor Ort, selbst oder mit einem Heizungsfachmann. Baujahr des Hauses?