Kündigung wegen kurzfristigen Arbeitsplatzwechsel

  • Hallo, ich muss leider meine derzeitige Wohnung kündigen, da ich in der nächsten Woche meinen Arbeitsplatz wechseln muss. Mein Arbeitgeber hat mir heute mitgeteilt, dass ich ab dem 1.12.2009 in München am Stammwerk arbeiten werde. Das bedeutet für mich leider auch ein Wohnungswechsel, da ich mir keine Zweitwohnung leisten kann und eine tägliche Anreise von über 3 Stunden nicht aufnehmen kann, bzw. über längere Zeit nicht wirtschaftlich und zeitliche vertreten kann. Mein Mietvertrag sieht aber eine Kündigungsfrist von 3 Monaten vor. Kann denn diese Frist irgendwie verkürzt werden?

  • Wenn Mieter von einem Tag auf den Anderen in einer anderen Stadt einen neuen Arbeitsplatz angeboten bekommen, muss die Wohnung kurzfristig gewechselt werden. Da ist ganz klar die Kündigungsfrist von 3 Monaten, die die Mieter einhalten müssen, zu lang. Diese gilt erst recht, wenn im Mietvertrag das Kündigungsrecht der Vertragsparteien auf mehrere Jahre ausgeschlossen ist oder Mieter und Vermieter einen Zeitmietvertrag abgeschlossen haben. Somit können und müssen Mieter versuchen, mit dem Vermieter eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses zu erreichen. Hierzu sollte ein so genannter Mietaufhebungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden. In dieser schriftlichen Vereinbarung, muss ganz klar festgelegt sein, dass das Mietverhältnis zu einem bestimmten Termin endet. Diese Vereinbarung muss natürlich von Mieter und Vermieter unterschrieben werden.