Mieterbeschwerden VermierterBesichtigung(en)

  • Hallo,

    Sind Mieter(nachbar)beschwerden Gründe (mehrfache) für eine Wohnungkündigung?
    genauer: ich bekam einen Brief daß es Beschwerden wegen Geruchsbelästigungen (seitens mehrer Meiter) gibt und die Vemietung wird meine Wohnung besichtigen. Die Geruchsbelästigung gab es aber sie wurde von mir jetzt im vorfeld natürlich beseitigt.

  • Wie auch wiederholte und erhebliche Lärmbelästigungen können auch olfaktorische Belästigungen der anderen Hausbewohner eine Kündigung rechtfertigen. ggf. können ich Nachweisprobleme ergeben, die hier aber vorerst unstrittig erscheinen.
    Also sieh zu das der Gestank verschwindet und auch dauerhaft weg bleibt.

  • § 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (2) Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 Abs. 1 liegt ferner vor, wenn eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.

  • Hallo,

    da lässt du zu, dass deine Bude so stinkt, dass sich mehrere Nachbarn beschweren und wunderst dich, dass Ärger gibt???

    Wenn dein Mietverhältnis bisher nicht gekündigt wurde, dann hast du aber das Glück, dass du nicht gekündigt werden kannst, wenn die Geruchsbelästigung von jetzt an nicht mehr auftritt.

    Nur interessehalber, was hat denn so gerochen?

    Gruß
    H H