Miete und NK beschlagnahmt ist die Kaution weg?

  • Hallo,

    wir sind nur normale Mieter. Aber wir haben folgendes Problem. Und zwar bekamen wir ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei mit einem kopierten Beschluss des Amtsgerichtes, dass unsere Miete und Nebenkosten richterlich beschlagnahmt sind und wir das ab sofort auf ein Konto der Kanzlei überweisen.

    Wir bekamen auch einen Bogen, wo wir Quadratmeter usw. der Wohnung angeben mussten, sowie eine Kopie des Mietervertrags (Unser Vermieter scheint nicht zu reagieren und deshalb bat man uns darum). Beim ausfüllen fiel mir auf, dass dort gar kein Feld war, wo man die Kaution einträgt. Ich rief daraufhin bei der Kanzlei an und man sagte mir, dass der Vermieter die NK und die NK Nachzahlung nicht an die Hausverwaltung abgeführt hat, die Eigentümergemeinschaft Klage eingereicht hat. Auf meine Frage warum dort kein Feld für die Höhe der Kaution vorgesehen ist sagte der Rechtsanwalt am Telefon nur, tragen sie mal ein aber wird vermutlich weg sein.

    Ich verstehe das nicht, in dem Schreiben der Kanzlei steht eindeutig drin, dass egal in welchen Frage der Wohnung nur noch diese Kanzlei zuständig sei, also Zwangsverwalterin. Da frage ich mich da gehört doch unsere Kaution auch dazu.

    Ich habe mir damals da ich froh war die Wohnung zu bekommen nie eine Bescheinigung geben lassen das das Geld auf der Bank liegt (ja, ich weiß, das war sehr dumm). Ich dachte dann aber ok es steht ja im Mietvertrag das 750 Euro Mietkaution zu überweisen sind.

    Die Aussage des Anwalts verunsichert mich sehr, ist unser Geld jetzt wirklich weg? Meinen Vermieter habe ich dahingehend angeschrieben, keine Reaktion.

    Wir möchten die Wohnung auch nicht ersteigern dazu kommt es ja vermutlich und wir werden uns jetzt schon bemühen eine neue Wohnung zu finden. Da wir beide nicht soviel verdienen ist für uns diese Kaution sehr wichtig, wenn wir die nicht haben, sind wir fast schon Sozialfälle.

    Freue mich auf Erfahrungswerte, Wissen, Tipps. etc..

  • Der Vermieter wird vermutlich die Kaution nicht insolvenzsicher auf ein Sparkonto, wie gesetzlich vorgeschrieben, angelegt haben.

    Sind jetzt auch alle Konten des Vermieters "beschlagnahmt" (gesperrt) ist die Kaution futsch.

  • Es gibt Tage da verliert man und welche an den hat man einfach mal Glück.
    Normalerweise dürfte Anitari mit Ihrem Tipp recht haben, das geld ist weg und der VM hat nix mehr ( was nich stimmt, man kann immer noch in de Wohnung vollstrecken). Aber wenn ich das richtig rauslese wurde für eure Wohnung die Zwangsversteigerung beantragt und ein Zwangsverwalter bestellt, der die Wohnung und die Mieten beschlagnahmt hat.

    Nu isses so, dass nach Nach § 152 ZVG die Pflichten des Vermieters nach der Anordnung der Zwangsverwaltung vom Zwangsverwalter zu erfüllensind . Daraus ergibt sich, dass der Zwangsverwalter anstelle des Vermieters die Kaution zurückzahlen muss. Wenn ihr auszieht (und der MV endet) bevor die Zwangsverwaltung aufgehoben wird, muss der Zwangsverwalter euch diese zu Lasten der Masse auszahlen.
    Zur not muss er sich einen Vorschuss vom Gläubiger holen, der die Versteigerung betreibt. Aber alles nicht euer Problem, sondern euer Glück.

  • Vielen Dank schon mal für die Hilfen.

    Also im Moment sieht das so aus, und das fand ich sehr komisch. Der Vermieter hat die Wohnung über einen Makler im Internet zum Verkauf. Parallel sind die Mieten und Nebenkosten durch das Amtsgericht beschlagnahmt und es gibt einen Zwangsverwalter, unsere Vermieter ist quasi dieser Zwangsverwalter.

    Ich fragte auch da nach wie das möglich sei das der Vermieter aber die Wohnung verkauft und Miete/NK beschlagnahmt sind. Die Antwort war das ich das so betrachten müsse, er sei ja noch der Besitzer und im Grundbuch und dürfe das, der Verkaufserlös ist aber auch an den Zwangsverwalter zu überweisen.

    Frage: Kann ich irgendwas tun oder muss ich jetzt einfach warten und falls wir was neues haben, dann den Zwangsverwalter anschreiben und um Auszahlung der Kaution bitten oder macht man das bei der Übergabe?

    Schlimm ist, ich müsste eigentlich vorher wissen ob ich die Kaution wiederbekomme da es finanziell wichtig ist. Ansonsten müssen wir noch ein paar Monate dort wohnen und versuchen die Kaution zusammen zu sparen.

  • Du solltest aber auch daran denken, dass die Kaution nicht sofort bei Auszug fällig ist. In der Regel hat der Vermieter eine Frist von 6 Monaten, in der er prüfen kann, ob er noch Forderungen aus dem Mietverhältnis hat. Und dann ist da noch die Frage, wie es mit der Betriebskostenabrechnung 2016 aussieht. Ob da vielleicht eine Nachzahlung ansteht?

  • Schlimm ist, ich müsste eigentlich vorher wissen ob ich die Kaution wiederbekomme da es finanziell wichtig ist. Ansonsten müssen wir noch ein paar Monate dort wohnen und versuchen die Kaution zusammen zu sparen.

    Spart schon mal für die Kaution einer neuen Wohnung.

    Denn auch ohne Zwangsverwaltung oder Insolvenz muß die Kaution in den seltensten Fällen sofort nach Ende des Mietverhältnisses zurück gezahlt werden.

    Der Vermieter hat nämlich bis 6 Monate Zeit um zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch gegen den Mieter hat.

    Ansprüche können u. a. Mietrückstände, Schadensersatzforderungen wegen Schäden auch verdeckter, geschuldete Schönheitsreparaturen und evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen Betriebskostenabrechnungen sein.

  • Spart schon mal für die Kaution einer neuen Wohnung.

    Denn auch ohne Zwangsverwaltung oder Insolvenz muß die Kaution in den seltensten Fällen sofort nach Ende des Mietverhältnisses zurück gezahlt werden.

    Der Vermieter hat nämlich bis 6 Monate Zeit um zu prüfen ob und welche Ansprüche er noch gegen den Mieter hat.

    Ansprüche können u. a. Mietrückstände, Schadensersatzforderungen wegen Schäden auch verdeckter, geschuldete Schönheitsreparaturen und evtl. Nachzahlungen aus noch nicht fälligen Betriebskostenabrechnungen sein.

    Ok ich sehe das ist alles sehr kompliziert und das mit den 6 Monaten wusste ich nicht. Danke für die Tipps und Hinweise. Wieso habe ich immer so ein Pech. Ich habe dem Vermieter sogar noch gesagt er soll die NK aufgrund der zu erwartenden Nachzahlungen doch erhöhen. Hat er vor 2 Monaten auch um 100 Euro. Ist auch ok. Wir haben 1300 nachzahlen müssen, haben wir auch sofort gemacht. Eigentlich könnte jeder Vermieter zufrieden sein mit uns. Aber wir erwischen natürlich so ein schwarzes Schaf. Was auch nicht gerade angenehm ist, man steht jetzt bei den Nachbarn da als würde man seine NK oder Miete oder beides nicht zahlen. Wir haben einen Stellplatz der zur Wohnung gehört und einen zweiten gemietet. Der Anwalt am Telefon meinte da hätten die Nachbarn gesagt bei der Eigentümerversammlung wir würden ja 2 Stellplätze nutzen. Am liebsten würde ich den Mietvertrag des Stellplatzes mit unseren Kontoauszügen ans schwarze Brett machen. Man ist nur noch wütend und traurig

    Einmal editiert, zuletzt von schutzengel (22. August 2016 um 14:00)

  • Hallo schutzengel,
    wurde Dir denn überhaupt bis jetzt ein amtliches Schriftstück, bspw. auch ein Gerichtsbeschluss, vorgelegt?

    Ja der Gerichtsbeschluss ist in Kopie dran gewesen ... und zur die Kanzlei gibt es auch, ich habe alles geprüft..

  • Habt ihr Tipps was ich jetzt genau tun muss um an die Kaution evtl. doch zu kommen bzw. diese später einmal wiederzubekommen oder nimmt das automatisch seinen Gang?

    Hallo Schutzengel,

    Ich würde mir die Insolvenzsichere Anlage der Kaution nachweisen lassen.

    1.) du bekommst den Nachweis = Alles ist Gut
    2.) du bekommst keinen Nachweis = Problem

    bei 2.) kannst du ggf. die Miete solange einbehalten bis die Kautionssummer erreicht ist.

    VG Syker

  • wenn ich das richtig verstanden habe liegt das beim Insoverwalter......... dann wird es sehr schwierig. Da kann man noch viel mehr verlieren zB. Vorkasse beim Autokauf. :eek:

    und wenn Du zum RA gehst riskierst Du auch wieder 500,-

  • Hallo Schutzengel,

    Ich würde mir die Insolvenzsichere Anlage der Kaution nachweisen lassen.

    1.) du bekommst den Nachweis = Alles ist Gut
    2.) du bekommst keinen Nachweis = Problem

    bei 2.) kannst du ggf. die Miete solange einbehalten bis die Kautionssummer erreicht ist.

    VG Syker


    ich habe jetzt einfach an diese Kanzlei geschrieben, dass ich davon ausgehe, da sie ja jetzt die Funktion des Vermieters übernommen haben, dass die Kaution weiterhin insolvenzsicher angelegt wird.

    versuchen muss man alles....

  • ich habe jetzt einfach an diese Kanzlei geschrieben, dass ich davon ausgehe, da sie ja jetzt die Funktion des Vermieters übernommen haben, dass die Kaution weiterhin insolvenzsicher angelegt wird.
    versuchen muss man alles....


    Gab es auch eine Frage bzw. Forderung?

  • Der Zwangsverwalter wird den Nachweis nicht erbringen können, ist auch irrelevant.
    Habt ihr schon gekündigt und wann wollt ihr ausziehen? Welche Pflichten müsst ihr bei auszug lt. MV erfüllen und welche sind davon gültig?
    Termin zur Vorabnhame anbieten um ein gemeinsames Verständnis zu den Restarbeiten finden.
    ZV Verwalter sind schlecht bezahlte Verwalter, die machen sich keinen Stress und sind bei der Übergabe recht entspannt.
    Übergabe machen und dann die Kaution am besten einfordern, mit der Begründung man wisse ja nicht wie lange er ZV Verwalter bleibt.

  • Der Zwangsverwalter wird den Nachweis nicht erbringen können, ist auch irrelevant.
    Habt ihr schon gekündigt und wann wollt ihr ausziehen? Welche Pflichten müsst ihr bei auszug lt. MV erfüllen und welche sind davon gültig?
    Termin zur Vorabnhame anbieten um ein gemeinsames Verständnis zu den Restarbeiten finden.
    ZV Verwalter sind schlecht bezahlte Verwalter, die machen sich keinen Stress und sind bei der Übergabe recht entspannt.
    Übergabe machen und dann die Kaution am besten einfordern, mit der Begründung man wisse ja nicht wie lange er ZV Verwalter bleibt.

    Gekündigt haben wir noch nicht. Wir wollen erst was neues suchen und dann zum 1.12. oder 1.1.. Im Mietvertrag steht gesetzliche Kündigungsfrist (Einzug war Juli 2013). Im Mietverstrag steht das bei Kündigung der §§ 573 BGB Anwendung findet.

    Dann steht da noch das die Mietsache bei Kündigung vollständig geräumt und gereinigt abzugeben ist ABER: da steht auch das spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Mietsache die Kaution mit Zinsen zurückzuzahlen ist?

    Ich hatte hier aber gelesen das der Vermieter sich bis zu 6 Monate Zeit lassen darf?

  • ... ABER: da steht auch das spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Mietsache die Kaution mit Zinsen zurückzuzahlen ist?

    Ich hatte hier aber gelesen das der Vermieter sich bis zu 6 Monate Zeit lassen darf?

    Hallo Schutzengel,

    die 6 Monate beziehen sich auf die aktuelle Rechtsprechung des BGH.
    Und betrifft den Fall das keine Vereinbarung zur Rückzahlung der Kaution getroffen wurde,
    was heutzutage wohl der übliche Fall ist.
    Oder falls längere Fristen vereinbart wurde,
    und hier der M dementsprechend benachteiligt ist.

    Deine kürzere Frist gilt aber,
    und falls da nicht noch eine Einschränkung wegen BK-Nachzahlungen steht,
    dann muss die Kaution sogar komplett ausgezahlt werden.

    VG Syker

  • ich habe jetzt einfach an diese Kanzlei geschrieben, dass ich davon ausgehe, da sie ja jetzt die Funktion des Vermieters übernommen haben, dass die Kaution weiterhin insolvenzsicher angelegt wird.
    versuchen muss man alles....

    das funktioniert nur vorher, nicht nachher :o

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