Hallo Leute,
wir hätten da mal eine Frage zu unserem Mietvertrag – siehe Anhang.
Sind die angegeben Klauseln bezüglich Schönheitsreparaturen bzw. die handschriftlich ergänzten Klauseln nach aktueller Gesetzeslage hier noch wirksam?
Danke
Schöne Grüße
Karim