Kündigung Gewerbe: Nennen von Gründen?

  • Hallo miteinander,

    ich vermiete in meinem Haus eine Etage, in die sich eine Firma mit ihrem Büro eingemietet hat.
    Ich möchte der Firma nun ordentlich kündigen: Der Mietvertrag läuft auf eine unbestimmte Zeit
    und kann folgendermaßen gekündigt werden: mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderviertel-Jahres worden. (Würde heißen: Heute geht die Kündigung raus, am 30.09. wird sie wirksam, Mieter muss am 30.12. raus)

    Nun meine Frage: Benötige ich nun aber, wenn ich der Firma zum nächstmöglichen Termin kündigen will, Gründe
    bzw. muss ich im Kündigungsschreiben Gründe nennen (bei dieser ordentlichen Kündigung)?

    Im § 542 Kündigung des Mietverhältnisses lese ich nichts davon, oder ist das der falsche Paragraph?

    Herzlichen Dank
    St. Lange


  • Im § 542 Kündigung des Mietverhältnisses lese ich nichts davon, oder ist das der falsche Paragraph?

    Hallo st.lange,

    Ich kenne mich Gewerbe nicht ganz so gut,
    aber dein Paragraph sollte passen.

    Nur deine letzte Datumsangabe stimmt nicht ganz.
    Das MV endet am letzten Tag des Zeitabschnitts,
    im Dezember also am 31.
    Die Rückgabe muss dann spätestens am 02.01.2017 erfolgen.

    Solltest du die Mietsache am 30.12. zurückbekommen ist das natürlich zu deinem Vorteil,
    aber darauf Verlassen kannst du dich darauf nicht.

    VG Syker

  • Dankeschön, und wie sieht es mit der Nennung von Gründen aus?

    Dazu lese ich nichts im Gesetz, aber möglicherweise übersehe ich auch etwas...
    Muss man nur bei der außerordentlichen Kündigung Gründe nennen?

    VG!

  • Dankeschön, und wie sieht es mit der Nennung von Gründen aus?


    Das gäbe unnötigerweise Diskussionsstoff, und das Gesetz kennt keine Sentimentalitäten.

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