Ist der Mietvertag suspekt

  • Hallo, möchte Dienstag morgen einen Mietvertrag für ein WG Zimmer abschliessen. Auf meinen Wunsch hat mir der Vermieter den Mietvertrag vorab gemailt.

    jetzt wollte ich euch fragen, ob da irgendwas besonderes zu beachten ist? Vor allem die Klausel mit der Kündigungsfrist (erst nach 6 Monaten) dünkt mir suspekt :( Auch die hohe Kaution in Höhe von 1000 € für ein WG Zimmer.


    Danke für eure Hilfe

  • Nein, ist er nicht.

    Kaution ist bis 3 Kaltmieten erlaubt. Auch bei einem WG-Zimmer.

    Kündigungsverzicht bis 45 Monate ab Vertragsabschluß zulässig. An der Kündigungsfrist ändert das nichts, nur am Zeitpunkt zu oder ab wann erstmals gekündigt werden kann.

  • Hallo Feuerland,

    400,-- EUR Kaltmiete für 1 Zimmer erscheinen doch sehr hoch (um nicht im Hinblick auf Wucher zu sagen "zu hoch"). Wie groß ist denn das Zimmer und in welcher Stadt wird es angeboten?

    Prinzipiell kann man bei der Vermietung von Wohnraum bis zu 3 Kaltmieten an Kaution verlangen. Ich gehemal davon aus, dass dies auchfür WG-Zimmer gilt.

    Ich würde im Übrigen darauf bestehen, dass im Mietvertrag festgehalten wird, dass auch die Mitbenutzung des Flurs gestattet ist;)

    Gruß,
    anonym2

  • ok, wie sieht das aus wenn ich einer anderen Stadt einen Job bekomme, oder wenn ich auf Harz 4 bin und das Amt mich zwingt in eine günstigere Wohnung / WG um zu ziehen?
    muss ich dann trotzdem die 6 Monate abwarten und dann nochmal 3 Monate die Kündigungsfrist?

    Solche Mietvertrage wie diese kenne ich nur bei ganzen Wohnungen, nicht aber bei WG zimmern.

  • Zitat

    ok, wie sieht das aus wenn ich einer anderen Stadt einen Job bekomme, oder wenn ich auf Harz 4 bin und das Amt mich zwingt in eine günstigere Wohnung / WG um zu ziehen?
    muss ich dann trotzdem die 6 Monate abwarten und dann nochmal 3 Monate die Kündigungsfrist?

    Ja, Mietvertrag und Job bzw. Jobcenter haben nichts miteinander zu tun.

    Das Jobcenter muß bis 6 Monate die evtl. höheren Kosten der Unterkunft zahlen.

    Übrigens, Mietvertrag ist Mietvertrag. Ob nun ganze Wohnung oder nur ein Zimmer darin spielt keine Rolle.

  • das zimmer ist 14 qm und möbliliert mit schreibtisch, bürostuhl, bett und schrank. die WG liegt in Friedrichshafen Zentrum.
    finde zwar auch das 400 kalt schon recht teuer ist, aber ich suchte auch in anderen städten wie lörrach, freiburg, kontanz, kempten und die preise sind da ähnlich zwischen 350 und 450 je nachdem wie der rest der wohnung ist.

    oft sind die zimmer dann noch leer und ich muss mir alle möbel besorgen. von daher bevorzuge ich möbiliert, da es für mich eh nur eine zwischenstation ist bis ich in schweiz oder österreich einen job gefunden habe.

    ich vertraue auf die Formulierung im Vertrag: "Der Mieter kann seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen, wenn er die Wohnung aus wichtigen persönlichen Gründen aufgeben muss."

  • ich war jetzt 10 jahre im ausland und habe keine ahnung wie das z.z. in deutschland ist. früher aus sozialhilfe, konnte die sozialhife behörde verlangen, das man umzieht wenn die wohnung zu gross oder zu teuer.

    wie ist das jetzt? und wäre das ein grund die wohnung innerhalb der 6 monate kündigungsfrist zu kündigen?
    auch gem. der Formulierung im Vertrag:
    "Der Mieter kann seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen, wenn er die Wohnung aus wichtigen persönlichen Gründen aufgeben muss."

  • das zimmer ist 14 qm und möbliliert mit schreibtisch, bürostuhl, bett und schrank.

    Wohnt der Vermieter selbst mit in der Wohnung?


    Zitat

    früher aus sozialhilfe, konnte die sozialhife behörde verlangen, das man umzieht wenn die wohnung zu gross oder zu teuer.

    Das kann sie auch heute noch. Können einen aber nicht zwingen gegen den Mietvertrag zu verstoßen.

    Zitat

    und wäre das ein grund die wohnung innerhalb der 6 monate kündigungsfrist zu kündigen?

    Noch mal, das ist nicht die Kündigungsfrist, sondern der Zeitraum für den auf die fristgerechte Kündigung verzichtet wird.

    Zitat

    "Der Mieter kann seine vorzeitige Entlassung aus dem Mietverhältnis verlangen, wenn er die Wohnung aus wichtigen persönlichen Gründen aufgeben muss."

    Wichtiger Grund wäre z. B. die zwangsweise Versetzung an einen anderen Arbeitsort.

  • nein, vermieter wohnt nicht in der WG.

    zwangsversetzung an einen anderen Arbeitsort hätte ich nicht. aber eine neue Arbeitsstelle die ich annehmen muss, um vom Amt (arbeitslosengeld, hartz4) wegzukommen.

  • Im MV gefällt mir § 2.2 nicht: Da es sich um ein möbl. Zimmer handelt, dürfte die Kündigungsfrist anders sein: bis zum 15.d.M. zum Monatsende.
    § 15.5 2) betrachte ich grenzwertig...: " Einigkeit bzgl. Nichtrauchen".
    § 15.5. 3) Der Ausdruck "renoviert" ist nicht rechtlich klar definiert.

  • nein, vermieter wohnt nicht in der WG.

    zwangsversetzung an einen anderen Arbeitsort hätte ich nicht. aber eine neue Arbeitsstelle die ich annehmen muss, um vom Amt (arbeitslosengeld, hartz4) wegzukommen.


    Dann unterschreib den Vertrag nicht.

    Da Du so lange keine Wohnung hattest bekommst Du möglicherweise vom Jobcenter Geld für die sog. Erstausstattung (Möbel und Hausrat).

  • Hallo allerseits, ich habe euch vertraut und den Mietvertrag unterschrieben und das Zimmer bezogen.

    Keinem von euch ist aufgefallen, dass in dem Mietvertrag nirgends die Zimmergrösse erwähnt wird. TOLL!!

    Als ich Einzog schien mir das Zimmer ziemlich klein, und keine 14 qm wie in der Internetanzeige steht.

    Ich fragte den Vermieter, und er bestätigte mir mündlich, das das Zimmer 14 qm hat.

    Da ich immer noch misstrauisch war, habe ich mir einen Zollstock gekauft und nachgemessen: 9,45 qum. TOLL

    Im Mietvertrag steht natürlich gar nix. Im Gegenteil !!! da steht folgendes:

    1.2 Die Angabe der Fläche, auch in Unterlagen und Angaben vor Vertragsschluss, dient wegen möglicher Messfehler nicht zur Festlegung des Mietobjekts. Der räumliche Umfang der gemieteten Sache ergibt sich aus Anzahl und Beschreibung der vermieteten Gebäude oder Räume. Dem Mieter ist das Objekt bekannt.

    Was heisst das jetzt für mich?
    Kann ich auf ein grösseres Zimmer bestehen?
    Kann ich mir was anderes Suchen und kündigen (trotz kündigungsverzicht von 6 Monaten)?

    Die Anzeige vom Objekt ist noch online. Ich habe Sie als beweissmittel sicherheitshalber gespeichert.
    Wohngemeinschaft gesucht


  • Kann ich auf ein grösseres Zimmer bestehen?
    Kann ich mir was anderes Suchen und kündigen (trotz kündigungsverzicht von 6 Monaten)?

    Hallo feuerland,

    nein du hast dieses Zimmer besichtigt und gemietet,
    eine keine 14m² irgendwas...

    Auch bei der zweiten Frage ganz klar nein!
    Warum fällt dir das mit der Größe eigentlich erst jetzt auf???

    VG Syker

  • in der anzeige steht 14 qm. und auf nachfrage bei einzug hat mir der vermieter die 14 qm mündlich bestätigt. daher ging ich von 14 qm aus.
    aber in wirklichkeit sind es keine 10 qm. was nun?

    es fällt mir jetzt auf, weil ich die anderen zimmer gesehen habe, die grösser sind und die die gleiche miete wie ich bezahlen.

  • in der anzeige steht 14 qm. und auf nachfrage bei einzug hat mir der vermieter die 14 qm mündlich bestätigt. daher ging ich von 14 qm aus.

    Dann hättest du dir die 14m² im MV bestätigen lassen müssen.
    Theoretisch wäre bei einer mündlichen Aussage zwar auch was zu machen,
    aber es hapert meist an der Beweisbarkeit solcher Absprachen.

    Oft steht im MV auch etwas das keine mündlichen Nebenabreden bestehen (o.ä.),
    dann ist das so wie wenn niemals über die 14m² gesprochen wurde.

    VG Syker

  • aber in der Internetanzeige ist genau das zimmer mit Bild abgebieldet und darunter steht 14 qm. ich habe den Mietvertrag im guten Glauben abgeschlossen. Gem. Internetanzeige und mündliche Bestätigung des Vermieters.

    da habe ich also überhaupt keine chance?

    ich kann also im Internet echte diamanten anbieten, und wenn mir jemand stattdessen Glas-Diamanten abnimmt (gekauft wie gesehen), hat der Pech?


  • ich kann also im Internet echte diamanten anbieten, und wenn mir jemand stattdessen Glas-Diamanten abnimmt (gekauft wie gesehen), hat der Pech?

    Nein, das funktioniert so nicht.

    Sorry für die Offenheit, aber den Unterschied von 9,45 qm zu 14 qm sollte man doch wirklich direkt bei der ersten Besichtigung erkennen können...:rolleyes:

  • Nein, das funktioniert so nicht.

    Sorry für die Offenheit, aber den Unterschied von 9,45 qm zu 14 qm sollte man doch wirklich direkt bei der ersten Besichtigung erkennen können...:rolleyes:

    das ist keine rechtfertigung für falsche Angaben. Es dünkte mir etwas klein für 14 qm, aber darauf gewettet hätte ich nicht.

    bin einfach schlecht in sowas.

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