Hallo, wir möchten gern vorzeitig kündigen, da die Nachbarn uns das Leben schwer machen und wir nicht gern nach Hause kommen. Jetzt haben wir den folgenden Passus im Mietvertrag:
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.03.2016 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die
Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens 1 Jahr nach
Mietbeginn von beiden Parteien, das heißt frühestens zum 01.03.2017 mit gesetzlicher
Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist."
Laut BGB §575 Zeitmietvertrag kann ein Mietvertrag auf bestimmte Zeit nur dann eingegangen werden, wenn der Vermieter den Grund der Befristung angibt, anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit und hätte eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Ist das richtig? Haben wir rein rechtlich gesehen die Chance überhaupt eher zu kündigen?
Der zweite Schritt ist dann das offene Gespräch zum Vermieter zu suchen um eine Einigung zu finden.
Danke im Voraus.