Hallo,
der Mietvertrag über Wohnraum wurde nur mit einem Eigentümer der Erbengemeinschaft geschlossen. Nun habe ich gelesen, dass Mietverträge mit beiden zu schließen sind bzw. wenn der Mietvertrag nur mit einem geschlossen wurde im Mietvertag aber beide stehen müssen und von dem zweiten Vermieter eine Vollmacht beizulegen ist. Ist der Mietvertrag gültig?