Kündigung eines mündlichen Mietvertrags durch die Vermieterin

  • Hallo zusammen,

    ich habe mich hier angemeldet, weil ich gerade ein Problem mit meiner Vermieterin habe.

    Zur Ausgangslage:

    Da ich vor einiger Zeit wohnungstechnisch in einer Notlage war, hat mir eine Bekannte zu einem hervorragenden Preis ihre leerstehende Wohnung in ihrem Haus, in dem sie selbst auch wohnt, vermietet. Allerdings haben wir aus Vertrauen zueinander keinen schriftlichen Mietvertrag geschlossen, sondern nur einen mündlichen.

    Nun ging vor ein paar Tagen die Abzugshaube kaputt und ich habe sie gebeten, einen Handwerker mit der Reparatur zu beauftragen. Da ich nur unregelmäßig zu Hause bin, habe ich ihr erlaubt, zu diesem Zweck gemeinsam mit dem Handwerker die Wohnung zu betreten, falls ich nicht zu Hause sein sollte. Nun war ich aber doch anwesend, als der Handwerker samstags kam und er hat die Aufhängung der Haube repariert. Hierzu habe ich die Gewürze etc. von der Haube runter genommen und auf die Arbeitsplatte gestellt. Da hier jedoch Baumaterial erst trocknen musste, konnten wir die Haube nicht gleich wieder aufhängen. Er meinte dann zu mir, dass er irgendwann in der Folgewoche käme um die Arbeiten zu beenden. Da ich davon ausging, dass er mit der Vermieterin einen neuen Termin ausmacht und diese mich dann darüber informiert, habe ich mir erstmal nichts weiter gedacht. Mittwochs darauf hat mir meine Vermieterin dann eine handgeschriebene Erklärung überreicht, in der sie sinngemäß folgendes geschrieben hat: Der Handwerker war montags da und wollte die Haube aufhängen. Da ich (also der Mieter) jedoch nicht zu Hause war, hat sie den Handwerker alleine in meine Wohnung gelassen. Da ich von Samstagabend bis Mittwoch nicht zu Hause war, standen die Gewürze immer noch auf der Arbeitsplatte und den Dreck, der beim Abmontieren der ursprünglichen Halterung entstanden ist, hatte ich auch noch nicht weggeputzt (da ich davon ausging, dass beim neuerlichen Aufhängen der Abzugshaube wieder neuer Dreck entsteht).
    Dem Handwerker ist dieser Dreck aufgefallen, woraufhin er die Vermieterin informiert hat. Diese hat dann ebenfalls (auch ohne mein Wissen/meine Erlaubnis) meine Wohnung betreten und sich das Ganze angeschaut. Zusätzlich ist sie auch noch auf meinen Balkon gegangen und hat dort Unkraut gejätet.
    Sie bittet mich in diesem Schreiben auch, dass ich mir schnellstmöglich eine neue Wohnung suche, da es in der Wohnung ihrer Meinung nach furchtbar dreckig sei.

    Als ich sie zur Rede stellen wollte, hat sie die Wohnungstür nicht geöffnet, obwohl sie definitiv zu Hause war. Daraufhin habe ich ihr auch per Brief geantwortet und sie um eine Erklärung gebeten. Diesen Brief hat sie mir dann wiederum abends zerrissen vor meine Wohnungstür gelegt.

    Sonntags konnten wir dann doch noch miteinander sprechen und sie hat mir als "Kündigungsgrund" jedoch nicht mehr die Sauberkeit der Wohnung genannt, sondern nächtliche Ruhestörung vorgeworfen. Allerdings habe ich sie einige Male zuvor schon darauf angesprochen, ob es ihr abends zu laut ist und sie hat dies immer vehement verneint.

    Sie hat mich dann auch noch netterweise darauf hingewiesen, dass sie heute einen Anwaltstermin diesbezüglich hat.

    Nun zu meinen eigentlichen Fragen:

    Was kann ich hier tun bzw. wie würdet ihr mir empfehlen zu reagieren und was sind meine Rechte in dieser Sache? Kann sie mir fristlos kündigen? Kann ich dagegen irgendwie vorgehen?

    Sorry für den langen Text, aber ich wollte die Situation möglichst detailliert und genau beschreiben.

    Vielen Dank schon mal für die Antworten und die Hilfe!

    VG Tobias Weinmann

  • Zitat

    Was kann ich hier tun bzw. wie würdet ihr mir empfehlen zu reagieren

    Schließzylinder der Wohnungstür austauschen.

    Zitat

    Kann sie mir fristlos kündigen?

    Zitat

    Kann ich dagegen irgendwie vorgehen?

    Anzeige wegen Hausfriedensbruch. Verläuft aber meistens Im Sande.