Problem bei der Rückzahlung der Kaution

  • Hallo zusammen ;)

    kurz zur Sache:

    - ich habe vom 01.11.2015 bis 31.07.2016 in einer WG gelebt (Untermietvertrag)
    - dafür habe ich eine Kaution von 500€ erbracht
    - wegen diverser Unstimmigkeiten bin ich Mitte Juli ausgezogen
    - meine ehemalige Mitbewohnerin (Hauptmieter) unterstellt mir, ich hätte den Herd beschädigt, allerdings war dieser gemeinschaftlich genutzt (weit mehr von ihr und ihrem Freund als von mir)
    - sie behauptet ich hätte kein Backpapier verwendet und das runter getropfte Fett hätte sich eingebrannt
    - als sie den Herd reinigte hat sie dabei die Beschichtung abgekratzt
    - weiterhin unterstellt sie mir ich hätte die ebenfalls gemeinschaftlich genutzte Senseo Kaffeemaschine beschädigt
    - nur war ich der einzige der sie entkalkt hat und wenn das gute Stück kein Wasser mehr aufheizt kann ich das schlecht beeinflussen, das ist einfach Verschleiß, zumal beide Küchengeräte (Herd + Senseo) schon ein paar Jahre (schätzungsweise 3-4 J.) in Gebrauch sind
    - zu guter letzt sagt sie, ich hätte mein Zimmer nicht in dem Zustand abgegeben in dem ich es übernommen hatte
    - ich weiße alle Anschuldigungen von mir, weil sie nicht der Wahrheit entsprechen
    - sie will mir nun statt der 500€ nur 200€ der Kaution zurückzahlen
    - es gibt kein Übergabeprotokoll vor Einzug
    - am 29.07.2016 habe ich das Zimmer an sie zurück übergeben (ich hatte einen Zeugen dabei, der alles mitgehört hat, der gesehen hat wie sie den Schlüssel in Empfang genommen hat), ich habe nichts unterschrieben
    - ich habe gesagt "Du hast den Schlüssel empfangen, das Zimmer ist übergeben, mein Bekannter fungiert als Zeuge!"

    Beim Verbraucherschutz hatte ich einen Termin bei einem Berater.
    Dieser empfahl mir, Sie aufzufordern mir nachzuweisen, dass Sie meine Kaution auf ein Konto angelegt hat (siehe §551 Abs. 3 BGB; §266 StGB)
    Gesagt, getan. Allerdings keine Reaktion. Deshalb noch eine letzte Aufforderung per Einschreiben.
    Weiterhin empfahl er mir, sie nach einer Zeit von etwa drei Wochen aufzufordern, mir die Mietkaution in vollem Umfang auf mein Konto zu erstatten.
    Habe ich ebenfalls mit einer Frist von zwei Wochen getan. Der Termin war heute, am 02.08.2016 - keine Reaktion.

    Wie soll ich nun weiter verfahren?

    Ein Freund der Law studiert, hat gesagt es könnte nach hinten losgehen, wenn ich damit zum Anwalt gehe.
    Zumal sie und ihr Freund ja vermutlich beide das selbe behaupten werden..

    Jetzt verstehe ich auch, warum sie aller halben Jahre einen neuen Mitbewohner hatte..

    Bitte um Hilfe bzw. Tipps

    LG Martin

  • Hatte ich vergessen zu erwähnen..ich habe am 27.04.2016 fristgerecht in schriftl. Form gekündigt. Sie wollte das mit der Kündigung erst auf Vertrauensbasis machen...Vertrauen hatte ich allerdings herzlich wenig, weil einges nicht so gut lief. Daher hat sie mir mit Widerwillen die Kündigung schriftl. bestätigt.

  • Hatte ich vergessen zu erwähnen..ich habe am 27.04.2016 fristgerecht in schriftl. Form gekündigt. Sie wollte das mit der Kündigung erst auf Vertrauensbasis machen...Vertrauen hatte ich allerdings herzlich wenig, weil einges nicht so gut lief. Daher hat sie mir mit Widerwillen die Kündigung schriftl. bestätigt.


    Dann lass' Dir doch von Deinem Law-Freund empfehlen, wie weiter verfahren werden könne.

  • - meine ehemalige Mitbewohnerin (Hauptmieter) unterstellt mir, ich hätte den Herd beschädigt, allerdings war dieser gemeinschaftlich genutzt (weit mehr von ihr und ihrem Freund als von mir)
    - sie behauptet ich hätte kein Backpapier verwendet und das runter getropfte Fett hätte sich eingebrannt
    - als sie den Herd reinigte hat sie dabei die Beschichtung abgekratzt
    - weiterhin unterstellt sie mir ich hätte die ebenfalls gemeinschaftlich genutzte Senseo Kaffeemaschine beschädigt

    Zu blöd zum Herd putzen und die Senseo Kaffeemaschinen haben ne Sollbruchstelle.
    :D

  • Hallo Martin_DD,

    ich würde es jetzt mit einem Mahnbescheid versuchen.
    Du musst beim entsprechend für Mahnverfahren richtigen Amtsgericht (für Hessen z.B. Hünfeld) einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides stellen. Dies kostet ca. 18 EUR - wenn ich mich recht erinnere.

    Des Weiteren müsste Dir die Dame die Rechnungen für die Reparatur der beiden Geräte vorzeigen (bzw. dürftest du diese Belege bei ihr einsehen). Sie muss ja irgendwie nachweisen, wie sie auf den Betrag von 300,-- EUR Kautionsabzug kommt.

    Gruß,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • Klar ist es ärgerlich, aber ich sterbe nicht wegen den 300€...nur für die Dreistigkeit und Frechheit will ich ihr das nicht durchgehen lassen!

    Danke für die Info's bisher ;)

    Über weitere Tipps würde ich mich freuen.

  • UPDATE!

    Heute kam ein Brief per Zustellung/Einwurf.

    Sie gewährt mir auf die 500€ Kaution Zinsen in Höhe von 1,36€
    Keine Ahnung wie Sie darauf kommt oder ob das Geld nun wirklich für die Mietdauer angelegt war.
    Wie kann/soll ich eurer Meinung nach damit umgehen?

    Des Weiteren berechnet sie mir für den angeblich von mir beschädigten Einbaubackofen 263,20€, für die Senseo 120,00€ und zwei Löffel von Tupperware für zusammen 17,12€!

    Das mit den Löffeln höre bzw. lese ich das erste mal.
    Die Senseo hat denke ich einfach den Geist aufgegeben, eine Beschädigung meinerseits streite ich ab!
    Und den Backofen hat sie ja selbst beim Putzen zerkratzt.
    Wohl gemerkt ist das nur ein Schönheitsfehler, der Herd funktioniert ja nach wie vor.
    Und sowohl Herd als auch Senseo sind ja schon vor meinem Einzug benutzt wurden...

    Außerdem hatte ich sie schon einmal aufgefordert, mir mal einen Kaufbeleg der Sachen vorzulegen.

    Nach Abzug will sie mir nun 92,04€ meiner erbrachten Kaution überweisen.


    Bitte gebt mir brauchbare Tipps.


  • Sie gewährt mir auf die 500€ Kaution Zinsen in Höhe von 1,36€
    Keine Ahnung wie Sie darauf kommt oder ob das Geld nun wirklich für die Mietdauer angelegt war.
    Wie kann/soll ich eurer Meinung nach damit umgehen?

    Macht einen Zinssatz von 0,36 %
    Marktüblich bis großzügig meiner Meinung nach.



    Des Weiteren berechnet sie mir für ... für die Senseo 120,00€

    M.E. viel zu viel. dafür bekommt man ja locker eine neue.
    Da hat deine VM wohl den neu für alt Abzug vergessen.


    VG Syker

  • Hallo,

    ich denke, dass du schlecht aus dem Thema Beschädigung rauskommt, da der Freund der Vermieterin als Zeuge auftritt. Da wird dein Law-Freund recht haben.

    Wesentlich bessere Möglichkeiten hast du beim Thema Schadenhöhe.
    Der Herd hat keinen Schaden in Höhe von 300 Euro, sondern nur ein paar Kratzer, die von der Vermieterin verursacht wurde. Dir kann man maximal eine Reinigung belasten.

    Eine Senseo-Maschine kriegt man locker für 70 Euro.


    Ich an deiner Stelle würde ein Gegenangebot machen. Z.B. 50 Euro für den Backofen, 30 für die Senseo und 20 für die Löffel (scheinbar aus purem Gold). Die restliche Kaution würde ich unter Fristsetzung zurückfordern, zur Not einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Nach deinen Schilderungen bist du durchaus im Recht, wenn du deine Kaution größtenteils zurückforderst, selbst wenn du die Beschädigungen nicht widerlegst.

    Die Zeit nochmal zum Verbraucherschutz zu gehen, kannst du dir sparen. Wenn ich lese:

    "Beim Verbraucherschutz hatte ich einen Termin bei einem Berater. Dieser empfahl mir, Sie aufzufordern mir nachzuweisen, dass Sie meine Kaution auf ein Konto angelegt hat (siehe §551 Abs. 3 BGB; §266 StGB)"

    wird deutlich, die haben keine Ahnung. Was soll der Nachweis der Anlage der Kaution jetzt noch bringen?

    Gruß
    H H