Folgende Situation: Vor 2 Jahren habe ich einen Mietvertrag als alleinige Hauptmieterin unterschrieben und mit dem damaligen Vermieter mündlich vereinbart, eines der Zimmer unterzuvermieten.
Nach einem Jahr gab es einen Vermieterwechsel, der Vertrag wurde vom neuen Vermieter übernommen.
Nun, ein Jahr nach dem Wechsel, behauptet der neue Vermieter bisher nichts von der Untervermietung gewusst zu haben und verlangt einen Untermietzuschlag, da sich die im Mietvertrag vereinbarte Pauschale angeblich nur auf eine Person beziehe. Solange ich die erhöhte Miete nicht zahle, sei mir die Untervermietung ausdrücklich untersagt. Ist das rechtens? Schließlich war die Untervermietung mit dem alten Vermieter abgesprochen und die Pauschale bezog sich daher immer auf 2 Personen, nur dass der Untermieter eben nicht im Vertrag erwähnt ist. Der alte Vermieter hat sich auch dazu bereit erklärt, mir eine schriftl. Bestätigung darüber zu geben, ist diese nachträglich wirksam?
Im Internet habe ich dazu das hier gefunden:
"Auch wenn der Vermieter wechselt, gilt die einmal erteilte Untervermietungserlaubnis weiter. Dies gilt auch dann, wenn die Erlaubnis nur mündlich erteilt wurde oder der alte Vermieter die Untervermietung über längere Zeit widerspruchslos hingenommen hat. In jedem Fall sollten jedoch entsprechende Beweise rechtzeitig gesichert werden."
Gilt das auch, wenn im Mietvertrag steht, dass Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrages aus Beweisgründen schriftlich vereinbart werden sollen?