Welche Punkte können in einen Aufhebungsvertrag?

  • Hey, ich möchte mit meinem Vermieter gerne einen Aufhebungsvertrag abschließen, da ich aus meiner derzeitig angemieteten Wohnung so schnell wie möglich ausziehen muss. Dieser Auszug beruht auf einen Familiären Notfall und muss möglichst soofort von Statten gehen. Mein Vermieter wäre mit einer vorzeitigen Aufhebung in Bezug auf die Umstände einverstanden. Er bat mich für diesen Fall einen Aufhebungsvertrag Bereit zustellen, welches ich auch gerne machen möchte. Nun wollte ich einfach noch wissen, was ich denn dort an Zusatzvereinbarungen einbringen kann? Kann mir jemand einen Tipp geben?

  • Folgende Zusatzvereinbarungen können über den Mietaufhebungsvertrag geregelt werden:

    1. Die Aufhebung des Vertrages kann davon abhängig gemacht werden, dass der Mieter einen geeigneten Nachmieter stellt.
    2. Vielleicht eine Vereinbarung hinsichtlich verschiedener Einrichtungsgegenstände, die in der Wohnung zurückbleiben sollen.
    3. Die Regelung, ob bzw. wann die Mietkaution zurückzuzahlen ist.

    Ist zwischen beiden Parteien dagegen alles geklärt, kann der Mietaufhebungsvertrag folgende Regelung als Beispiel enthalten: Mieter und Vermieter sind sich einig, dass keine wechselseitigen Ansprüche bestehen und dass die Mietkaution bei Übergabe der Wohnungsschlüssel in Bar ausgezahlt wird.

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