Nebenkostenabrechnung

  • Guten tag,
    die verhält es sich wenn man zu spät mit der Nebenkostenabrechnung ist,
    aber der Mieter in vorfeldsich weigerte die erhöhte Nebenkostenvorauszahlung zu leisten.

    z.B ich als Vermieter würde 100 € wegen Nebenkostenabrechnung kriegen, die war aber zuspät,
    würde also nichts bekommen.
    Der Mieter aber hat die erhöhte Nebenkostenvorauszahlung von 20€ pro Monat in dieser Zeit nicht bezahlt.
    zudem der Mieter ja verpflichtet ist zu zahlen

    Wie argumentiere ich vor den Anwalt des Mieters?
    das wenn der Mieter gezalt hätte keine Nachzahlung fällig wäre?


    Mit Freundlichen Grüßen Reigen

  • Zitat


    die verhält es sich wenn man zu spät mit der Nebenkostenabrechnung ist,
    aber der Mieter in vorfeldsich weigerte die erhöhte Nebenkostenvorauszahlung zu leisten.

    Mit welcher Begründung weigert er sich? Wenn Betriebskostenvorauszahlungen zu leisten sind, dann muss der Mieter dem nachkommen. Unabhängig davon sind Vorauszahlungen ein Bestandteil der Miete im rechtlichen Sinne, d.h. wenn die Höhe der nicht geleisteten Vorauszahlungen zwei Monatsmieten erreicht, kann eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses ausgesprochen werden.

    Zitat

    das wenn der Mieter gezalt hätte keine Nachzahlung fällig wäre?

    Das wird den Anwalt nicht interessieren. Es ist gar keine Nachzahlung fällig, da Du die Abrechnung offensichtlich zu spät zugestellt hast.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Sie weiter Sie sich weil Sie zu faul ist den papiert kram zu machen, also da wo Sie rente bekommt zu schreiben.

    ich kann also die 240 € nicht gezahlte nebenkostenvorauszahlung verlangen und auf die 100€ verzichten und ihr die 240 wieder geben :confused:

  • Wenn der Vermieter zu faul ist seinen Papierkran (die Abrechnung) fristgerecht zu machen hat er schlicht Pech.

    Da gibt es keine Argumente.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (6. September 2016 um 17:51)

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