Vermieter verlangt 150,- EUR für Duschabtrennung

  • Hallo!

    Kurz zu meiner Lage: Ich habe meinen Mietvertrag zum 31.01.2016 gekündigt und bin dann auch aus meiner Wohnung ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe wurden Schäden festgestellt, die meine Versicherung auch übernommen hat und den Betrag im März an meine Ex-Vermieterin gezahlt hat. Da ich bis jetzt immer noch nicht meine Kaution zurückerhalten habe, habe ich der Ex-Vermieterin einen Brief geschrieben, mit der Aufforderung, mir das Geld bis zum 30.09. zu überweisen. Nun habe ich eine Mail der Maklerin/Hauverwalterin bekommen, dass mir pauschal 150,-EUR von der Kaution abgezogen werden, da zu meinem Einzug (November 2013) eine neue Duschabtrennung gekauft wurde.
    Bei der Wohnungsübergabe wurde daran kein Schaden festgehalten (es gab auch keinen). Das war ein billiges Plastik Ding, was max. 100,- EUR gekostet hat. Muss ich die Kosten dafür übernehmen? Bzw. Wie kann ich mich dagegen wehren?

    Schon mal vielen Dank und viele Grüße
    Manuela

  • Hallo Manuela,

    "...habe ich eine Mail der Maklerin/Hauverwalterin bekommen, dass mir pauschal 150,-EUR von der Kaution abgezogen werden, da zu meinem Einzug (November 2013) eine neue Duschabtrennung gekauft wurde."
    - Das ist keine Begründung, da bei Rückgabe der Mietsache wohl kein Mangel festgestellt wurde.

    "Muss ich die Kosten dafür übernehmen? Bzw. Wie kann ich mich dagegen wehren?"
    - Nein, nach dem 30.09. kannst Du gegen die Ex-Vermieterin einen Mahnbescheid über die Kaution (oder was noch von ihr übrig bleibt) plus Zinsen beantragen: https://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren Bei Deinem Amtsgericht erfährst Du telefonisch, welches Mahngericht für den Ort Deiner EX-VMn zuständig ist.

  • Mail der Maklerin/Hauverwalterin bekommen, dass mir pauschal 150,-EUR von der Kaution abgezogen werden, da zu meinem Einzug (November 2013) eine neue Duschabtrennung gekauft wurde.


    Diese Dreistigkeit darf man auf keinen Fall durchgehen lassen. Was vor deinem Auszug in der Wohnung neu angeschafft wurde kann natürlich nicht dir in Rechnung gestellt werden. Da wurde wohl versäumt mit dem Vormieter, der möglicherweise die Duschabtrennung gekillt hat, ein ernstes Wort zu reden.

    Wie Berny schon schrieb, wenn man an deine Kaution geht, sofort Mahnbescheid. Am besten über diese Website: https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=19096-1473944872739&Command=start
    Da kannst du alle Fragen dazu leicht am PC beantworten. Die Kosten von 32,- Euro muss natürlich die Exvermieterin bezahlen.

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