Hallo,
ich habe seit Juni 2015 ein sehr unerquickliches Mietverhältnis mit Mobbing, Schikane im Hause einer Vermieterin. Die Wohnung bezahle ich mit ALG2-Leistungen.
Vor einigen Wochen hatte mein bisheriger Anwalt dem Anwalt der Vermieterin geschrieben, ich könne hier zum 01.01.2016 ausziehen,da ich eine neue Unterkunft gefunden habe, und angefragt, ob eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag möglich sei. Daraufhin erhielt ich über meinen bisherigen Anwalt das Antwortschreiben des Anwalts der Vermieterin, wo es heisst, er habe mit ihr darüber sprechen können, und sie sei dazu bereit, das Vertragsverhältnis vorzeitig zum 01.10.2016 zu beenden.
Leider steht mir mein Anwalt mittlerweile nicht mehr zur Verfügung, und die Vermieterin reagiert nicht auf meine schriftliche Anfrage, wie sich der Auszugstermin mit oder ohne Wohnungsübergabe in der nächsten Woche gestalten soll. Ihr Anwalt hatte mir aufgetragen, dieses mit ihr selbst auszumachen.
Die vorzeitige und ausservertragliche Beendigung des Mietvertrages wurde von dem Anwalt der Vermieterin ja schwarz auf weiss in Namen seiner Mandantin akzeptiert. Muss ich dann noch eine Extra Kündigung formulieren oder genügt die Zusage der Vermieterin durch ihren Anwalt? Diesem hatte ich bereits geschrieben, mich für diese vorzeitige Entlassung bedankt, und mitgeteilt, dass ich am 22.09. 2016 dann ausziehen werde, dass die Miete bis zum 01.10.2016 noch gezahlt wird und dass mein Klavier in der letzten Septemberwoche abgeholt wird und dann die Schlüssel in den Briefkasten der Vermieterin geworfen werden.
Muss ich da noch extra eine Kündigung formulieren?
Danke für Antworten an
engel 99