Ausservertragliche Beendigung des Mietverhältnisses

  • Hallo,

    ich habe seit Juni 2015 ein sehr unerquickliches Mietverhältnis mit Mobbing, Schikane im Hause einer Vermieterin. Die Wohnung bezahle ich mit ALG2-Leistungen.

    Vor einigen Wochen hatte mein bisheriger Anwalt dem Anwalt der Vermieterin geschrieben, ich könne hier zum 01.01.2016 ausziehen,da ich eine neue Unterkunft gefunden habe, und angefragt, ob eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag möglich sei. Daraufhin erhielt ich über meinen bisherigen Anwalt das Antwortschreiben des Anwalts der Vermieterin, wo es heisst, er habe mit ihr darüber sprechen können, und sie sei dazu bereit, das Vertragsverhältnis vorzeitig zum 01.10.2016 zu beenden.

    Leider steht mir mein Anwalt mittlerweile nicht mehr zur Verfügung, und die Vermieterin reagiert nicht auf meine schriftliche Anfrage, wie sich der Auszugstermin mit oder ohne Wohnungsübergabe in der nächsten Woche gestalten soll. Ihr Anwalt hatte mir aufgetragen, dieses mit ihr selbst auszumachen.

    Die vorzeitige und ausservertragliche Beendigung des Mietvertrages wurde von dem Anwalt der Vermieterin ja schwarz auf weiss in Namen seiner Mandantin akzeptiert. Muss ich dann noch eine Extra Kündigung formulieren oder genügt die Zusage der Vermieterin durch ihren Anwalt? Diesem hatte ich bereits geschrieben, mich für diese vorzeitige Entlassung bedankt, und mitgeteilt, dass ich am 22.09. 2016 dann ausziehen werde, dass die Miete bis zum 01.10.2016 noch gezahlt wird und dass mein Klavier in der letzten Septemberwoche abgeholt wird und dann die Schlüssel in den Briefkasten der Vermieterin geworfen werden.

    Muss ich da noch extra eine Kündigung formulieren?

    Danke für Antworten an

    engel 99

  • Hiervon hatte der Anwalt der Vermieterin in seinem Schreiben vom 16.08.2016 geschrieben. Dieses Schreiben ging mit durch meinen derzeitigen Anwalt am 19.08. zu.

    Am 01.09.2016, nachdem ich die sichere Zusage vom Jobcenter zu dieser Unterkunft hatte, habe ich dann dem Anwalt mitgeteilt, dass ich mich bedanke, und dass ich zum 22.09. ausziehen werde.

    Leider ist daraufhin nichts erfolgt, ich habe täglich auf eine Antwort gewartet, aber es kam nichts. Ich musste auch den Umzug und andere Dinge organisieren und war voll beschäftigt. Ich habe extra noch einmal angerufen, ob mein Fax angekommen ist, und mir wurde gesagt, ich würde in den nächsten Tagen etwas hören. Der Auszugstermin war nun ja bekannt, und dass dieser immer näher rückt. Aber es kam nichts. Nun habe ich vorgestern erneut angerufen und mir wurde gesagt, ich möge selbst mit der Vermieterin über das Prozedere am Auszugstag sprechen. Da ich mit dieser Frau aber nicht sprechen kann, habe ich ihr mein Antwortschreiben an ihren Anwalt in den Briefkasten gelegt mit der Bitte, sich hierzu zu äussern. Ich hatte auch vorgeschlagen, auf eine Wohnungsübergabe zu verzichten so dass sie sich im Falle von Beanstandungen aus der Kaution bedienen kann. Leider aber äussert sich die Vermieterin nicht.

    Nun habe ich ja doch eigentlich keine andere Möglichkeit, als dann am 22.09. hier auszuziehen, Miete wird bis 01.10. gezahlt, wie beschrieben, und dann dürfte das doch wohl erledigt sein, oder nicht? E-mail für NK-Abrechnung habe ich auch angegeben. Was soll ich machen, wenn die Gegenseite nicht fristgerecht antwwortet? Gar nicht antwortet? Leider ist es hier so, eine sehr unangenehme Situation, bei sehr unangenehmen Menschen, die nur die Türen zuschlagen dass das ganze Haus erschüttert und nur um sich selbst kreisen und einfach nicht reagieren wenn sie nicht wollen. Die Kaution wurde nicht einmal verzinst. Aber die ist ohnehin verloren, da ein Dritter darauf Ansprüche geltend macht.

  • Zitat

    Die vorzeitige und ausservertragliche Beendigung des Mietvertrages wurde von dem Anwalt der Vermieterin ja schwarz auf weiss in Namen seiner Mandantin akzeptiert.

    Der Anwalt schreibt lediglich das die Vermieterin dazu bereit sei, nicht das sie es ist.

    Zitat

    Muss ich da noch extra eine Kündigung formulieren?

    Aber sicher.

    Aktuell ist das zum 31.12.2016 möglich.

    engel99 und Klavier? Kommt mir irgend wie bekannt vor.

  • Hallo engel99,
    da müsste wohl einiges richtiggestellt werden, damit Du keine Nachteile zu erleiden hast:

    "Vor einigen Wochen hatte mein bisheriger Anwalt dem Anwalt der Vermieterin geschrieben, ich könne hier zum 01.01.2016 ausziehen,da ich eine neue Unterkunft gefunden habe, und angefragt, ob eine vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag möglich sei. Daraufhin erhielt ich über meinen bisherigen Anwalt das Antwortschreiben des Anwalts der Vermieterin, wo es heisst, er habe mit ihr darüber sprechen können, und sie sei dazu bereit, das Vertragsverhältnis vorzeitig zum 01.10.2016 zu beenden."
    - Wohnraummietverhältnisse enden immer zum Monatsaublauf, also bspw. zum 30.09.2016.

    "Leider steht mir mein Anwalt mittlerweile nicht mehr zur Verfügung, und die Vermieterin reagiert nicht auf meine schriftliche Anfrage, wie sich der Auszugstermin mit oder ohne Wohnungsübergabe in der nächsten Woche gestalten soll. Ihr Anwalt hatte mir aufgetragen, dieses mit ihr selbst auszumachen."
    - Er hatte wohl sicher Gründe...? Aber sei es drum, Euer Mietverhältnis kann nur mit gesetzlicher Frist (3 Monate) ODER per Mietaufhebungsvertrag, der von beiden Seiten zu unterschreiben wäre, enden.

    "Die vorzeitige und ausservertragliche Beendigung des Mietvertrages wurde von dem Anwalt der Vermieterin ja schwarz auf weiss in Namen seiner Mandantin akzeptiert. Muss ich dann noch eine Extra Kündigung formulieren"
    - Trotzdem ist die Unterschrift Deiner Vermieterin erforderlich.

    "oder genügt die Zusage der Vermieterin durch ihren Anwalt?
    - Antwort wie vor.

    "Diesem hatte ich bereits geschrieben, mich für diese vorzeitige Entlassung bedankt, und mitgeteilt, dass ich am 22.09. 2016 dann ausziehen werde, dass die Miete bis zum 01.10.2016 noch gezahlt wird und dass mein Klavier in der letzten Septemberwoche abgeholt wird und dann die Schlüssel in den Briefkasten der Vermieterin geworfen werden."
    - Nicht so gut. Du solltest mit der VMn unbedingt eine schriftliche Übergabe der Mietsache (Protokoll, 2-fach) machen.

    "Muss ich da noch extra eine Kündigung formulieren?"
    - Nein, wenn es Euch "gelingt", einen Aufhebungsvertrag abzuschliessen.

    "Am 01.09.2016, nachdem ich die sichere Zusage vom Jobcenter zu dieser Unterkunft hatte, ..."
    - Meinst Du die nächste Wohnung ab dem 01.10.2016?

    "Leider ist daraufhin nichts erfolgt, ich habe täglich auf eine Antwort gewartet, aber es kam nichts. Ich musste auch den Umzug und andere Dinge organisieren und war voll beschäftigt. Ich habe extra noch einmal angerufen, ob mein Fax angekommen ist, und mir wurde gesagt, ich würde in den nächsten Tagen etwas hören. Der Auszugstermin war nun ja bekannt, und dass dieser immer näher rückt. Aber es kam nichts. Nun habe ich vorgestern erneut angerufen und mir wurde gesagt, ich möge selbst mit der Vermieterin über das Prozedere am Auszugstag sprechen. Da ich mit dieser Frau aber nicht sprechen kann, habe ich ihr mein Antwortschreiben an ihren Anwalt in den Briefkasten gelegt mit der Bitte, sich hierzu zu äussern. Ich hatte auch vorgeschlagen, auf eine Wohnungsübergabe zu verzichten so dass sie sich im Falle von Beanstandungen aus der Kaution bedienen kann. Leider aber äussert sich die Vermieterin nicht."
    - Wenn sie böswillig ist, kann sie Dich ganz schön lackmeiern...

    "Nun habe ich ja doch eigentlich keine andere Möglichkeit, als dann am 22.09. hier auszuziehen, Miete wird bis 01.10. gezahlt, wie beschrieben, und dann dürfte das doch wohl erledigt sein, oder nicht?"
    - Wart's ab... - und berichte uns dann weiter.

    "Was soll ich machen, wenn die Gegenseite nicht fristgerecht antwwortet? Gar nicht antwortet?"
    - Weiter für die bisherige Wohnung Miete (selbst) zahlen.


    "Die Kaution wurde nicht einmal verzinst."
    - Sie IST zu verzinsen!

    "Aber die ist ohnehin verloren, da ein Dritter darauf Ansprüche geltend macht."
    - Falsch. Ein Dritter kann zwar Ansprüche darauf anmelden, jedoch sie steht Dir als Ersten zu.

  • Es heisst expressis verbis:

    Die vermieterin IST damit einverstanden, das Vertragsverhältnis zum 01.10.2016 zu beenden.

    Wir WERDEN einen entsprechenden Aufhebungsvertrag fertigen und Ihnen zusenden.

    Dann muss dieses eben nachträglich geschehen.

    Auf Polemik reagiere ich nicht mehr, pardon.

  • Ich erhalte, wie bereits bekannt, Leistungen vom Jobcenter und kann nichts selbst bezahlen.

    Zu holen gibt es bei mir auch nichts, leider.

    Also, was kann da geschehen?

    Geld und Besitz habe ich nicht anzubieten.

    Nur Schikane?

    Davon habe ich genug. dieses hat nun ein Ende.

  • Ich erhalte, wie bereits bekannt, Leistungen vom Jobcenter und kann nichts selbst bezahlen.

    Zu holen gibt es bei mir auch nichts, leider.

    Also, was kann da geschehen?

    Geld und Besitz habe ich nicht anzubieten.

    Nur Schikane?

    Davon habe ich genug. dieses hat nun ein Ende.


    Tja, Hartz-4 Empfänger müsste man sein. Dann hat man einen Anwalt, den andere für einen bezahlen, und es kann einen ziemlich egal sein, ob es irgendwelche Forderungen gibt. Ist ja eh nichts zu holen.

    Gruß
    H H

  • Ich erhalte, wie bereits bekannt, Leistungen vom Jobcenter und kann nichts selbst bezahlen.

    Zu holen gibt es bei mir auch nichts, leider.

    Also, was kann da geschehen?

    Geld und Besitz habe ich nicht anzubieten.

    Nur Schikane?

    Davon habe ich genug. dieses hat nun ein Ende.


    Ich liebe ja solche Aussagen!!!!!!!!:mad:


    Sie beweisen, dass an jedem Klischee irgendwo auch ein Funken Wahrheit steckt....

    Kein Gruß,
    anonym2

  • Falls der gegnerische Anwalt schriftlich bestätigt hat, Daß die Wohnung zum 1.10. übergeben werden kann, Sollte das eigentlich passen. Besser wäre es, das nochmal zusätzlich schriftlich zu fixieren.

    :cool:

  • Zitat

    "Aber die ist ohnehin verloren, da ein Dritter darauf Ansprüche geltend macht."

    Sie ist der M. und gab dem VM die Kaution. Bei einer evtl.Insolvenz gehört die Kaution den Gläubigern, nur ein Beispiel.

  • Falls der gegnerische Anwalt schriftlich bestätigt hat, Daß die Wohnung zum 1.10. übergeben werden kann, Sollte das eigentlich passen. Besser wäre es, das nochmal zusätzlich schriftlich zu fixieren.

    :cool:

    Der RA schreibt mit Vollmacht im Auftrag der VM, und das genügt.

  • Bing ja aber Grad nicht sicher was er genau geschrieben hat.

    Wie gesagt leere Taschen......

    Im eingangspost stand ja etwas vom 1. Januar. Wie dem auch sei.:cool:

    Einmal editiert, zuletzt von prog1122 (19. September 2016 um 15:51)

  • Ich liebe ja solche Aussagen!!!!!!!!:mad:


    Sie beweisen, dass an jedem Klischee irgendwo auch ein Funken Wahrheit steckt....

    Kein Gruß,
    anonym2

    Nur kein Neid, kannst Du auch haben....:p

  • Tja, Hartz-4 Empfänger müsste man sein. Dann hat man einen Anwalt, den andere für einen bezahlen, und es kann einen ziemlich egal sein, ob es irgendwelche Forderungen gibt. Ist ja eh nichts zu holen.

    Gruß
    H H

    Es gibt eben auch noch kluge Menschen im Land, nicht nur die Dummen, die für jeden Cent arbeiten wollen/müssen..:o

  • Tja, Hartz-4 Empfänger müsste man sein. Dann hat man einen Anwalt, den andere für einen bezahlen, und es kann einen ziemlich egal sein, ob es irgendwelche Forderungen gibt. Ist ja eh nichts zu holen.


    ... ausser einem Klavier...:cool:

  • Es ist alles in Ordnung, gestern habe ich die Mietaufhebungsvereinbarung von der Vermieterin bekommen zum 30.09. und sie unterschrieben und kann am Donnerstag hier ausziehen.

    Interessant was da wieder einmal für schmutzige Wäsche gewaschen wurde hier.

    Alles Gute von

    engel99

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