Wohnungsübergabe

  • Verdeckte Schäden, also solche die bei der Übergabe nicht zu erkennen waren, kann der Vermieter bis 6 Monate nach Mietende bzw. Rückgabe der Wohnung geltend machen.

  • Verdeckte Schäden, also solche die bei der Übergabe nicht zu erkennen waren, kann der Vermieter bis 6 Monate nach Mietende bzw. Rückgabe der Wohnung geltend machen.

    Ob das so richtig ist? 6 Monate kann sich der VM zeit lassen mit der Auszahlung der Kaution, sollten Schäden festgestellt worden sein bei Auszug. Für verdeckte Schäden würde ich ihm keine 6 Monate zugestehen die zu erkennen.

  • Weil er verlangt jetzt bei einem leichten Kratzer in der Türe vom Wohnzimmer (diese ist ca. 10 Jahre alt) das wir diese abschleifen und neu lackieren oder er tauscht Sie aus, das selbe mit einer kleinen Absplitterung der Fliese im Bad auf ca 2m höhe! Darf er das?

  • Weil er verlangt jetzt bei einem leichten Kratzer in der Türe vom Wohnzimmer (diese ist ca. 10 Jahre alt) das wir diese abschleifen und neu lackieren oder er tauscht Sie aus, das selbe mit einer kleinen Absplitterung der Fliese im Bad auf ca 2m höhe! Darf er das?

    Schäden, die von Dir verursacht werden/wurden, hast Du zu ersetzen, ohne wenn und aber.

  • Ob das so richtig ist? 6 Monate kann sich der VM zeit lassen mit der Auszahlung der Kaution, sollten Schäden festgestellt worden sein bei Auszug. Für verdeckte Schäden würde ich ihm keine 6 Monate zugestehen die zu erkennen.

    Hallo,

    ja das ist so richtig, nachträglich erkannte versteckte Mängel, verursacht durch den Mieter kann der Vermieter binnen einer Frist von 6 Monaten geltend machen.
    Gruß
    BHShuber

  • Hallo allerseits,

    ein Kratzer in einer Tuer und eine abgeplatzte Fliesenecke sind aber keine verdeckten Maengel. Die haetten gleich im Uebergabeprotokoll erwahnt werden muessen. Da sie dort nicht stehen, trifft den Vermieter die Nachweispflicht, dass sie vom Mieter verursacht wurden. Ist zwar nicht unmoeglich, aber alles andere als einfach, wenn der Mieter das abstreitet.

    cu
    Guenni

  • Hallo,

    ja das ist so richtig, nachträglich erkannte versteckte Mängel, verursacht durch den Mieter kann der Vermieter binnen einer Frist von 6 Monaten geltend machen.
    Gruß
    BHShuber

    Wenn unmittelbar nach einen Auszug wieder vermietet wird wäre es doch recht schwierig auf wessen Part der Mangel/Beschädigung zutrifft. Da müßte ja der Mangel bei Auszug und beim folgenden Einzug übersehen worden sein..

    Ich meine hier besteht ein Irrtum. Ich verstehe es so, dass ein Mangel, der nicht unmittelbar beim Auszug erkannt wurde, erst etwas später, gemeint ist. Diesen Mangel kann der VM 6 Monate nach Auszug geltend machen, aber nicht den Mangel, der erst nach 6 Monaten festgestellt/erkannt wird.

    Beziehe mich auf #2

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (20. September 2016 um 13:49)

  • Wenn unmittelbar nach einen Auszug wieder vermietet wird wäre es doch recht schwierig auf wessen Part der Mangel/Beschädigung zutrifft. Da müßte ja der Mangel bei Auszug und beim folgenden Einzug übersehen worden sein..

    Ich meine hier besteht ein Irrtum. Ich verstehe es so, dass ein Mangel, der nicht unmittelbar beim Auszug erkannt wurde, erst etwas später, gemeint ist. Diesen Mangel kann der VM 6 Monate nach Auszug geltend machen, aber nicht den Mangel, der erst nach 6 Monaten festgestellt/erkannt wird.

    Beziehe mich auf #2


    Weshalb zerredest Du das Thema? Das Posting in #2 ist eindeutig und korrekt.

  • Verdeckte Schäden, also solche die bei der Übergabe nicht zu erkennen waren, kann der Vermieter bis 6 Monate nach Mietende bzw. Rückgabe der Wohnung geltend machen.

    Ich habe anitari wahrscheinlich falsch verstanden, und zwar in diesem Sinne, dass Schäden, die innerhalb 6 Monaten festgestellt werden, noch zählen.

    Einmal editiert, zuletzt von Banane (20. September 2016 um 20:39)