Hallo und guten Abend.

  • ...
    ...........

    Sorry Berny, war ein Schreibfehler von mir. Meinte natürlich den Mieter! Wie oben erwähnt, werden aufgrund eines technischen Defektes an der Heizungsanlage, nun die entstandenen Mehrkosten auf den Mieter umgelegt. Darum ist meine Frage ja, ob das überhaupt geht. Dass definitiv auch noch ein vertraglichen Pauschalbetrag für die Heizkosten gibt, das lasse ich erstmal außen vor.

  • Lieber prog1122,

    wie bereits in einem anderen thread zu erlesen ist, bist Du kaum in der Lage auch nur einfachsten Angaben und textalen Abläufen zu folgen. Erschwerend kommt noch eine anscheinend vorhandene Legasthenie dazu. Könnte bitte jemand diesen offensichtlich ohne Sinn und Zusammenhang, Buchstaben würfelnden Troll entfernen?

    Man sollte nicht mit Steinen werfen wenn man selbst im Glashaus sitzt. Du verwechselst ständig Mieter und Vermieter in Deinen Texten...

  • Nochmal kurz, es wurden seit 1999 KEINE Nebenkostenabrechnungen erstellt. Ist das nicht eigentlich schon ein Hinweis auf eine sogenannte "Pauschal-Miete"?

    Hallo Paulchen Müller,

    ich greife das hier mal eben auf,
    Nein aufgrund fehlender Abrechnungen auf eine Pauschalmiete zu schließen ist einfach falsch.
    Es gibt ja auch VM die ihre Pflichten Zwischenzeit vernachlässigen.

    Des weiteren ist ja zwischenzeitlich geklärt,
    das eine HK-Abrechnung zwingend erforderlich ist.
    Daran hält sich der aktuelle VM.

    Etwas schwieriger könnte die Bewertung werden,
    wie hoch die Vorauszahlungen für die Abrechnungen an zusetzten sind.
    Da dies aus dem aktuellen MV ja leider nicht hervorgeht.

    Und die Kindergarten einiger User musst du dich gewöhnen,
    das ist hier normal und es gibt auch normale User

    VG Syker

  • Danke für Deine Nachricht,

    der Mietvertrag ist nun aufgetaucht und dort ist definitiv ein Pauschal-Betrag genannt. Weiter geht es um die Nachforderung,die sich eindeutig auf eine defekte Heizung beruft, die für den erhöhten Verbrauch in 2014/2015 verantwortlich ist. Kein Heizkörper oder Ventil, sondern wohl ein Leck in der Zuleitung außerhalb der Wohnung. Auch wird die im Mietvertrag aufgeführte Pauschale in der Nachforderung als vereinbarte Vorauszahlung aufgeführt. Das wäre dann ein Abschlag und keine Pauschale. Es wurden niemals seit 1999 eine Änderung an dem alten Vertrag vorgenommen, während in neueren Verträgen anderer Parteien wohl Abschlagszahlungen genannt wurden.

  • Es wurden niemals seit 1999 eine Änderung an dem alten Vertrag vorgenommen, während in neueren Verträgen anderer Parteien wohl Abschlagszahlungen genannt wurden.

    Das ist auch nicht nötig.
    Die Abrechnung hat gewissermaßen von Gesetz her zu erfolgen.

    Die 1999 vereinbarte Pauschale als Vorauszahlung anzunehmen geht aber nicht.
    Es müssten also wenn es für das Jahr 2014 auffällt und richtig gemacht werden soll,
    m.E. die Heizkosten von 2013 ermittelt werden und diese Kosten aus der Pauschalmiete abgetrennt werden.

    Und andere Verträge haben mit deinem rein gar nichts zu tun,
    dort dürfen ganz andere Rahmenbedingen gelten als für dich!

    VG Syker

  • Wie erwähnt, versuche ich jemanden zu helfen und habe die letzten Tage viel gelesen und auch erfahren, dass gemäß einer Verordnung aus 2012 eine Abrechnung zu erfolgen hat. Mir ist ,wie auch von Dir genannt, eigentlich sofort die Sache mit dem in Anschreiben genannten Änderung von Pauschal auf vereinbarte Vorauszahlung aufgefallen. Dass andere Verträge keinen Einfluss nehmen ist klar, sollte nur die Gesamtsituation besser darstellen. Der Vermieter wird keine Abrechnung aus 2013 haben, vielmehr hat er als Berechnungsgrundlage den Durschnittsverbrauch der anderen Mietparteien aus 2014 zugrunde gelegt. Mir erscheint auch einfach die Begründung der Nachforderung auf Grundlage einer defekten Heizungsleitung, irgendwo, als absolut nicht zu rechfertigen. Dazu kommt noch die erwähnte und im Vertrag aufgeführte Pauschale für die Heizkosten, die nun plötzlich eine vereinbarte Vorauszahlung ist.

  • Der Vermieter wird keine Abrechnung aus 2013 haben,

    Naja er wird sicherlich die Gesamtkosten zahlenmäßig belegen können.
    das würde schon mal weiterhelfen.



    vielmehr hat er als Berechnungsgrundlage den Durschnittsverbrauch der anderen Mietparteien aus 2014 zugrunde gelegt.

    Gibt es bei euch/bzw. der betreffenden Person Zähler?



    Mir erscheint auch einfach die Begründung der Nachforderung auf Grundlage einer defekten Heizungsleitung, irgendwo, als absolut nicht zu rechfertigen.

    eine Nachforderung aufgrund eines Defektes ist nicht möglich.
    Vielmehr wären die Kosten die der Defekt verursacht hat nicht in den Gesamtkosten aufzuführen.


    Dazu kommt noch die erwähnte und im Vertrag aufgeführte Pauschale für die Heizkosten, die nun plötzlich eine vereinbarte Vorauszahlung ist.

    Grundsätzlich halte ich diese Vorgehensweise zwar für Möglich,
    aber aufgrund des langen Zeitraums zwischen der Vereinbarung und jetzt nicht für angemessen.


    VG Syker

  • Nun auch noch meine Soße:
    Nach dem mühsamen Lesen Ihres Erstbeitrages ist mir immer noch nicht klar, welche Vereinbarung zu den Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart wurde.
    Der Vertrag ist nicht mehr da oder zumindest unauffindbar. Das in den vergangenen Jahren keine Betriebskosten gefordert wurden, berechtigt nicht zu der Annahme, es wäre eine Pauschale vereinbart worden.

    Ich werde Ihnen anhand der unklaren Rechtslage Ihnen nichts in die Tasche lügen.

    Bemühen Sie einen Anwalt vor Ort, welcher anhand von vorhandenen oder auch nicht vorhandenen Dokumenten die Sache aufdröselt.
    Schönen Tag noch!

  • Ja es gibt Zähler und zumindest in dem o.g. Falle, bei dem ich zu helfen versuche, wurde wohl zum 1ten male überhaupt was auch immer, in der Wohnung abgelesen. Der ursprüngliche Vermieter ist wohl vor einigen Jahren verstorben, das sollte 2012/2013 gewesen sein und alles wird nun von den Kindern verwaltet. Das sind übrigens einige Immobilien und es liegt die Vermutung nahe, dass der Druck von neueren Mietern kam, denn die 1te Abrechnung überhaupt war eben die aus 2014. Wie auch immer, ICH BEDANKE MICH für Deine Hinweise, die sich mit den von mir genannten Ungereimtheiten bzgl pauschl/voraus und eben der Sache mit dem Defekt decken. Auch wenn es letztendlich keine verlässliche Aussagen sind, helfen sie meiner wohl nicht ganz falschen Betrachtungsweise enorm.

    Kolinum: Wo steht das im aktuellen Verlauf bzw der letzten Beiträge, WO? Wenn jetzt kommt, ich kann nicht alles lesen, dann einfach schweigen! Bereits im 8ten Beitrag steht, dass der Mietvertrag gefunden wurde.....

  • Banane

    Ist Banane Dein Kose- oder Rufname, den man Dir aufgrund Deiner enormen Auffassungsgabe und als Meister der Logik bereits frühzeitig als Kind verpasst hat? Ich denke dass Du sicherlich ein Klassenkamerad von Claudi bist, die anscheinend Adhs hat und es Dir somit nur sehr schwer möglich ist, die notwendige Konzentration über einen ansonsten recht trivial gehaltenen Textverlauf aufrecht zu halten. Auch für Dich sollte aber die Auflistung des Netto-Mietzins im Beitrag 8 einfach zu erkennen sein, weiter wurde es im weiteren Verlauf extra noch mehrmals erwähnt. Ist aber auch wirklich alles Banane......

  • Banane, da kommt jetzt aber nicht wirklich viel von Dir. Anscheinend besteht wirklich ein Zusammenhang zwischen Dir als Einkeimblättriger Pflanze und dem Denkvermögen eines Einzellers. Komm, das kannst Du doch sicherlich besser!

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