Vermieter legt Hindernis auf Außentreppe

  • Hallo liebe Leute,

    seit etwas über 2 Jahren wohnen wir mit 2 weiteren Parteien in einem Haus in Hanglage. Unter uns wohnt unser Vermieter. Über uns ein junges Paar.

    Um zum Wohnhaus zu gelangen muss man über eine etwa 10 m lange Treppe durch den Garten gehen. Die Treppe ist ca. 1,30 m breit und nicht sehr steil, sie hat immer 2 bis 3 Stufen und dann wieder einen Absatz von ca. 1 bis 1,5 m. Auf beiden Seiten der Treppe sind Blumen gepflanzt, die je nach Jahreszeit gern auch auf die Treppenstufen ranken.

    Unser Vermieter legt 3 bis 4 Mal im Jahr mitten auf die gesamte Treppe hintereinander 3 Bretter (ca. 30 cm breit), damit er Holzscheite von oben am Haus mit der Schubkarre bis in den Hof fahren kann. Diese Bretter bleiben oft über Nacht liegen und werden erst nach 2 Tagen wieder abgeräumt.

    Kürzlich wäre ich beinahe gestürzt als ich vom Einkaufen nach hause kam. Auf jeder Seite eine Einkaufstüte, habe ich mich die 50 cm breite, mir verbleibende Treppe hochgehangelt (okay ich hätte auch einen Fuß rechts vom Brett und den anderen links setzen können, was die Sache nach meiner Einschätzung auch nicht erleichtert hätte). Leider bin ich auf einer Seite mit dem Fuß in einer rankenden Pflanze hängengeblieben und wäre beinahe gestürzt.

    Ich frage mich nun, ob es überhaupt zulässig sein kann, dass unser Vermieter derart die Außentreppe blockiert. Hier schafft er doch eine nicht ganz unerhebliche Gefahrenquelle, die mit seiner Verkehrssicherungspflicht kaum konform gehen kann, oder doch? Und falls ich oder ein Mitglied meiner Familie stürzt, habe ich dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ich unserem Vermieter nicht darauf aufmerksam gemacht habe, dass er in diesem Fall seine Verkehrssicherungspflicht nicht so ganz ernst nimmt?

    Das Verhältnis zu unserem Vermieter ist ohnehin etwas angespannt. Er pflegt eher die Gutsherrenart frei nach dem Motto "Ich bin der Herr in diesem Haus und darum kann ich hier alles machen/entscheiden was ich will auch wenn es gegen die Rechte der Mieter, gegen die Ruhezeiten etc. verstößt."

    Was kann ich tun?

  • Ich kann hier kein Mietproblem erkennen, sondern nur Hauskrach. Da eine Gegendarstellung des Vermieters hier nicht erfolgen kann, ist es müßig darüber zu schreiben.


  • Ich frage mich nun, ob es überhaupt zulässig sein kann, dass unser Vermieter derart die Außentreppe blockiert. Hier schafft er doch eine nicht ganz unerhebliche Gefahrenquelle, die mit seiner Verkehrssicherungspflicht kaum konform gehen kann, oder doch? Und falls ich oder ein Mitglied meiner Familie stürzt, habe ich dann einen Anspruch auf Schadenersatz, wenn ich unserem Vermieter nicht darauf aufmerksam gemacht habe, dass er in diesem Fall seine Verkehrssicherungspflicht nicht so ganz ernst nimmt?


    Ist das eine ernsthafte Frage? Wenn du die Treppe nicht mehr hoch kommst solltest du die Bretter vieleicht bei seite legen, oder einfach hoch klappen? Über Schadenersatz kannst du dir ja noch Gedanken machen, wenn du dir den Hals gebrochen hast.:o

  • Ich kann hier kein Mietproblem erkennen, sondern nur Hauskrach. Da eine Gegendarstellung des Vermieters hier nicht erfolgen kann, ist es müßig darüber zu schreiben.

    Sorry, war mir nicht bewusst, dass ich zu meiner Schilderung eine Gegendarstellung des Vermieters benötige.

  • Sorry, war mir nicht bewusst, dass ich zu meiner Schilderung eine Gegendarstellung des Vermieters benötige.


    Benötigst Du auch nicht, sondern es wäre sicherlich interessant, dessen Meinung zu hören. Hier bzw. weiterführend kann Dir sicherlich gehelft werden:https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=zugang+zur+Wohnung oder https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=mietminderung+erschwerter+zugang+zur+wohnung

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (22. September 2016 um 15:26)

  • Sorry, war mir nicht bewusst, dass ich zu meiner Schilderung eine Gegendarstellung des Vermieters benötige.

    Nein, müssen Sie nicht!
    Es handelt sich hier nicht um Mietrecht, wo ich Ihnen anhand der Gesetzeslage Positives oder auch Negatives berichten könnte.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (22. September 2016 um 16:38)


  • Was kann ich tun?

    Hallo Sandforth,

    mir scheint das dir die Wohnsituation nicht (mehr) gefällt,
    das einfachste ist mit der gesetzlichen Frist zu kündigen und in eine andere Wohnung zu ziehen.
    Ich weiß das klingt etwas überheblich ist aber mit am wenigsten Stress verbunden.

    Legst du die Bretter beiseite wird der VM sicherlich sauer sein.
    Weißt du dem VM darauf hin das der Zuweg zu schmal ist
    (ist er das überhaupt? 130 - 30 ergeben bei mit 100 cm / Was ist das vorgeschriebene Minimum?)
    wird der VM sicherlich sauer sein.

    Beruhigen kann ich die bezüglich der Haftung,
    für die selbstverständlich der VM bzw. dessen Gebäudehaftpflicht haftet.

    VG Syker

  • Falls die Bretter über Nacht liegen bleiben, Sind sie definitiv ein Gefahren Risiko. Welches dann der Vermieter sicherlich teilweise mittragen muss wenn etwas passiert. Ansonsten hätte natürlich auch einfach mal ein Gespräch führen können.