Vermieter wird zum Energieversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG?

  • Hallo,

    ich habe zwei Fragen zu folgendem Sachverhalt:

    Ein Unternehmen A (Vermieter) vermietet einem anderen Unternehmen B (Mieter) Gewerberäume. In dem Gebäude gibt es nur einen Hauptzähler und keine Unterzähler.

    Unternehmen A schließt einen Stromliefervertrag mit dem Energieunternehmen C ab, der die Stromlieferung für das gesamte Gebäude beinhaltet.

    Unternehmen A vereinbart im Rahmen des Mietvertrags mit dem Unternehmen B eine Pauschale (keine Vorauszahlung) für die Stromkosten. Dementsprechend erfolgt keine verbrauchsabhängige Abrechnung am Ende des Jahres.

    Fragen:

    Ist es erlaubt, dass Unternehmen A die Stromkosten pauschal abrechnet?

    Wird Unternehmen A dadurch zu einem Energieversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG und muss entsprechend auch die Pflichten eines Energieversorgungsunternehmens und die Haftung übernehmen?

    Danke im Voraus!

  • Hallo,

    ja es ist erlaubt, wieso auch nicht? und nein Vermieter stellt lediglich die Stromversorgung der Mietsache zur Verfügung und wenn diese pauschal abgerechnet wird ist das in Ordnung ohne hier als Stromlieferant auftreten zu müssen!

    Vermieter hat im Gegenteil je nach vertraglicher Vereinbarung die Verpflichtung dem Mieter Zugang zur Stromversorgung zur Verfügung zu stellen.

    Gruß
    BHShuber

  • Danke für die Antworten.

    @ BHShuber: Ich bin mir immer noch nicht ganz sicher, ob Unternehmen A nicht doch als Energieversorgungsunternehmen zu werten ist.

    Gemäß § 3 Nr. 18 EnWG ist ein Energieversorgungsunternehmen eine:

    natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen; der Betrieb einer Kundenanlage oder einer Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung macht den Betreiber nicht zum Energieversorgungsunternehmen

    Unternehmen A liefert doch durch den Vertrag mit dem Energieversorger C Energie an einen anderen (Unternehmen B). Energieunternehmen C liefert an Unternehmen A und Unternehmen A liefert den Strom dann über die Stromleitungen im Gebäude an Unternehmen B. Ist Unternehmen A dann nicht ein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG?

    @ Mainschwimmer: Warum sollte eine Weitergabe nicht erlaubt sein. Kann und wieso sollte ein Energieunternehmen eine solche Weitergabe ausschließen?

    Beste Grüße!


  • @ BHShuber: Ich bin mir immer noch nicht ganz sicher, ob Unternehmen A nicht doch als Energieversorgungsunternehmen zu werten ist.

    Gemäß § 3 Nr. 18 EnWG ist ein Energieversorgungsunternehmen eine:

    natürliche oder juristische Personen, die Energie an andere liefern, ein Energieversorgungsnetz betreiben oder an einem Energieversorgungsnetz als Eigentümer Verfügungsbefugnis besitzen; der Betrieb einer Kundenanlage oder einer Kundenanlage zur betrieblichen Eigenversorgung macht den Betreiber nicht zum Energieversorgungsunternehmen

    Unternehmen A liefert doch durch den Vertrag mit dem Energieversorger C Energie an einen anderen (Unternehmen B). Energieunternehmen C liefert an Unternehmen A und Unternehmen A liefert den Strom dann über die Stromleitungen im Gebäude an Unternehmen B. Ist Unternehmen A dann nicht ein Energieversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG?

    Hallo Fragezeichen2016,

    die Antwort hast du doch schon selber gegeben,
    sie steht in dem zitierten Paragraphen.



    @ Mainschwimmer: Warum sollte eine Weitergabe nicht erlaubt sein. Kann und wieso sollte ein Energieunternehmen eine solche Weitergabe ausschließen?

    Ja das steht dann in den AGB des EVU...

    VG Syker

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