Hallo,
ich habe zwei Fragen zu folgendem Sachverhalt:
Ein Unternehmen A (Vermieter) vermietet einem anderen Unternehmen B (Mieter) Gewerberäume. In dem Gebäude gibt es nur einen Hauptzähler und keine Unterzähler.
Unternehmen A schließt einen Stromliefervertrag mit dem Energieunternehmen C ab, der die Stromlieferung für das gesamte Gebäude beinhaltet.
Unternehmen A vereinbart im Rahmen des Mietvertrags mit dem Unternehmen B eine Pauschale (keine Vorauszahlung) für die Stromkosten. Dementsprechend erfolgt keine verbrauchsabhängige Abrechnung am Ende des Jahres.
Fragen:
Ist es erlaubt, dass Unternehmen A die Stromkosten pauschal abrechnet?
Wird Unternehmen A dadurch zu einem Energieversorgungsunternehmen im Sinne des EnWG und muss entsprechend auch die Pflichten eines Energieversorgungsunternehmens und die Haftung übernehmen?
Danke im Voraus!