Grundreinigung soll von Kaution abgezogen werden

  • Hallo zusammen,
    Ich habe folgendes Problem: Mein Vermieter möchte einen Teil unserer Kaution einbehalten, weil die Wohnung ungepflegt und schlecht gestrichen übergeben worden sei.
    Die Wohnungsübergabe sollten wir allein mit dem Nachmieter, ohne Vermieter, machen, da der Termin der Übergabe sehr kurzfristig war. Der Nachmieter ist lange durch die Wohnung gelaufen und hat sich alles lange abgeschaut. Er hat sich weder über die Sauberkeit noch über die Wände beschwert und auch in sein Übergabeprotokoll hat er keine Mängel geschrieben.
    Unser Vermieter wollte die beiden Übergabeprotokolle (eins von uns und eins vom Nachmieter) per Mail geschickt haben. Da wir zu dem Zeitpunkt im Umzugsstress waren, hat der Nachmieter das Einscannen und hinschicken "netterweise" übernommen und sich auf einmal gleichzeitig darüber beim Vermieter beschwert, dass er die Wohnung in diesem Zustand nicht übernimmt und die Hausmeisterfirma des Hauses beauftragt eine Grundreinigung durchzuführen, die uns nun in Rechnung gestellt werden soll.
    Beanstandet wurden zum Beispiel eine ungepflegte Küche und Dusche, was beides bereits 8 Jahre alt ist und schon durch viele (Studenten-)Hände gegangen ist und einfach nicht mehr 100% sauber zu kriegen ist, außerdem wurden aber auch ungereinigte Steckdosen und nicht geputzte Fenster bemängelt, was meiner Meinung nach echt nicht meine Pflicht beim Auszug ist.
    Nun meine Frage: kann der Vermieter uns die Grundreinigung tatsächlich in Rechnung stellen?
    Vielen Dank für die Hilfe und liebe Grüße :)

  • Hallo,

    leider immer wieder die gleichen Fälle. Eine verdreckte Wohnung hinterlassen und hinterher beschweren, dass das nicht alle toll finden.

    Eine 8 Jahre alte Küche und eine ebenso alte Dusche muss nicht zwangsläufig schlecht aussehen. Da kann ich deiner Argumentation nicht folgen. Bei den Steckdosen und Fenstern kommt es auf den Reinigunszustand an, ob ihr dafür zuständig seid. Wenn ich aber bei der richtig vermute, sind die nicht nur länger nicht geputzt worden, sondern sahen bestimmt furcvhtbar aus.

    Über wieviel Geld redet ihr denn überhaupt?

    Gruß
    H H

  • Hallo HH,

    ich kann es nicht verstehen, dass der Fragesteller gleich so angegangen wird. Woher nimmst du das Recht, so zu schreiben, verdreckt, länger nicht geputzt, furchtbar aussehen....

    Ich persönlich finde deine Antwort anmaßend und von oben herab.

    Gruß unglücklich

  • Die Wohnungsübergabe sollten wir allein mit dem Nachmieter, ohne Vermieter, machen,


    Hallo Lulu,
    Dein Ansprech-/ = Vertragspartner ist einzig allein Dein Vermieter. Dem hast Du die Mietsache bei Mietende zurückzugeben (Tipp: Mit zweifach Übergabeprotokoll).

  • Hallo nochmal,
    Den Betrag kann mir die Vermieterin leider noch nicht nennen, da auch sie noch keine Rechnung vom Reinigungsunternehmen hat... Das Reinigungsunternehmen ist übrigens gleichzeitig der Hausmeister der Wohnanlage, dem dann unsere "verdreckte" Wohnung gezeigt wurde, der Vermieter selber hat die Wohnung zwischendurch nicht gesehen und verlässt sich dabei voll auf die Aussage des Nachmeters. Die Wohnung war alles andere als verdreckt und die Küche und auch das Bad wiesen lediglich, meiner Meinung nach, ganz normale Verbrauchsspuren auf. Wir haben nur ein knappes Jahr in der Wohnung gewohnt und auch an uns wurde die Wohnung nicht vom Vermieter sondern vom vormieter übergeben.
    Ich frage mich vor allem ob es rechtens ist, dass wir die Wohnung wie vom Vermieter gewünscht an den Nachmieter übergeben, dieser keine Einwände hat und dann 3 Wochen später der Zustand der Wohnung bemängelt wird und uns eine Reinigung in Rechnung gestellt wird.


  • Die Wohnungsübergabe sollten wir allein mit dem Nachmieter, ohne Vermieter, machen, da der Termin der Übergabe sehr kurzfristig war. Der Nachmieter ist lange durch die Wohnung gelaufen und hat sich alles lange abgeschaut. Er hat sich weder über die Sauberkeit noch über die Wände beschwert und auch in sein Übergabeprotokoll hat er keine Mängel geschrieben.

    Damit ist die Suppe gegessen. Später können nur noch verdeckte Mängel geltend gemacht werden. Ungepflegtheit ist kein verdeckter Mangel.

    Der Nachmieter ist offensichtlich von der Sorte, welcher vorn freundlich tut und hinten ein Intregant ist.
    Berufen Sie sich auf das Protokoll und gut ist.

  • Hallo HH,

    ich kann es nicht verstehen, dass der Fragesteller gleich so angegangen wird. Woher nimmst du das Recht, so zu schreiben, verdreckt, länger nicht geputzt, furchtbar aussehen....

    Ich persönlich finde deine Antwort anmaßend und von oben herab.

    Gruß unglücklich


    Was ist denn daran anmaßend?

    Wenn ich die Aussage höre, dass eine 8 Jahre alte Küche oder eine ebenso alte Dusche nicht mehr sauber zu kriegen sei, dann stimmt da doch einiges nicht.

    Hier nochmal: wenn jemand eine Wohnung dreckig übergibt, darf er hinterher nicht rumjammern, wenn es Ärger gibt.

    Gruß
    H H

  • Hallo nochmal,
    Den Betrag kann mir die Vermieterin leider noch nicht nennen, da auch sie noch keine Rechnung vom Reinigungsunternehmen hat... Das Reinigungsunternehmen ist übrigens gleichzeitig der Hausmeister der Wohnanlage, dem dann unsere "verdreckte" Wohnung gezeigt wurde, der Vermieter selber hat die Wohnung zwischendurch nicht gesehen und verlässt sich dabei voll auf die Aussage des Nachmeters. Die Wohnung war alles andere als verdreckt und die Küche und auch das Bad wiesen lediglich, meiner Meinung nach, ganz normale Verbrauchsspuren auf. Wir haben nur ein knappes Jahr in der Wohnung gewohnt und auch an uns wurde die Wohnung nicht vom Vermieter sondern vom vormieter übergeben.
    Ich frage mich vor allem ob es rechtens ist, dass wir die Wohnung wie vom Vermieter gewünscht an den Nachmieter übergeben, dieser keine Einwände hat und dann 3 Wochen später der Zustand der Wohnung bemängelt wird und uns eine Reinigung in Rechnung gestellt wird.

    Hallo,

    das ist rechtens, der Vermieter kann entweder selber kommen oder eine von ihm beauftragte Person, in diesem Fall der Nachmieter.

    Es oblag dir, eine Ausfertigung des Protokolls aushändigen zu lassen, wenn das nichts davon steht, dass die Wohnung verdreckt übergeben wurde und vom beauftragten unterschrieben wurde, dürfte es schwer fallen für den Vermieter den Kautionseinbehalt zu rechtfertigen.

    Allerdings müsst ihr die Herausgabe der Kaution einklagen, denn der Vermieter wähnt sich im Recht.

    Gruß
    BHShuber

  • Was ist denn daran anmaßend?

    eigentlich alles.


    Wenn ich die Aussage höre, dass eine 8 Jahre alte Küche oder eine ebenso alte Dusche nicht mehr sauber zu kriegen sei, dann stimmt da doch einiges nicht.

    Hier nochmal: wenn jemand eine Wohnung dreckig übergibt, darf er hinterher nicht rumjammern, wenn es Ärger gibt.

    Gruß
    H H

    Falsch: Richtig ist wer im MV akzeptiert hat, die Wohnung in sauberem (gereinigtem) Zustand zurückzugeben, darf nicht jammern, wenn er es nicht tut, da er sich nicht an den Vertrag hält.
    Umgekehrt schreiben ganz viele Vermieter aber in den Vertrag die Rückgabe solll in besenreinem Zustand erfolgen und behalten dann Teile der Kaution ein für die Reinigung der Dusche und der Küche.
    Beides kann man aber nicht mit einem Besen reiningen.

    Folglich liebe TE : guck mal in deinen Vertrag, was du denn für einen Zustand schuldest?
    sauber gereiningt? besenrein oder nix?

  • HH,
    Das hab ich ja so nicht geschrieben. Aber dass es eben alles nicht mehr aussieht wie neu ist ja logisch oder?

    Ein Vorschlag in Sinne der Vernunft.
    Warte die Rechnung ab und entscheide dann was sich überhaupt lohnt. Für 200€ ziehe ich jedenfals normalerweise nicht vor Gericht, selbst wenn ich mich absolut im recht wähne.
    In der Zeit die ich damit vergeude Schriftsätze zu lesen und micht zu ärgern, gehe ich lieber Geld verdienen, oder an den Baggersee.:cool:

  • eigentlich alles.


    Falsch: Richtig ist wer im MV akzeptiert hat, die Wohnung in sauberem (gereinigtem) Zustand zurückzugeben, darf nicht jammern, wenn er es nicht tut, da er sich nicht an den Vertrag hält.
    Umgekehrt schreiben ganz viele Vermieter aber in den Vertrag die Rückgabe solll in besenreinem Zustand erfolgen und behalten dann Teile der Kaution ein für die Reinigung der Dusche und der Küche.
    Beides kann man aber nicht mit einem Besen reiningen.

    Folglich liebe TE : guck mal in deinen Vertrag, was du denn für einen Zustand schuldest?
    sauber gereiningt? besenrein oder nix?


    Hast du getrunken?

    Und dann singst du die die Hymne der ganz Schlauen: Besenrein --> da muss man noch mal mit einem Besen rein.

    Hier nochmal, damit auch du es kappierst: Ich habe nicht gesagt, der Vermieter sei im Recht, sondern dass jeder der eine dreckige Wohnung übergibt, sich nicht wundern darf, wenn es Ärger gibt!
    Da spielt es keine Rolle, ob man im "besenrein-Recht" ist oder nicht. Ärger gibt es allemal. Selsbt wenn es nur der ist, dass man für 150 Euro einbehaltenen Kaution einen Rechtsstreit führt. Da würde ich lieber ein bisschen besser saubermachen (auch wenn es nicht im Vertrag steht).

    Aber die Aufrechten, wie du, zeigen es lieber der Welt und streiten sich um jeden Scheiß, weil sie ja im Recht sind.

    Gruß
    H H

  • Ich trinke gerade mein erstes Bier fuer heute.

    Genau, dem Vermieter, der nicht mal zur Übergabe kommen kann, weil er mit Geld zaehlen beschäftigt ist, die Bude am besten blitzblank zurückgeben, obwohl man evtl. gar keine Leistung schuldet. Was allerdings im vorliegenden Fall unklar ist.

    Warum soll irgendwer irgendwas tun, weil der Vertragspartner aerger machen koennte?
    Ist wohl ehr asozial vom Vermieter Leistungen zu verlangen, die ihm nicht zustehen.

  • Was ist denn daran anmaßend?

    Wenn ich die Aussage höre, dass eine 8 Jahre alte Küche oder eine ebenso alte Dusche nicht mehr sauber zu kriegen sei, dann stimmt da doch einiges nicht.

    Hier nochmal: wenn jemand eine Wohnung dreckig übergibt, darf er hinterher nicht rumjammern, wenn es Ärger gibt.

    Gruß
    H H

    Bei dieser Aussage stehen mir die Haare zu Berge. "Eine 8 Jahre alte Küche und Dusche sind nicht mehr sauber zu kriegen". Unglaublich! Einen weiteren Kommentar spare ich mir...

  • Bei dieser Aussage stehen mir die Haare zu Berge. "Eine 8 Jahre alte Küche und Dusche sind nicht mehr sauber zu kriegen". Unglaublich! Einen weiteren Kommentar spare ich mir...

    Natürlich kriegt man die sauber. Wir durften letztens eine 25 Jahre alte Küche nach genausovielen Jahren darin rauchen säubern.

    War mit einem Reiniger auf Basis Trinatriumphosphat und Natriumperoxoborat und anschließendem Einsatz eines Kärchers Dampfreinigers kein wirkliches Problem, aber als Mieter würde ich das als unverhältnismäßig ansehen.