Beginn Mietvertrag


  • Hallo,
    Meine Frage lautet:
    Wir haben einen Mietvertrag unterschriebe ab 15.12. Unsere alte Wohnung haben wir zum 31.12 gekündigt.
    Jetzt sagt die Vormieterin dass sie evtl erst zum 31.12 ausziehen kann wegen der neuen Wohnung. Sie hätte die Wohnung ja auch erst zum 31.12 gekündigt.
    Was nun wenn sie nicht zum 15.12 auszieht sondern erst zum 31.12? Unser Mietvertrag gilt ab 15.12.
    Wir haben auch Zeitdruck da wir Mitte / Ende Januar unser Baby erwarten. Das weiß auch die Vermieterin. Die werde ich morgen anrufen. Ich kann ja nicht direkt vor der Entbindung umziehen selbst wenn wir noch bis Mitte Januar in unserer alten Wohnung bleiben könnten...

  • In der Regel beginnt ein Mietverhältnis am 1. des Monats und endet am letzten Tag eines Monats. Euere Vormieterin hat durchaus das Recht erst am letzten Tag des Mietverhältnisses auszuziehen und nachdem Ihr selbst Eure Wohnung zum 31.12. gekündigt habt dürfte dies kein Problem sein.
    Nur ein Umzug zu Silvester oder Neujahr geht schlecht bis garnicht. Wie das geregelt werden kann/soll ist mir schleierhaft. Entweder 1 Tag vor Silvester, zu Silvester oder 1 Tag nach Neujahr. Am Neujahrstag wird wohl niemand umziehen wollen.

    Der Mietvertrag zum 15.12. ist von der Vermieterin schon sehr gewagt obwohl der jetzige Mieter eigentlich bis 31.12. das Recht daran hat.

  • Wir haben ja auch extra gesagt dass mein Mutterschutz zeitgleich beginnt und es so passt.
    Dass die Vormieterin noch einen Vertrag bis 31.12 hat wussten wir vor 3 Wochen noch nicht als wir den Vertrag unterschrieben haben. Das haben wir jetzt erst erfahren. Dann muss aber die Vermieterin dafür aufkommen und das regeln oder?

  • Da wird sie Vermieterin wohl ein dickes Problem bekommen. In diesem Fall wäre die Wohnung zweimal vermietet und das geht schon garnicht.
    Da werden Sie mal dort vorstellig werden müssen und sie auf die Konsequenzen hinweisen müssen.
    Übrigens: mit Mutterschutz hat das garnichts zu tun.

  • Danke für die Infos. Ich weiß dass es mit Mutterschutz nix zu tun hat. Aber sie als Vermieterin muss doch wissen ab wann die Wohnung frei wird.


    Ich würde die neue VMn mit den Fakten konfrontieren und sie bitten, ein Hotel ausfindig zu machen, welches sie zu bezahlen hätte plus die Umzugsmehraufwände...

  • toller Tipp.

    Was soll ein Hotel denn bringen?

    Die Situation ist sicher völlig unglücklich, wird aber nicht besser, wenn man jetzt auf den Vermieter losgeht. Der ist wohl nach einer mündlichen Absprache mit der Vormieterin davon ausgegangen, dass die rechtzeitig raus ist.

    Ich würde versuchen dass die Vormieterin wenigstens ein paar Tage vorher rausgeht, damit ihr einziehen könnt. Falls gar nicht geht, wäre ein angemessene Schadenminderung, dass ihr zwei Wochen länger in der alten Wohnung bleibt.

    Gruß
    H H

  • toller Tipp.


    Falls gar nicht geht, wäre ein angemessene Schadenminderung, dass ihr zwei Wochen länger in der alten Wohnung bleibt.


    Ach und du glaubst der VM des TE ist davon begeistert
    wenn der Nachmieter vom TE beim ihm wegen Hotel oder ähnlichem auf der Matte steht.

    Also als Schadensminderung sehe ich auch die pünktliche Rückgabe der alten Wohnung an...

    VG Syker

  • Zum einen hat ihr das Recht den MV am 15.sten nach erfolgloser Übergabe fristlos zu kündigen. ( Ja tatsächlich liegt hier ausnahmsweise ein Grund vor)
    zum anderen macht sich euere neue VM schadenseratzpflichtig. Wenn die VM so gierig ist, und für die Wohnung 2x kassieren will, wird sie einem von euch (altem oder neuen Mieter) Hotel , Umzug etc bezahlen dürfen.

  • Zum einen hat ihr das Recht den MV am 15.sten nach erfolgloser Übergabe fristlos zu kündigen.

    zum anderen macht sich euere neue VM schadenseratzpflichtig.

    Meine Beiträge sind grundsätzlich immer(!) als verbotene Rechts-, Steuer,- und Anlageberatung zu verstehen. Und das in einem Forum und auch noch gleichzeitig!


    Wie wahr...:eek:

  • Ach und du glaubst der VM des TE ist davon begeistert
    wenn der Nachmieter vom TE beim ihm wegen Hotel oder ähnlichem auf der Matte steht.

    Also als Schadensminderung sehe ich auch die pünktliche Rückgabe der alten Wohnung an...

    VG Syker

    So unklar habe ich mich wohl nicht ausgedrückt, dass du meine Antwort so verstanden haben kannst, dass der Vermiter des TE davon begeistert wäre.

    Es ist nur eine von vielen Möglichkeiten, die man bereits jetzt klären kann. Aber bei dir scheint ja die Meinung zu herschen, dass man sich auf keinen Fall mit der Situation abfinden sollte und gar nicht erst versucht eine Lösung herbeizuführen.

    Bis zum 15.12 sind es noch 7 Wochen. Das Problem jetzt mit allen Beteiligten, alter VM, neuer VM, Vormieter, Nachmieter (falls es den überhaupt schon gibt) zu besprechen ist auf jeden Fall das Beste.

    Gruß
    H H

  • So unklar habe ich mich wohl nicht ausgedrückt, dass du meine Antwort so verstanden haben kannst, dass der Vermiter des TE davon begeistert wäre.
    ...
    Bis zum 15.12 sind es noch 7 Wochen. Das Problem jetzt mit allen Beteiligten, alter VM, neuer VM, Vormieter, Nachmieter (falls es den überhaupt schon gibt) zu besprechen ist auf jeden Fall das Beste.

    Ich persönlich kann ja denken und sprechen...

    Aber man hätte meinen können das bevor man dem neuen VM ärger macht,
    lieber den Kopf in den Sand steckt und die eigene Wohnung halt auch später zurück gibt.

    VG Syker

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