Halbe Monatsmiete trotz Nichtnutzung der alten Wohnung?

  • Hallo!

    Ich habe folgendes Problem:

    Und zwar bin ich bereits Ende letzten Monats aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Mein Vertrag wäre allerdings noch bis Ende September gegangen, falls ich keinen Nachmieter gefunden hätte. Den hatte ich zum 1.9. aber meine Vermieterin wollte doch einen den Sie sich ausgesucht hatte. Jedenfalls erfolgte Ende August auch bereits die Schlüsselübergabe.

    Nun hat Sie endlich meine Kaution zurück überwiesen und meinte abzüglich halber Monatsmiete im September. Geht das? Immerhin konnte ich seit Ende August meine alte Wohnung auch nicht mehr nutzen, da die Schüsselübergabe bereits erfolgt war. Sie meint der Vertrag wäre noch bis Ende September und Sie hätte auch den 1.10. neu vermieten können. Aber das kann doch nicht sein, dass Sie noch die halbe Monatsmiete haben will, wenn ich die alte Wohnung gar nicht mehr nutzen konnte, oder?

    Vielen Dank für euren Rat!

    Liebe Grüße

  • Du wolltest die Wohnung nicht mehr nutzen.

    Das ist ein kleiner, aber feiner Unterschied.

    Sie hätte auch die ganze Septembermiete fordern können.

    Zitat

    Nun hat Sie endlich meine Kaution zurück überwiesen

    Da kannst Du dich glücklich schätzen. Normalerweise dürfen Vermieter die Kaution bis 6 Monate nach Mietende, wäre bis 31.03.2017, einbehalten.

  • Naja, ich habe das nicht wirklich eingefordert. Aber das kann doch nicht sein dass ich einen halben Monat noch Miete zahle, obwohl ich keinen Zugang mehr zu der Wohnung hatte? Dann hätte ich da ja noch bis 15. dring bleiben könne. Ich habe im Internet das gelesen:

    "Gibt man die Wohnung auf Verlangen aber vorher zurück, kann das als Aufhebungsvertrag gewertet werden. Miete muss dann nicht mehr gezahlt werden und kann auf der anderen Seite auch nicht mehr verlangt werden" http://www.urteile-mietrecht.net/Auszug.html

    Und Sie hat ja die Schlüsselübergabe Ende August verlangt. Das war ja so mit ihr abgemacht und sie meinte Sie hätte einen Nachmieter zum 1.9.

  • Zitat

    Und Sie hat ja die Schlüsselübergabe Ende August verlangt. Das war ja so mit ihr abgemacht und sie meinte Sie hätte einen Nachmieter zum 1.9.

    Kannst Du das alles nachweisen?

  • Ich habe Whats App Konversationen. Die Absage meiner gefundenen Nachmieterin habe ich auch in einem Chat gespeichert. Ich weiß nicht, ob das wirklich was bringt. Weil sonstige Konversationen mündlich erfolgt sind.

  • Zitat

    Ich habe Whats App Konversationen.

    Wow, wie beweiskräftig im E-Fall (vor Gericht) :mad:

    Zitat

    Die Absage meiner gefundenen Nachmieterin habe ich auch in einem Chat gespeichert.

    Das ist ohnehin irrelevant. Denn ein Vermieter kann jeden vorgeschlagenen Nachmieter ablehnen.

    Fazit, Du hast bis auf die halbe Monatsmiete die Kaution, das auch noch kurz nach Mietenden, ach was noch davor, zurück bekommen.

    Was willst Du mehr?

    Wie schon geschrieben, der VM hätte auch die ganze Miete für September fordern können.

  • Ich habe doch bereits geschrieben, dass ich nicht weiß, inwiefern das was bringt. Warum gleich so aggressiv. Ich habe hier lediglich nach Rat gesucht.
    Was ich mehr will? Meine halbe Monatsmiete für den Zeitraum in dem ich die Wohnung nicht mehr nutzen konnte zurück? Dann hätte ich den Umzug nämlich auch entspannter gestalten können. Zumal sie schon zwei Tage vor neuen Monatsbeginn die Übergabe haben wollte.

  • Also fasse ich mal zusammen.
    Sie haben die Wohnung zum 30.Sept. gekündigt. Bis dahin haben Sie alle Rechte und Pflichten daraus zu erfüllen.
    Wenn Sie den Schlüssdel vorzeitig zurückgeben, verzichten Sie damit freiwillig auf die Nutzung der Wohnung.
    Der Vermieter ist nicht verpflichtet, daraufhin auf die Miete zu verzichten.
    Nur weitervermieten vor dem 1.Okt. darf er nicht.
    In Ihren speziellen Fall dürfte Sie noch von Glück reden.

    Wissen ist Macht (Lenin)

  • Also fasse ich mal zusammen.
    Sie haben die Wohnung zum 30.Sept. gekündigt. Bis dahin haben Sie alle Rechte und Pflichten daraus zu erfüllen.
    Wenn Sie den Schlüssdel vorzeitig zurückgeben, verzichten Sie damit freiwillig auf die Nutzung der Wohnung.
    Der Vermieter ist nicht verpflichtet, daraufhin auf die Miete zu verzichten.
    Nur weitervermieten vor dem 1.Okt. darf er nicht.
    In Ihren speziellen Fall dürfte Sie noch von Glück reden.

    Hallo zusammen,

    also ich habe den TE schon so verstanden,
    das die WHG vor dem 01.10.2016 neu vermietet war.

    VG Syker

  • Ja genau. Halt zum 15.09. Deswegen ja halbe Monatsmiete. Das ist mir schon bewusst, dass ich die Pflichten bis Ende September gehabt hätte, aber ich hätte dann ja auch die Wohnung erst zum 14.9. Verlassen können und nicht eher. Der Termin für die Übergabe war der Wunsch meiner vermieterin.

  • Ja genau. Halt zum 15.09. Deswegen ja halbe Monatsmiete. Das ist mir schon bewusst, dass ich die Pflichten bis Ende September gehabt hätte, aber ich hätte dann ja auch die Wohnung erst zum 14.9. Verlassen können und nicht eher. Der Termin für die Übergabe war der Wunsch meiner vermieterin.

    OK jetzt wäre noch interessant ob die VM in der Zeit vom 01.09. bis 14.09.
    irgendwelche Arbeiten in der Wohnung hat erledigen lassen...

  • Hallo Sammy92,

    wann hast du denn den Mietvertrag für die neue Wohnung unterzeichnet und wann war der mietvertraglich festgelegte Mietbeginn für die neue Wohnung?

    Gruß,
    anonym2

  • Sammy92,
    Du brauchst andere User nicht als agressiv zu betiteln, wenn sie etwas deutlicher reagieren, wenn Du immer wieder nachfragst - also es wohl nicht begreifen willst, dass es eben so ist wie beschrieben.
    Meine LG hatte vor einigen Jahren dasselbe Problem (also musste noch eine Monatsmiete nachgeschoben werden...:eek:)
    Wenn Deine VMn Dich gebeten hatte, Ihr bereits den Schlüssel vorzeitig zurückzugeben, so sei doch froh über die halbe MM Ersparnis!

  • Ich habe das sehr wohl begriffen, mir schien die Argumentation nicht ganz schlüssig. Und aggressiv meinte ich lediglich die Reaktion darauf dass ich elektronische konversationen habe, und ich auch dazu geschrieben hab dass ich nicht weiß ob die wirklich was bringen. Nicht die Erklärung an sich. Ich werde trotzdem mal bei meinem Anwalt nachfragen, da ich auf unterschiedlichen Seiten geteilte Informationen dazu gefunden hab. Trotzdem danke an alle die sich die Zeit genommen haben.

  • Hallo Sammy92,

    wann hast du denn den Mietvertrag für die neue Wohnung unterzeichnet und wann war der mietvertraglich festgelegte Mietbeginn für die neue Wohnung?

    Gruß,
    anonym2


    Der neue Mietvertrag ging ab 1.9. Los und unterzeichnet habe ich am 21. August. Wie gesagt war auch alles mit der Vermieterin so angesprochen und sie meinte auch sie hätte jetzt doch einen eigenen Nachmieter gefunden zum 1.9. Scheinbar ist er aber doch erst Mitte September eingezogen.

  • Guten Mrgen, Sammy92,

    also lag es -wie ich mir gedacht habe- allein in DEINEM Interesse, die Schlüssel bereits vorzeitig abzugeben - die Vermieterin hat dich keinesfalls gezwungen, da bin ich mir ziemlich sicher. Du hast die Schüssel freiwillig vorzeitig übergeben, um vermeintlich für 1 Monat keine doppelte Miete bezahlen zu müssen.

    Hätte deine Vermieterin bereits einen neuen Mietvertrag mit dem Nachmieter zum 01.09. abgeschlossen, hätte sie VORHER mit dir einen Mietaufhebungsvertrag abschließen müssen, da die Wohnung ansonsten rein rechtlich gesehen für 1 Monat an 2 Mieter vermietet worden wäre.

    Es gibt aber scheinbar keinen Mietaufhebungsvertrag. Daher musst du im Grund die gesamte Miete bis zum Vertragsende bezahlen. Da die Vermieterin die Wohnung aber bereits zum 15.09. wieder neu vermieten konnte - musst du eben nur die halbe Monatsmiete bezahlen.

    Meiner Meinung nach hättest du auf einen Mietaufhebungsvertrag bestehen müssen, um das Mietverhältnis vorzeitig beenden zu können. Die reine, freiwillige Schlüsselübergabe reicht meines Wissens nach dafür nicht aus. Du hättest ja praktisch den Schlüssel auch einfach in den Briefkasten des Vermieters werfen können - der Vermieter hätte ja keinen Einfluss darauf gehabt - und kann somit auch nicht die negativen Folgen (nämlich das Ausbleibens der Mietzahlung) tragen müssen.

    Übrigens: In deinem Eingangspost schreibst du, der neue Mieter wurde zum 01.10. gefunden, in deinem Tread #15 ist es auf einmal der 01.09. und schlussendlich soll er zum 15.09. eingezogen sein.....

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung