Kann der Vermieter fixen Nebenkosten erhöhen?

  • Hallo zusammen,

    ich habe da eine Frage. Ich bin letztes Jahr in eine neue Wohnung eingezogen.

    Beim Mietvertrag hat der Vermieter mir die Nebenkostenabrechnung des Vormieters ( allerdings 2 Personenhaushalt) mit gegeben und die Fixen Nebenkosten erscheinen mir recht wenig und ich habe Bedenken, dass ich nachzahlen muss.

    Laut Abrechnung hatten die beiden 60,00 Euro an Fixen Nebenkosten. Insgesamt 150,00 Euro mit Heizung und Wasser.

    Die beiden hatten also 806,00 Euro und 1000 Euro Wasser und Heizung.

    Frage:


    An Fixen Nebenkosten kann der Vermieter doch nichts verändern?


    Also meine Wohnung ist 60m2 groß. Meine gesamten Nebenkosten sind 130,00 Euro.
    35,00 Euro Fixe Nebenkosten und 10,00 Euro Kabelfernsehen 85,00 Euro Heizung und Wasser.
    Bei uns gilt das 30% zu 70% Prinzip

    Ich habe mir die Abrechnung geschnappt und Müllabfuhr sowie noch Wasser allgemein was nach Personenetage durch zwei geteilt und kam auf 716,00 Euro (so in etwa. Das dann durch 12 Monate 143,00 Euro. Das heißt ich bezahle 12,00 Euro zu wenig. Könnte mir eine Nachzahlung drohen, auch wenn ich sehr sparsam mit Heizung und Wasser wäre? Ich habe Fußbodenheizung.

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    LG Bernd

  • Mir kommen die fixen Kosten eben ein bisschen zu niedrig vor. Vielleicht war das auch nur ein Lockangebot?


    (Fixe) Kosten kannste anhand von Belegen o.ä. überprüfen.

  • Muss ich auch mit einer Nachzahlung rechnen? Ich bin zwar ein Sparfuchs. Aber man weiß ja nie.

    Meine Empfehlung: Wenn Du glaubst zuwenig an NK-Vorauszahlung zu bezahlen lege Dir das Geld beiseite, welches Du möglicherweise, nach Deiner Vermutung, nachzahlen mußt. Einfacher geht's nicht.

  • Hallo Sparfuchs,

    wenn ich deinen Begriff "fixe Nebenkosten" mit Nebenkostenvorrauszahlung übersetze, dann kann dein Vermieter diese verändern, sobald ein Grund dafür vorliegt. Das kann eine Nachzahlung sein, oder eine plötzliche Steigerung einer der Positionen.

    Unabhängig davon erfolgt am Ende eine Abrechung, so dass du dann ohnehin die Nebenkosten zahlen musst.


    Deine Frage nach der Nachzahlung lässt sich einfach beantworten. Natürlich kann dir eine Nachzahlung drohen. Wer sollte so etwas ausschließen können.

    Gruß
    H H


  • Deine Frage nach der Nachzahlung lässt sich einfach beantworten. Natürlich kann dir eine Nachzahlung drohen. Wer sollte so etwas ausschließen können.

    Hallo zusammen,

    es sei denn es wurde eine Pauschale für die "fixen" BK-Vereinbart.
    Dann wird es etwas schwieriger.

    Also zunächst sollte der TE mal in seinen MV schauen,
    was dort zu den BK Vereinbart wurde.
    (ggf. den Wortlaut genau posten)

    Danach ist die BetrKV eine gute Lektüre.
    Und zum Abschluss die vermutete Nachzahlung bei Seite legen und auf die Abrechnung warten.

    VG Syker

  • Aber darf der Vermieter das? Es muss sich doch an die Gesetzlichen Grundlagen halten oder?

    genau um das zu prüfen, hilft es dir diese Grundlagen zu kennen und dazu ist es echt hilfreich diese zu lesen. In Bezug auf die Nebenkosten wurde dir die wesentliche einschlägige Rechtsquelle genannt.

    Auch sog. fixe Kosten können sich ändern und tun dies regelmäßig, z.B. erhöht die Stadt die Grundsteuer, politisch sehr einfach, der gemeine Mieter denkt ja nicht daran, dass er diese Erhöhung zahlt und denkt sich es seien eh nur "reiche Hausbesitzer" betroffen, der Mieter lernt dies erst über ein Jahr später in der NK-Abrechnung und meckert dann über den ach so raffgierigen Vermieter, der die Erhöhung bis dahin schon 2 mal vorgestreckt hat...
    Ein weiteres gängiges Beispiel ist die Müllabfuhr, bei mir vom Landkreis organisiert, die auch regelmäßig alle 2-3 Jahre merklich teurer wird.

  • Mit "fixen" Nebenkosten sind vermutlich die verbrauchsunabhängigen NK, wie z. B. Grundsteuer und Versicherungen, gemeint.

    Die können sich, genau wie die verbrauchsabhängigen, ändern. Wenn z. B. die Gemeinde die Grundsteuern oder die Versicherung den Beitrag erhöht.

    Um beurteilen zu können ob die in deinem Vertrag dafür veranschlagten Vorauszahlungen zu wenig sind müßte man wissen das da enthalten ist.

    Du hast doch die Abrechnung der Vormieter. Tipp mal ab was das als "fixe" NK angegeben ist. Sind das wirklich nur Grundsteuer und Versicherungen kann das mit den 35 € schon hinkommen.

    130 € Vorauszahlungen bei der Wohnfläche ist schon realistisch.

    Ein Nachzahlung, auch wenn Du selbst sparsam bist, ist dennoch nicht ganz auszuschließen.

    Denn hier werden Kostenarten nach Personen, also nicht nach Verbrauch oder Verursachung, abgerechnet.

    Zudem 30 % der Heizkosten nach der Wohnfläche. Da zahlt man indirekt einen Teil für die sehr wärmebedürftigen und viel-warm-duschenden Mieter mit.

    Leg die 12 € jeden Monat bei Seite. Brauchst Du sie nicht für eine Nachzahlung kauf dir was schönes davon oder geh mal exquisit essen.


    Zitat

    Ich bin letztes Jahr in eine neue Wohnung eingezogen.

    Wann und wie ist der Abrechnungszeitraum?

  • Mit "fixen" Nebenkosten sind vermutlich die verbrauchsunabhängigen NK, wie z. B. Grundsteuer und Versicherungen, gemeint.

    Die können sich, genau wie die verbrauchsabhängigen, ändern. Wenn z. B. die Gemeinde die Grundsteuern oder die Versicherung den Beitrag erhöht.

    Um beurteilen zu können ob die in deinem Vertrag dafür veranschlagten Vorauszahlungen zu wenig sind müßte man wissen das da enthalten ist.

    Du hast doch die Abrechnung der Vormieter. Tipp mal ab was das als "fixe" NK angegeben ist. Sind das wirklich nur Grundsteuer und Versicherungen kann das mit den 35 € schon hinkommen.

    130 € Vorauszahlungen bei der Wohnfläche ist schon realistisch.

    Ein Nachzahlung, auch wenn Du selbst sparsam bist, ist dennoch nicht ganz auszuschließen.

    Denn hier werden Kostenarten nach Personen, also nicht nach Verbrauch oder Verursachung, abgerechnet.

    Zudem 30 % der Heizkosten nach der Wohnfläche. Da zahlt man indirekt einen Teil für die sehr wärmebedürftigen und viel-warm-duschenden Mieter mit.

    Leg die 12 € jeden Monat bei Seite. Brauchst Du sie nicht für eine Nachzahlung kauf dir was schönes davon oder geh mal exquisit essen.


    Wann und wie ist der Abrechnungszeitraum?


    Hallo,

    danke für eure Antworten. Ja das sich die Steuern erhöhen können ist klar. Das ist dann halt leider so. Aber ich meine jetzt ob der Vermieter das einfach so kann, ohne das sich was erhöht.

    Also mit den Fixen Nebenkosten ist gemeint:
    -Grundsteuer B
    - Müllabfuhr (Personentage)
    - Niederschlagswasser
    -Straßenreinigung
    -Gebäudeversicherung
    -Allgemeinstrom ( auf 16 Personen)
    -Miete Wasserzähler (auf 16 Personen)
    - Hauswart
    -Kabelgebühren
    - Winterdienst ist mit 0 angegeben.
    - Aussenanlagen ( alles komplett für 45 Euro )

    Dann steht da noch was von Umlageausfallwagnis. Weiß nicht was das ist.

    Im Mietvertrag wurde keine Pauschale vereinbart , sondern eine Vorauszahlung.
    Wasserkosten und Heizung 85,00 Euro.

    LG Bernd

    Einmal editiert, zuletzt von Bernd3 (29. September 2016 um 11:16)

  • Mit "fixen" Nebenkosten sind vermutlich die verbrauchsunabhängigen NK, wie z. B. Grundsteuer und Versicherungen, gemeint.

    Die können sich, genau wie die verbrauchsabhängigen, ändern. Wenn z. B. die Gemeinde die Grundsteuern oder die Versicherung den Beitrag erhöht.

    Um beurteilen zu können ob die in deinem Vertrag dafür veranschlagten Vorauszahlungen zu wenig sind müßte man wissen das da enthalten ist.

    Du hast doch die Abrechnung der Vormieter. Tipp mal ab was das als "fixe" NK angegeben ist. Sind das wirklich nur Grundsteuer und Versicherungen kann das mit den 35 € schon hinkommen.

    130 € Vorauszahlungen bei der Wohnfläche ist schon realistisch.

    Ein Nachzahlung, auch wenn Du selbst sparsam bist, ist dennoch nicht ganz auszuschließen.

    Denn hier werden Kostenarten nach Personen, also nicht nach Verbrauch oder Verursachung, abgerechnet.

    Zudem 30 % der Heizkosten nach der Wohnfläche. Da zahlt man indirekt einen Teil für die sehr wärmebedürftigen und viel-warm-duschenden Mieter mit.

    Leg die 12 € jeden Monat bei Seite. Brauchst Du sie nicht für eine Nachzahlung kauf dir was schönes davon oder geh mal exquisit essen.


    Wann und wie ist der Abrechnungszeitraum?

    Von dieser Abrechnung ist der Abrechnungszeitraum 1.9.2013-31.8.2014

    Die Hausverwaltung wurde aber geändert unsere Heizung wurde im Januar abgelesen. Da sagte der Ableser noch, dass ihm der verbrauch sehr wenig erscheint und ob die Heizung defekt wäre. ;)

    lg Bernd

  • Hallo zusammen,

    es sei denn es wurde eine Pauschale für die "fixen" BK-Vereinbart.
    Dann wird es etwas schwieriger.

    Also zunächst sollte der TE mal in seinen MV schauen,
    was dort zu den BK Vereinbart wurde.
    (ggf. den Wortlaut genau posten)

    Danach ist die BetrKV eine gute Lektüre.
    Und zum Abschluss die vermutete Nachzahlung bei Seite legen und auf die Abrechnung warten.

    VG Syker


    Okay, dort steht:

    Nebenkosten Vorauszahlung 130,00 Euro.

  • Hallo,

    danke für eure Antworten. Ja das sich die Steuern erhöhen können ist klar. Das ist dann halt leider so. Aber ich meine jetzt ob der Vermieter das einfach so kann, ohne das sich was erhöht.

    Also mit den Fixen Nebenkosten ist gemeint:
    -Grundsteuer B
    - Müllabfuhr (Personentage)
    - Niederschlagswasser
    -Straßenreinigung
    -Gebäudeversicherung
    -Allgemeinstrom ( auf 16 Personen)
    -Miete Wasserzähler (auf 16 Personen)
    - Hauswart
    -Kabelgebühren
    - Winterdienst ist mit 0 angegeben.
    - Aussenanlagen ( alles komplett für 45 Euro )

    Dann steht da noch was von Umlageausfallwagnis. Weiß nicht was das ist.

    Im Mietvertrag wurde keine Pauschale vereinbart , sondern eine Vorauszahlung.
    Wasserkosten und Heizung 85,00 Euro.

    LG Bernd


    Lieber Bernd3,
    du redest von 12€ in Monat? Um es kurz zu machen, klar kann sich was ändern, übrigens in beider Richtungen. Aus Vermietersicht würde ich mir aber z.Bsp. schon mal überlegen, warum man den Winterdienst mit 0 ansetzt, macht das der Vermieter vieleicht selbst, oder die Hausgemeinschaft, oder wer?
    Zusammengefasst hört sich erst mal alles recht realistisch an.
    Aber wenn es natürlich zu eine Nachzahlung kommen würde, ist logisch das die Vorauszahlung dann evtl. angepasst werden können, in beiderseitigem Interesse eigentlich.

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