Kabelanschluß-Info im Vertrag

  • Hallo zusammen,

    im Februar 2015 bin ich in meine aktuelle Wohnung eingezogen. Kürzlich nun erhielt ich die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015, die eine Überraschung parat hielt: Meine Kämpfe mit der DVBT-Antenne während der EM waren offensichtlich überflüssig, denn verfügt meine Wohnung über einen Kabelanschluß, von dem ich erst durch die NK-Abrechnung erfahren habe; € 129,64 werden mir hierfür in Rechnung gestellt.

    Im Mietvertrag wird dieser Kostenpunkt m.E. nicht explizit erwähnt:
    "15.
    die Kosten
    a)
    des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
    hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
    oder
    b)
    des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;"

    Nachdem ich meinem Vermieter meine Verwunderung und die Bitte ausgesprochen habe, den Anschluß du deaktivieren, wurde auch der Anschluß durch eine Firma deaktiviert.
    Die Kosten hierfür wurden mir nun von besagter Firma in Rechnung gestellt: € 79,14 sind für den Einsatz zu zahlen.

    Ich fühle mich gerade doppelt bestraft: Für einen Anschluß, von dem ich nichts wußte, zu zahlen und nun auch noch für die Deaktivierung zu blechen.

    Meine Fragen: ist dieser Allgemeinsatz in der NK-Verordnung ausreichend für die Berechnung der Kabelanschlußkosten oder hätte das nicht deutlicher formuliert werden müssen?
    Und: bin ich tatsächlich für die Übernahme der Deaktivierungskosten verantwortlich?

    Ich danke euch jetzt schon für eure Hilfe.

    Herzliche Grüße
    Mia

  • Wenn du einen bestehenden Kabelanschluss nicht nutzt ist das dein Problem. Und wenn du nicht wusstest, dass deine Wohnung den "Komfort" eines solchen Anschlusses besitzt, dann ist das auch dein Problem. Eine einfache Frage beim Vermieter oder einem Nachbarn hätte gereicht.

    Was mich wundert, dass du diesen Anschluss bei den Betriebskosten abwählen kannst, denn in der Regel werden Kabelanschlüsse in Mehrfamilienhäusern nur im Bundle vom Vermieter angemietet und sind dann Teil der zu entrichteten Betriebskosten. Wenn du dich ausklinken kannst, dann hast du auch die Kosten für diese Dienstleistung zu tragen.


  • [B]Meine Fragen: ist dieser Allgemeinsatz in der NK-Verordnung ausreichend für die Berechnung der Kabelanschlußkosten oder hätte das nicht deutlicher formuliert werden müssen?


    Wenn in Ihren Mietvertrag die Betriebskosten laut Verordnung berechnet werden, dann muß nicht jedes Detail extra nochmal genannt werden.
    Dann sind die Kabelgebühren, so denn sie anfallen, zu zahlen. Ein funktionierender Anschluß in der Wohnung ist zu zahlen, auch wenn Sie ihn nicht nutzten oder nicht genutzt haben wollen.
    Das Totlegen des Anschlußes ist schließlich Ihr Wunsch und kostet.

    Wenn unsere Hilfe leider nicht der Gewünschten entsprach, so hoffe ich wenigstens Klarheit im Kopf geschaffen zu haben.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (30. September 2016 um 20:24)

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