Hallo zusammen,
im Februar 2015 bin ich in meine aktuelle Wohnung eingezogen. Kürzlich nun erhielt ich die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2015, die eine Überraschung parat hielt: Meine Kämpfe mit der DVBT-Antenne während der EM waren offensichtlich überflüssig, denn verfügt meine Wohnung über einen Kabelanschluß, von dem ich erst durch die NK-Abrechnung erfahren habe; € 129,64 werden mir hierfür in Rechnung gestellt.
Im Mietvertrag wird dieser Kostenpunkt m.E. nicht explizit erwähnt:
"15.
die Kosten
a)
des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,
hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
oder
b)
des Betriebs der mit einem Breitbandnetz verbundenen privaten Verteilanlage; hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandanschlüsse;"
Nachdem ich meinem Vermieter meine Verwunderung und die Bitte ausgesprochen habe, den Anschluß du deaktivieren, wurde auch der Anschluß durch eine Firma deaktiviert.
Die Kosten hierfür wurden mir nun von besagter Firma in Rechnung gestellt: € 79,14 sind für den Einsatz zu zahlen.
Ich fühle mich gerade doppelt bestraft: Für einen Anschluß, von dem ich nichts wußte, zu zahlen und nun auch noch für die Deaktivierung zu blechen.
Meine Fragen: ist dieser Allgemeinsatz in der NK-Verordnung ausreichend für die Berechnung der Kabelanschlußkosten oder hätte das nicht deutlicher formuliert werden müssen?
Und: bin ich tatsächlich für die Übernahme der Deaktivierungskosten verantwortlich?
Ich danke euch jetzt schon für eure Hilfe.
Herzliche Grüße
Mia