Umzugstermin nicht eingehalten und renovierungspflicht

  • Hallo,

    mein erstes posting war wohl zu lang, sorry dafür.

    Da ich den umzugstermin nicht einhalten konnte, ist mir klar das ich nochmal miete bezahlen muss, was aber auch nie ein thema war.

    Meine frage: Die gesetzesänderung von 2015 über die renovierungspflicht bei auszug besagt.
    Wenn starre renovierungsfristen im mietvertrag stehen, braucht man bei auszug die wohnung nur besenrein übergeben.
    Und wenn man bei einzug die wohnung unrenoviert mit den tapeten und fußböden vom vormieter übernommen hat entfällt ebenfals das renovieren bei auszug.

    Ist das korrekt das ich dann die wohnung morgen nur besenrein übergebe?

    LG
    MissKitty

  • Die gesetzesänderung von 2015 über die renovierungspflicht bei auszug besagt.
    Wenn starre renovierungsfristen im mietvertrag stehen, braucht man bei auszug die wohnung nur besenrein übergeben.
    Und wenn man bei einzug die wohnung unrenoviert mit den tapeten und fußböden vom vormieter übernommen hat entfällt ebenfals das renovieren bei auszug.
    Ist das korrekt das ich dann die wohnung morgen nur besenrein übergebe?


    So wird es nicht im Gesetz stehen, sondern dort wird immer noch Gross- und Kleinschreibung angewandt. Um Deine Frage zu beantworten, müssten m.E. der Mietvertrag und das Übergabeprotokoll eingesehen werden.

  • Hallo Misskitty,

    es gab letztes Jahr keine Gesetzesänderung. Nur eine Änderung in der Rechtsprechung des BGHs.
    Ist denn belegbar/ Besteht mit dem Vermieter konsens, dass du vor 38 unrenoviert übernommen hast?

  • Hallo Akkarin,

    vor 38 jahren hatte meine verstorbene mutter die wohnung gemietet, ich war noch kind.
    In dem uralten mietvertrag steht nichts von unrenoviert. es war aber zu der zeit so üblich. Ich habe einen zeugen (bekannter meiner mutter) ausfindig gemacht, der dies auch bei einer evtl. gerichtsverhandlung bestätigen würde, er hat in seiner eigenschaft als damals selbstständiger malermeister, die ganze wohnung renoviert und mit neuen böden ausgestattet.
    Nach übernahme der wohnung durch mich, bekam ich einen neuen mietvertrag, vordruck von haus und grund, in dem stehen die gleichen starren renovierungsfristen wie auch in dem alten. 2007 habe ich die gesamte wohnung sanieren lassen auf meine kosten. Neues bad und alle räume fliesen lassen, ebenfalls habe ich einen komplett neuen stromkreis legen lassen. Habe selbstverständlich noch alle rechnungen. Die starren renovierungsfristen habe ich nie eingehalten, jedoch in den letzten jahren immer bei bedarf renoviert.

  • Hallo AJ1900,

    der Vermieter verlangte das entfernen aller tapeten.


    Mhh, genau das wäre wohl das was du evtl. tatsächlich schulden würdest, wenn da was anderes ohne Zustimmung des Vermieters eingebaut worden ist.
    Das hat dann aber eigentlich nichts mit Schönheitsreparaturen zu tun.

  • Aber laut dem gerichtsurteil von 2015 ist das nicht nötig, da ich die wohnung damals ebenso übernommen habe. Selbst im vertrag steht nichts vom entfernen der tapeten und ich habe vor 2 jahren das letzte mal alle räume frisch gestrichen.

  • Aber laut dem gerichtsurteil von 2015 ist das nicht nötig, da ich die wohnung damals ebenso übernommen habe. Selbst im vertrag steht nichts vom entfernen der tapeten und ich habe vor 2 jahren das letzte mal alle räume frisch gestrichen.

    Also Tapeten die bei Einzug drin waren, mußt du nicht entfernen, denke ich. Anders könnte es evtl. sein, bei krassen Farben, oder Strukturtapeten usw. die du hast einbauen lassen, das könnte als Beschädigung gelten.