Hallo,
mein erstes posting war wohl zu lang, sorry dafür.
Da ich den umzugstermin nicht einhalten konnte, ist mir klar das ich nochmal miete bezahlen muss, was aber auch nie ein thema war.
Meine frage: Die gesetzesänderung von 2015 über die renovierungspflicht bei auszug besagt.
Wenn starre renovierungsfristen im mietvertrag stehen, braucht man bei auszug die wohnung nur besenrein übergeben.
Und wenn man bei einzug die wohnung unrenoviert mit den tapeten und fußböden vom vormieter übernommen hat entfällt ebenfals das renovieren bei auszug.
Ist das korrekt das ich dann die wohnung morgen nur besenrein übergebe?
LG
MissKitty