Grundsteuer - um vierfaches erhöht

  • Hallo,

    in der Nebenkostenabrechnung meiner Eltern für 2009 wurden die Grundsteuer um vierfaches erhöht. In der Betriebskostenabrechnung für 2008 sind es noch 198,- Euro Grundsteuer, für 2009 aber satte 865,- Euro. Deswegen müssen sie ordentlich nachzahlen, und das, obwohl sie zum Beispiel bei den Heizkosten sogar ein Guthaben erzielt haben!
    Ist es zulässig? Wir wurden nicht darüber informiert, es gab keinen Brief oder ähnliches. Darf man die Grundsteuer rückwirkend erhöhen?
    Ich habe schon ein bisschen gegoogelt und weiß, dass grundsätzlich die Grundsteuer auf den Mieter umgelegt werden können. Mir geht es vor allem um die extreme Erhöhung, von der wir nichts wussten.

    Vielen Dank!
    elanor

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