Fristlose Kündigung wegen dauerhaftem Mäusebefall?

  • Hey Zusammen,

    Wir in unser WG würden gerne wissen wie es mit fristloser Kündigung in unserem Fall aussieht.
    In unserer WG herrscht schon länger Mäusebefall. Der Mieter wurde schon des öfteren deswegen kontaktiert. Wir lagern alles geschlossen, außer das mal Obst im Regal/Arbeitstischablagen liegt.
    Es wurden schon zwei mal Kammerjäger in die Wohnung/Hof gelassen, dieser hat uns einfach nur eine Tube Gift"silikon" da gelassen. Die Wohnung ist hinzukommend auch sehr baufällig, die Fenster dichten nicht richtig, die Kerze flackern teilweise vor "Luftzug" auf dem Tisch.

    Unsere E-Mail unter anderem..

    Zitat

    Eine wichtige Gegebenheit ist allerdings besonders schlimm!!! – wir haben größere Mengen an Mäusen in der Wohnung; Und das obwohl wir den Müll vollständig verschlossen lagern und aus diesem Grund keinerlei offene Lebensmittel lagern. Wir haben innerhalb einer Woche sicherlich 5-6 Mäuse gefangen. AKTUELL hört man es im Türrahmen „nagen“! Die Flurdecke wurde mehr als Laienhaft abgehangen und es sind unzählige lose Bretter und grobe Spalte vorhanden.

    Wie genau gehen wir jetzt vor, wie handhaben wir das? Sie müssen sicherlich bei der Wohnungsabnahme - & Übergabe den Zustand der Wohnung gesehen haben. Wir wollen definitiv eine Lösung für das Problem – akut eine Lösung für das Ungezieferproblem. Ich hoffe wir bekommen dieses Problem schnell gelöst, ein Kammerjäger ist von Nöten.


    Seine Reaktion bisher per E-Mail:

    Zitat

    Ungeziefer wie Maeuse sind ebenfalls Sache des Mieters – das Mietrecht sieht das aus gutem Grund so vor, da Ungeziefer normalerweise nicht durch Bauschaeden sondern durch mangelnde Sauberkeit angezogen wird. Ich war am Freitag am Haus und habe ca 30 min damit verbracht, Muell und Blaetter unter und hinter den Muelltonnen zu entfernen und den startenden Bewuchs des Hofes auszureissen. Dabei habe ich eine Maus von den Muelltonnen verscheucht. Ein paar Tage spaeter eine Mail zu lesen in der mir berichtet wird, der Muell wuerde immer verschlossen gelagert ist schon etwas befremdlich.
    Ich habe in der Vergangenheit alle Mietparteien wieder und wieder darauf hingewiesen, dass ein Haus ein gewisses Mass an Pflege der Mieter braucht um bewohnbar zu bleiben, leider habe ich nicht den Eindruck dass das gefruchtet hat.

    Zitat


    Ich habe ihre Email an die ABS Haustechnik weitergeleitet, möchte aber nochmal darauf hinweisen, dass Ungeziefer in der Wohnung, besonders wenn vorher scheinbar beseitigt, nicht in die Verantwortung des Vermieters fallen. Ich kann weder einschätzen noch überprüfen was sie in der Wohnung tun um Mäuse zu vermeiden. Nach meinen letzten Besuchen am Haus kann ich aber einschätzen, dass sich hinsichtlich Hof -und Treppenhausreinigung regelmäßig nicht an die Hausordnung gehalten wird.

    Ich werde um des guten Mietverhältnisses Willen in diesem Fall die Kosten übernehmen, werde aber in zukünftigen Fällen vom Fachbetrieb das Verschulden klären lassen. Sollte dieses dann auf Mieterseite liegen, werde ich angefallene Kosten entsprechend geltend machen.

    Wir haben regelmäßig das Gift in diverse Ecken und Löcher gespritzt, alles an Lebensmitteln im Kühlschrank gelagert, doch sind immer wieder Mäuse aufgetaucht... Wir hatten angefressenes Obst im Regal- / Arbeitstischen, und überall gibt es Mäusekot.

    Leider wurde heute erneut eine Maus gesehen und ein angefressener Apfel.. Uns wird es einfach zu bunt!
    Es ergibt sich, dass im Dezember eine Arbeitskollegin auszieht und wir die Wohnung übernehmen können.
    Wenn wir hier bei uns in der WG "Nachmieter" finden, dann können wir auch entsprechend früher ausziehen. Nur wollen wir keine Nachmieter suchen, und denen verschweigen dass es hier deutliche Ungezieferproblematik etc. gibt. Der Vermieter arbeitet in China und möchte so gut wie es geht überhaupt nichts tun.

    Was könnt ihr uns raten, können wir durch diese Problematik geschlossen unbefristet/Dezember umziehen? Das Problem nagt an der Psyche, und ich fühle mich hier ebenfalls deutlich gesundheitlich eingeschränkt... Ansonsten könnten wir auch Nachmieter suchen, aber diese dann bei der Besichtigung nicht mal auf die Problematik aufmerksam machen?

    Ich freue mich auf eure Tipps und bedanke mich 100fach für Eure Zeit.

    Vielen lieben Dank und freundliche Grüße,
    Advanced

    Einmal editiert, zuletzt von Advanced? (10. Oktober 2016 um 19:01)

  • Wenn ihr keinen Mietvertrag mit Kündigungsausschluss habt, dann solltet ihr gemeinsam kündigen. Kündigungszugang bis zum 2. November beweisbar beim Vermieter, dann endet der Vertrag am 31. Januar 2017. Eine fristlose Kündigung, bzw. eine verkürzte Frist zu euren Gunsten sehe ich nicht als gegeben.

  • Hallo Advanced,

    die von Dir als Mieter bezeichnete Person dürfte wohl Euer Vermieter sein.
    Wenn Ihr bzw. Du Mieter ausziehen wollt, müsstet Ihr fristgerecht kündigen, bspw. jetzt zum 31.01.2017. Fristlos ist m.E. nicht gerechtfertigt wegen den Tierchen, sondern erst, wenn Euch der Amtsarzt die Unbewohnbarkeit der Mietsache bescheinigt. Die Kündigung muss von allen Mietern ggü Eurem VM ausgesprochen werden. WG, Untermieter o.ä. gibbt im Mietrecht nicht.

  • Zitat

    Was könnt ihr uns raten, können wir durch diese Problematik geschlossen unbefristet/Dezember umziehen?

    Könnt Ihr.

    Aber vorher den Vertrag fristgerecht zum 31. Januar 2017 kündigen. Gemeinsam natürlich.

  • Was könnt ihr uns raten, können wir durch diese Problematik geschlossen unbefristet/Dezember umziehen?


    Dir wird hier niemand etwas raten, denn Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
    Ausziehen könnt Ihr übrigens zu jeder Zeit:rolleyes:, nur hat dies nichts mit der Pflicht zur Mietezahlung bis zum Ende des Mietverhältnisses zu tun.

  • Dann scheint es ja so, dass wir der Regelung der "Nachmieter"-suche folgen müssen. So ist unsere Mitbewohnerin vor 2 Monaten auch innerhalb von wenigen Wochen rausgekommen.
    schade, ich dachte er müsste das Loch mal rennovieren bevor hier neue einziehen, aber zwei Monatsmieten doppelt können/wollen wir nicht aufbringen..
    Vielen Danke für euren Rat,
    Advanced

  • Wenn wir einen Nachmieter finden, dann können wir den Vertrag überschreiben und sind raus.
    Wurde seit 2007 so gehandhabt, ich persönlich hab den Vermieter nie gesehen, noch gab es jemals eine Wohnungsübernahme mit Ihm...

  • Wenn wir einen Nachmieter finden, dann können wir den Vertrag überschreiben und sind raus.


    Das ist ein Irrtum (der hier allwöchentlich wieder auftaucht). Wenn Euer VM einen NM akzeptiert, ist es gut für Euch . er muss jedoch nicht.
    Verträge werden nicht "überschrieben"... jedoch können ALLE Beteiligten einen gemeinsamen Vertrag unterschreiben.
    PS: Lese gerade meine Vorposterin....: Sie hat recht.

  • Sorry dass ich hier nicht die richtigen "Begrifflichkeiten" verwende, aber Ihr versteht was ich meine oder?
    Es wird hier seit 2007 so gehandhabt, da muss ich nicht für "träumen".
    Praktisch läuft es so ab, dass der Nachmieter ab dem Zeitpunkt die Miete übernimmt, ab der er in der Wohnung wohnt. Ob man das jetzt Vertrag überschreiben oder unterschreiben oder wie auch immer genannt wird, es ist eine Möglichkeit für uns..

  • Sorry dass ich hier nicht die richtigen "Begrifflichkeiten" verwende, aber Ihr versteht was ich meine oder?
    Es wird hier seit 2007 so gehandhabt, da muss ich nicht für "träumen".
    Praktisch läuft es so ab, dass der Nachmieter ab dem Zeitpunkt die Miete übernimmt, ab der er in der Wohnung wohnt. Ob man das jetzt Vertrag überschreiben oder unterschreiben oder wie auch immer genannt wird, es ist eine Möglichkeit für uns..


    Ich verstehe das (Prinzip) ganz gut, muss mir auch nicht den Kopf des Finanzamts zerbrechen...:rolleyes:

  • Sorry dass ich hier nicht die richtigen "Begrifflichkeiten" verwende, aber Ihr versteht was ich meine oder?
    Es wird hier seit 2007 so gehandhabt, da muss ich nicht für "träumen".
    Praktisch läuft es so ab, dass der Nachmieter ab dem Zeitpunkt die Miete übernimmt, ab der er in der Wohnung wohnt. Ob man das jetzt Vertrag überschreiben oder unterschreiben oder wie auch immer genannt wird, es ist eine Möglichkeit für uns..

    Wurde zwischenzeitlich mal der Vertrag mit Zustimmung aller daran beteiligten Personen, auch dem Vermieter, geändert? Sprich die Namen der Partei Mieter?

    Wenn nicht wird es für den Fall einer Kündigung richtig lustig.;)

    Was praktisch gehandhabt wurde und was rechtlich ist sind 2 ganz verschiedene Latschen.


  • Mit diesem Übergangsschreiben werden die Mieter gewechselt.
    Ich möchte mit Euch auch gar nicht streiten was "recht" ist oder nicht, ich schildere ja nur wie es ist.

    Hallo Advanced,

    Gar nicht schlecht wenn auch der VM und alle "Mit"Mieter mit unterschreiben.

    VG Syker

  • Hallo Advanced,

    Gar nicht schlecht wenn auch der VM und alle "Mit"Mieter mit unterschreiben.

    VG Syker


    Ich hoffe für den TO, dass er/sie den Wink mit dem Zaunpfahl richtig gedeutet hat.

  • Leute es nimmt noch einmal eine neue Dimension ein...

    Heute haben wir 3 Mäuse in der Küche/Wohnzimmer gesehen, davon eine gefangen, 2 nicht mehr gefunden, und bei der Suche haben wir unter dem Sofa zwei Löcher gefunden. Das Sofa und viele Wohnzimmerecken sind voll mit Mäusekot.
    Gestern war ein Apfel angebissen, Mäusekot auf Schneidbrettern, Tischablagen,...
    Im Internet liest man von Überträgern für Huntervirus usw.
    Ich kann hier nicht mehr gut schlafen, meine Mitbewohner rasten aus.
    Anscheinend gab es schon den Mäusebefall bei den Vormietern, die haben davon nichts erwähnt.
    Der Kammerjäger hat nicht gebracht.
    Gerade haben wir an den Heizkörpern größere Spalte gesehen (die wir noch nicht mit Silikon verschlossen haben...) die in die Zwischendecke/Nachbaretage o.ä. führen.

    Ist das kein Grund um hier schnellstmöglich auszuziehen!?!?!?!?!
    Was hilft, Termin beim Amtsarzt, Psychologen ,.... wir sind uns einig dass wir hier nicht einfach "Nachmieter" einziehen lassen wollen.. und wir sind uns einig dass wir hier so schnell wie möglich raus müssen.

    Zitat


    http://www.argas-pdr.de/rechtsprechung_schaedlinge.html

    Kündigungsgrund Mäuse

    Bei starkem Mäusebefall in einer Stadtwohnung haben Mieter das Recht auf fristlose Kündigung. Wenn sich ständig mehrere Mäuse in den Räumen aufhalten, bestehe eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit, entschied das Amtsgericht Brandenburg/Havel. Das einmalige Auftreten einer Hausmaus in einer Immobilie hätten Mieter allerdings hinzunehmen.
    Im verhandelten Fall hatte das Gericht einem Paar Recht gegeben, das angesichts einer über drei Monate hinweg bestehenden Mäuseplage den Mietvertrag fristlos gekündigt hatte. Das Auftreten der Mäuse löse Ekelgefühle aus, die die Bewohner körperlich und psychisch beeinträchtigen, begründeten die Richter.
    AZ.: 32 C 520/00

    Zitat


    http://www.rentokil.de/rechtstipps-un…erichtsurteile/
    Amtsgericht Tiergarten, AZ: 6 C 177/97 Landgericht Saarbrücken, WM 1991, 91 ff. - Befallen Mäuse oder Ratten die Wohnung, ist der Mieter wegen Gesundheitsgefährdung zur fristlosen Kündigung berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter anbietet, die Schädlinge professionell bekämpfen bzw. beseitigen zu lassen und wenn die Mäuse durch Missstände, die ebenfalls leicht zu beseitigen wären, angelockt wurden.


    Edit 1 - 22:21, eine Maus kommt rennend im Flur entgegen, ich bin draufgesprungen, Maus tot... was eine abnormale Scheiße hier!

    Edit 2 - Nur Bilder von heute..


    5 Mal editiert, zuletzt von Advanced? (11. Oktober 2016 um 22:42)

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