Mieterhöhung nach §558 BGB und Kappungsgrenze

  • Guten Abend!

    Bei mir wurde die Miete nach §558 BGB um 20% erhöht. Kann alle Punkte nachvollziehen bis auf den mit der Kappungsgrenze. Die liegt ja bei 20%.

    Meine Grundmiete beträgt 350€, 20% sind 70€.
    Die Miete wurde aber um 70,06€ erhöht, was ca. 20,0017% entspricht.

    Mir ist bewusst, dass das gerundet 20,00%, so wie es im Brief aufgeführt ist, entspricht.
    Aber meine Frage ist: Ist das legitim oder ein fieser Trick? Wie wird in solchen Fällen gerechnet?

    Mir geht es dabei nicht um die 6 Cent, sondern um's Prinzip. Die Hausverwaltung ist dafür bekannt seinen Mietern Probleme und Ärger zu bereiten.

    Ich soll bis Ende Oktober zustimmen, indem ich eine Einverständniserklärung unterschreibe. Wie gehe ich vor, wenn ich damit nicht einverstanden bin?

    Ich bin für jede Hilfe dankbar.

    Beste Grüße

  • Nicht unterschreiben.


    Dann wird der Vermieter die Mieterhöhung gerichtlich feststellen lassen und die Kosten trägt der Vermieter. Einfacher wäre es doch nur die Erhöhung von 70,- Euro zu zahlen, bzw. für diesen Betrag die Einzugsermächtigung zu erteilen.

  • Zitat

    Wie gehe ich vor, wenn ich damit nicht einverstanden bin?

    Möglichkeit 1:

    Der Mieterhöhung nicht zustimmen und von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

    Möglichkeit 2:

    Der Mieterhöhung nicht zustimmen, nicht kündigen und warten bis der Vermieter auf Zustimmung zur Mieterhöhung klagt.

    Möglichkeit 3:

    Siehe Satz 2 in Mainschwimmers Antwort.